TV-N Bayern: Tarifvertrag Nahverkehr Bayern
Der TV-N Bayern regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr in Bayern, z.B. bei Stadtwerken, Verkehrsgesellschaften oder regionalen Busbetrieben.
Typische Berufsgruppen sind Busfahrerinnen und Busfahrer, Werkstattpersonal, Leitstellenbeschäftigte oder Mitarbeitende im Fahrdienst.
Ein offizieller Volltext des TV-N Bayern ist derzeit nicht frei öffentlich abrufbar. In der Praxis wird der Tarifvertrag meist über Arbeitgeberverbände oder direkt im Betrieb bereitgestellt.
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das monatliche Einkommen im Nahverkehr setzt sich häufig nicht nur aus dem Tabellenentgelt zusammen. Gerade im Fahrdienst spielen zusätzliche Zahlungen eine wichtige Rolle:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Erschwerniszuschläge bei besonderen Belastungen
Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft spürbar über dem Grundentgelt.
Weitere Tarifregelungen
Wie in anderen TV-N-Tarifverträgen enthält auch der TV-N Bayern Regelungen zu:
- Eingruppierung und Entgeltordnung
- Arbeitszeit und Dienstplänen
- Zuschlägen und Sonderformen der Arbeit
- Zusatzversorgung und Jahressonderzahlung
Ergänzende Tarifverträge
-
TV Demografie Nahverkehr
(Quelle: VKA, Stand 2015)
Mini-FAQ zum TV-N Bayern
Wer fällt unter den TV-N Bayern?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Bayern, insbesondere im Fahrdienst
oder technischen Betrieb.
Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.
Ist TV-N Bayern bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.
Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.
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