TV-N Bayern: Tarifvertrag Nahverkehr Bayern

Der TV-N Bayern regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im kommunalen Nahverkehr in Bayern, z.B. bei Stadtwerken, Verkehrsgesellschaften oder regionalen Busbetrieben.

Typische Berufsgruppen sind Busfahrerinnen und Busfahrer, Werkstattpersonal, Leitstellenbeschäftigte oder Mitarbeitende im Fahrdienst.

Wichtig in Bayern:
Ein offizieller Volltext des TV-N Bayern ist derzeit nicht frei öffentlich abrufbar. In der Praxis wird der Tarifvertrag meist über Arbeitgeberverbände oder direkt im Betrieb bereitgestellt.

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Das monatliche Einkommen im Nahverkehr setzt sich häufig nicht nur aus dem Tabellenentgelt zusammen. Gerade im Fahrdienst spielen zusätzliche Zahlungen eine wichtige Rolle:

Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft spürbar über dem Grundentgelt.

Weitere Tarifregelungen

Wie in anderen TV-N-Tarifverträgen enthält auch der TV-N Bayern Regelungen zu:

Ergänzende Tarifverträge

Mini-FAQ zum TV-N Bayern

Wer fällt unter den TV-N Bayern?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Bayern, insbesondere im Fahrdienst oder technischen Betrieb.

Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.

Ist TV-N Bayern bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.

Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.

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