TV-N MV: Tarifvertrag Nahverkehr Mecklenburg-Vorpommern

Der TV-N Mecklenburg-Vorpommern (TV-N MV) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in erfassten Nahverkehrsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Der Spartentarifvertrag wurde zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Mecklenburg-Vorpommern (KAV) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) abgeschlossen.

Typische Tätigkeitsbereiche im kommunalen Nahverkehr sind der Fahrdienst, Werkstätten, technische Bereiche sowie betriebliche und servicebezogene Aufgaben.

Wichtiger Hinweis:
Der TV-N Mecklenburg-Vorpommern wird durch Änderungstarifverträge und Tarifabschlüsse fortentwickelt. Bei Entgelt, Arbeitszeit und weiteren tariflichen Leistungen ist daher der jeweils aktuelle Tarifstand zu beachten.

Tarifvertrag TV-N Mecklenburg-Vorpommern

Eine Fassung des Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe Mecklenburg-Vorpommern wird über das Regierungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bereitgestellt.

Auf dem Regierungsportal wird der TV-N Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2003 in der Fassung des 8. Änderungstarifvertrags vom 28. März 2025 aufgeführt.

Aktuelle Tarifentwicklung 2026

Im April 2026 wurde für die Beschäftigten im TV-N Mecklenburg-Vorpommern eine Tarifeinigung erzielt. Die Vereinbarung enthält mehrere Änderungen bei Arbeitszeit und tariflichen Leistungen.

Bei der Anwendung der einzelnen Regelungen sind die jeweiligen Inkrafttretenszeitpunkte und der aktuelle Tarifstand zu beachten.

Welche Regelungen enthält der TV-N MV?

Der TV-N Mecklenburg-Vorpommern enthält tarifliche Regelungen zu den Arbeitsbedingungen in erfassten Nahverkehrsbetrieben. Dazu gehören unter anderem:

Da der Tarifvertrag durch Änderungstarifverträge und Tarifabschlüsse fortentwickelt wird, ist bei konkreten Entgelt- und Arbeitszeitregelungen der jeweils aktuelle Tarifstand maßgeblich.

Entgelt und Eingruppierung im TV-N MV

Die Eingruppierung im TV-N Mecklenburg-Vorpommern richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. Entscheidend ist, welche Tätigkeit übertragen beziehungsweise auszuüben ist.

Das Tabellenentgelt richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe und den tariflichen Entgeltregelungen. Zusätzlich können bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen Zuschläge und weitere Zahlungen hinzukommen.

Beispiele für Eingruppierungen im TV-N MV

Die Entgeltordnung des TV-N Mecklenburg-Vorpommern nennt zahlreiche Beispiele für Tätigkeiten in den einzelnen Entgeltgruppen. Dazu gehören unter anderem:

Wichtig: Die genannten Tätigkeiten sind Beispiele aus der Entgeltordnung. Für die konkrete Eingruppierung müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Entgeltgruppe und die auszuübende Tätigkeit erfüllt sein.

Zuschläge und zusätzliche Zahlungen

Neben dem Tabellenentgelt enthält der TV-N MV Regelungen zu weiteren tariflichen Zahlungen. Je nach Tätigkeit und Arbeitszeit können insbesondere Zuschläge oder Zulagen für besondere Arbeitszeiten relevant sein.

Dazu gehören beispielsweise Regelungen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weitere Sonderformen der Arbeit. Welche Zahlungen im Einzelfall zustehen, richtet sich nach den tariflichen Voraussetzungen und der tatsächlich geleisteten Arbeit.

Häufige Fragen zum TV-N MV

Wer fällt unter den TV-N MV?
Der TV-N MV gilt für Beschäftigte in erfassten Nahverkehrsbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern, soweit der Tarifvertrag auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Wo kann ich den TV-N Mecklenburg-Vorpommern herunterladen?
Eine Fassung des TV-N Mecklenburg-Vorpommern wird über das Regierungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bereitgestellt. Bei aktuellen Entgelt- und Arbeitszeitregelungen ist zusätzlich der jeweils aktuelle Tarifstand zu beachten.

Wie hoch ist die regelmäßige Arbeitszeit im TV-N MV?
Im Rahmen der Tarifeinigung 2026 wurde eine schrittweise Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden vereinbart. Für die konkrete Arbeitszeit ist der jeweilige Zeitpunkt des Inkrafttretens der tariflichen Regelung zu beachten.

Gibt es Zuschläge im Fahrdienst?
Je nach Arbeitszeit und tariflichen Voraussetzungen können Zuschläge beispielsweise für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oder andere Sonderformen der Arbeit gezahlt werden.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung?
Nach der Tarifeinigung 2026 soll die Jahressonderzahlung ab dem Jahr 2027 auf 92,5 % erhöht werden.

Ist der TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. Für kommunale Nahverkehrsbetriebe bestehen regional unterschiedliche Tarifverträge. Entgelt, Arbeitszeit und weitere tarifliche Regelungen können sich daher je nach Tarifgebiet unterscheiden.

Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.

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