Schichtarbeit im Nahverkehr: Deine Rechte, Ausgleich und Belastungen
Ob als Busfahrer, Straßenbahnfahrer oder in der Leitstelle – im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist Schichtarbeit Alltag. Früh-, Spät- und Nachtschichten gehören zum Dienstplan. Doch welche Rechte hast du als Beschäftigter im Schichtdienst? Welche Zuschläge stehen dir zu? Und was passiert, wenn die Belastung zu groß wird?
Was ist Schichtarbeit – und wann gilt Wechselschicht?
In den Tarifverträgen Nahverkehr (TV-N) wird zwischen Schichtarbeit und Wechselschichtarbeit unterschieden. Wechselschicht liegt vor, wenn du im regelmäßigen Wechsel zwischen mindestens zwei Schichten – z. B. Früh- und Spätschicht – arbeitest, auch an Wochenenden. Wechselschichtarbeit ist besonders belastend und wird daher zusätzlich vergütet.
Zuschläge laut TV-N: Was bekommst du zusätzlich?
Die TV-N sehen in der Regel verschiedene Zuschläge vor – je nachdem, wann du arbeitest. Oftmals werden folgende Sätze gewährt (zwischen den einzelnen Tarifverträgen gibt es Unterschiede).
- Überstunden: 30 % Zuschlag je Stunde
- Nachtarbeit: 25 % Zuschlag (in der Regel 21–6 Uhr)
- Sonntagsarbeit: 25 %
- Feiertagsarbeit: bis zu 135 %
- Samstags ab 13 Uhr: 20 % (außer bei regulärer Schichtarbeit)
Statt der Auszahlung kann – je nach Dienststelle – auch Freizeitausgleich vereinbart werden. Beachte: Zuschläge gibt es nur, wenn diese Zeiten nicht ohnehin im regulären Schichtplan vorgesehen sind.
Schichtzulagen: Wer bekommt wie viel?
Für regelmäßige Schicht- oder Wechselschichtarbeit gibt es monatliche Zulagen. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang und der Art deiner Tätigkeit und ist im jeweiligen TV-N geregelt.
Mitbestimmung bei der Schichtplanung
Der Dienstplan darf nicht willkürlich erstellt werden. Der Personalrat / Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht, und Änderungen des Dienstplans müssen rechtzeitig angekündigt werden. Kurzfristige Änderungen sind nur bei betrieblichem Notfall zulässig.
Schichtarbeit macht krank – was tun?
Lange Arbeitszeiten, unregelmäßiger Schlaf und fehlende Erholungsphasen führen bei vielen Beschäftigten zu gesundheitlichen Problemen. Du solltest dies nicht einfach hinnehmen:
- Wende dich an den Betriebsarzt bei Schlaf- oder Erschöpfungsproblemen.
- Sprich mit deinem Vorgesetzten, wenn du dauerhaft belastet bist.
- Auch eine Versetzung aus gesundheitlichen Gründen ist unter Umständen möglich.
Fazit
Schichtarbeit im Nahverkehr ist belastend – aber du hast klare Rechte. Der TV-N schützt dich mit Zuschlägen, Mitbestimmung und Regeln für den Gesundheitsschutz. Lass dich beraten, wenn du das Gefühl hast, dass deine Belastungsgrenze erreicht ist.
Weitere Informationen findest du auch in unseren Artikeln zum TV-N Entgelt und zu Zulagen im TV-N.