TV-N Entgelt – So viel verdient man kommunalen Nahverkehr

Die Tarifverträge Nahverkehr (TV-N) regeln die Bezahlung der Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr, etwa bei Stadtwerken, Verkehrsbetrieben oder Verkehrsgesellschaften. Die Entgelttabellen orientieren sich an Entgeltgruppen (EG) und Stufen – ähnlich wie beim TVöD, aber mit eigenen Regelungen.

Wie ist das TV-N-Entgelt aufgebaut?

Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus:

Typische Entgeltgruppen im Nahverkehr (Vergleich)

Die Eingruppierung im Nahverkehr hängt stark von der Tätigkeit ab. Die folgende Übersicht zeigt typische Beispiele:

Tätigkeit Typische Entgeltgruppe Beispiel Monatsentgelt (Stufe 3)
Busfahrer / Straßenbahnfahrer EG 5 ca. 3.300 – 3.500 €
Werkstatt (z. B. Kfz-Mechatroniker) EG 6 ca. 3.400 – 3.700 €
Leitstelle / Disposition EG 7–8 ca. 3.600 – 4.200 €
Verwaltung / Sachbearbeitung EG 6–9 ca. 3.400 – 4.500 €

Dazu können Zuschläge kommen, z. B. für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertage oder Schichtdienst im Nahverkehr.

➡️ Die konkreten Werte können je nach Bundesland und Verkehrsunternehmen abweichen.

Mehr: Nähere Informationen zum Gehalt als Busfahrer im öffentlichen Dienst

Zulagen und Sonderregelungen

Des Weiteren sind auch TV-N-Zulagen vorgesehen, z. B.:

Die Höhe und Bedingungen können in regionalen Ergänzungstarifverträgen festgelegt sein – z. B. TV-N Bayern, TV-N NRW oder TV-N Niedersachsen.

Wie steigt man in den Stufen auf?

Die Stufenaufstiege erfolgen automatisch nach bestimmten Zeiten in der jeweiligen Stufe, z. B.:

Auch einschlägige Berufserfahrung aus anderen Jobs im Nahverkehr kann bei der Stufenzuordnung angerechnet werden.

Wie der Stufenaufstieg funktioniert, erfahren Sie hier: TV-N Stufen und Stufenaufstieg

Beispielhafte Entgelttabelle TV-N (hier für NRW)

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.05.2026 - mindestens 31.12.2026 nach TV-N NW
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 3 Jahren
in Stufe 1
nach 3 Jahren
in Stufe 2
nach 3 Jahren
in Stufe 3
nach 4 Jahren
in Stufe 4
nach 4 Jahren
in Stufe 5
E 12.7622.7622.7622.7622.7622.762
E 22.9092.9703.0313.0933.1543.215
E 33.0623.1233.1853.2463.3123.378
E 43.1393.2313.3453.4603.5763.707
E 53.2153.3613.5103.6583.8063.956
E 63.4603.6093.7573.9054.0584.211
E 73.7073.8393.9734.1094.2454.382
E 83.9564.1264.2964.4704.6484.825
E 94.2964.4884.6834.8785.0735.268
E 104.6484.8605.0735.2865.4995.711
E 115.0915.3395.5875.8356.0846.332
E 125.5345.8356.1376.4386.7407.041
E 136.0666.3676.6696.9707.2727.573
E 146.5986.9527.3077.6628.0168.371
E 157.2187.6268.0348.4428.8499.257

Jahressonderzahlung

Neben dem Tabellenentgelt wird im TV-N in der Regel eine Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) gezahlt.

Diese beträgt häufig etwa 70 % bis 100 % eines Monatsentgelts.

Die genaue Regelung finden Sie im jeweiligen Landes-TV-N oder in Ergänzungstarifverträgen.

Urlaubsgeld

Ein zusätzliches Urlaubsgeld ist im TV-N nicht einheitlich geregelt. Es kann jedoch in einzelnen Verkehrsunternehmen auf Grundlage von Haustarifverträgen oder betrieblichen Vereinbarungen gezahlt werden.

Fazit

Das Entgelt nach TV-N bietet eine transparente und tariflich geregelte Bezahlung im kommunalen Nahverkehr. Die Kombination aus Grundentgelt und Zulagen sorgt für ein insgesamt faires Gehalt – vor allem im Vergleich zu nicht-tariflichen Arbeitgebern.

Mehr über die Tarifverträge TV-N:

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