TV-N Hessen: Tarifvertrag Nahverkehr Hessen
Der TV-N Hessen regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in Nahverkehrsbetrieben in Hessen, auf deren Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag Anwendung findet.
Typische Tätigkeitsbereiche sind der Fahrdienst, der Fahrausweisverkauf und die Fahrausweisprüfung, Werkstätten sowie technische und betriebliche Bereiche des Nahverkehrs.
Die Entgeltentwicklung im TV-N Hessen ist tariflich eng mit dem TVöD-V verbunden. Änderungen der TVöD-V-Entgelte werden nach den Regelungen des TV-N Hessen auf die Tabellenentgelte im Nahverkehr übertragen.
Tarifvertrag & Entgelttabelle herunterladen
Den Tarifvertrag einschließlich der Entgeltregelungen finden Sie in der Lesefassung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen:
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TV-N Hessen (Lesefassung)
(Quelle: KAV Hessen, Lesefassung mit Änderungen vom 6. April 2025)
Beispiele für Tätigkeiten und Eingruppierungen
Die Entgeltordnung des TV-N Hessen umfasst Tätigkeiten im Fahrdienst, im technischen Bereich, im Service und in weiteren Bereichen des Nahverkehrs. Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen.
In der Entgeltordnung werden unter anderem folgende Tätigkeiten als Beispiele genannt:
- Schaffner
- Fahrausweisprüfer und Fahrausweisverkäufer
- Omnibus- und Schienenbahnfahrer
- Elektriker und Kraftfahrzeugmechaniker
- Verkehrsmeister
- Leiter einer Fahrschule
Wichtig: Die genannten Berufe sind Beispiele aus der Entgeltordnung. Für die konkrete Eingruppierung sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die tatsächlich auszuübende Tätigkeit maßgeblich.
Zulagen & zusätzliche Zahlungen
Neben dem Tabellenentgelt können abhängig von der Tätigkeit und den tariflichen Voraussetzungen weitere Zahlungen hinzukommen, beispielsweise:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Erschwerniszuschläge bei bestimmten Tätigkeiten
- Jahressonderzahlung
Welche Zuschläge und Zulagen im Einzelfall gezahlt werden, richtet sich nach den tariflichen Voraussetzungen und der tatsächlich geleisteten Arbeit.
Häufige Fragen zum TV-N Hessen
Wer fällt unter den TV-N Hessen?
Der TV-N Hessen gilt für Beschäftigte in Nahverkehrsbetrieben, die dem
Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen angehören, soweit nicht beispielsweise
der TVöD auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Welche Tätigkeiten gibt es im TV-N Hessen?
Die Entgeltordnung umfasst unter anderem Tätigkeiten im Fahrdienst,
bei der Fahrausweisprüfung, im technischen Bereich und in Werkstätten.
Auch Verkehrsmeister und weitere betriebliche Funktionen werden berücksichtigt.
Ist der TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. Für kommunale Nahverkehrsbetriebe bestehen regional unterschiedliche
Tarifverträge. Entgelt, Arbeitszeit und Eingruppierung können sich daher
je nach Tarifgebiet unterscheiden.
Warum kann das tatsächliche Gehalt über dem Tabellenentgelt liegen?
Zusätzlich zum Tabellenentgelt können bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen
beispielsweise Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie
Schicht- oder Wechselschichtzulagen gezahlt werden.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht:
TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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