TV-N Hamburg: Tarifvertrag Nahverkehr Hamburg
Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hamburg sind verschiedene Verkehrsunternehmen tätig, darunter die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), vhh.mobility, die S-Bahn Hamburg GmbH, die AKN Eisenbahn GmbH und die HADAG.
Obwohl diese Unternehmen Verkehrsleistungen im Hamburger Verkehrsverbund (hvv) erbringen, gelten für die Beschäftigten unterschiedliche Tarifverträge. Einen einheitlichen TV-N Hamburg gibt es nicht.
In Hamburg gibt es keinen einheitlichen TV-N wie in vielen anderen Bundesländern. Für die Beschäftigten gelten je nach Verkehrsunternehmen unterschiedliche Haus-, Unternehmens- oder Eisenbahntarifverträge.
Welche Tarifverträge gelten im Hamburger Nahverkehr?
Für Beschäftigte im Hamburger Nahverkehr gibt es keinen einheitlichen Tarifvertrag. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen ab.
- Bei der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) gelten unternehmenseigene Tarifverträge. Dazu gehören insbesondere ein Manteltarifvertrag und ein Entgelttarifvertrag.
- Für Beschäftigte der S-Bahn Hamburg GmbH gelten Tarifverträge des DB-Konzerns beziehungsweise des Eisenbahnbereichs.
- Auch für Beschäftigte bei vhh.mobility, der AKN Eisenbahn GmbH und der HADAG gelten jeweils unterschiedliche tarifliche Regelungen.
Ein landesweit einheitlicher Nahverkehrstarifvertrag TV-N, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder Brandenburg, besteht in Hamburg daher nicht.
Häufige Fragen zu den Nahverkehrstarifen in Hamburg
Gibt es einen TV-N Hamburg?
Nein. Hamburg hat keinen landesweiten TV-N-Tarifvertrag.
Was gilt stattdessen?
Je nach Verkehrsunternehmen gelten unterschiedliche Haus-, Unternehmens- oder Eisenbahntarifverträge.
Welche Zuschläge gibt es im Fahrdienst?
Je nach Tarifvertrag können Zuschläge oder Zulagen beispielsweise für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Schichtdienst gezahlt werden.
Wo finde ich TV-N-Tarife anderer Bundesländer?
Eine Übersicht finden Sie hier: TV-N nach Bundesländern.
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