TV-N Baden-Württemberg: Tarifvertrag Nahverkehr (BzTV-N BW)
Der Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Baden-Württemberg (BzTV-N BW) ist die landesspezifische TV-N-Regelung für kommunale Verkehrsbetriebe und regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Nahverkehr, z.B. bei Stadtwerken, Verkehrsbetrieben oder Busgesellschaften.
Typische Berufsgruppen sind Busfahrerinnen und Busfahrer, Werkstattpersonal, Leitstellenbeschäftigte oder Mitarbeitende im Fahrdienst.
Der TV-N BW ist in Entgelt und Arbeitszeit eng an den TVöD-V gekoppelt. Tariferhöhungen im TVöD wirken sich daher häufig direkt auf den Nahverkehrstarif aus.
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das monatliche Einkommen im TV-N besteht nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahrdienst spielen zusätzliche Zahlungen eine große Rolle:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Erschwerniszuschläge bei besonderen Belastungen
Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft deutlich über dem Grundentgelt.
Tarifvertrag & Entgelttabelle herunterladen
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Offizieller Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Baden-Württemberg (BzTV-N BW)
(Quelle: Land Baden-Württemberg, Stand 2024)
Häufige Fragen zum TV-N BW
Wer fällt unter den TV-N Baden-Württemberg?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe im ÖPNV, insbesondere im Fahrdienst
oder technischen Betrieb.
Gilt der TV-N Baden-Württemberg für alle Verkehrsunternehmen?
Nein. Der Tarifvertrag gilt für die tarifgebundenen kommunalen Verkehrsunternehmen. Einzelne Arbeitgeber können stattdessen Haustarifverträge anwenden.
Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.
Ist TV-N BW bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.
Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.
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