TV-N LSA: Tarifvertrag Nahverkehr Sachsen-Anhalt
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt – z.B. Busfahrer, Fahrdienstleiter oder Werkstattpersonal bei kommunalen Verkehrsbetrieben – gilt in der Regel der Spartentarifvertrag TV-N Sachsen-Anhalt.
Die Beschäftigten in diesem Tarifvertrag gehören zum öffentlichen Dienst. Der TV-N enthält eine Entgeltordnung mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen sowie Regelungen zu Arbeitszeit, Zuschlägen und Urlaub.
Der Tarifvertrag wird von ver.di mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt abgeschlossen. Im Internet ist der TV-N Sachsen-Anhalt derzeit leider nicht frei verfügbar. Beschäftigte erhalten den Tarifvertrag in der Praxis meist über die Personalabteilung, den Betriebsrat oder über die zuständige Gewerkschaft.
Welche Regelungen enthält der TV-N typischerweise?
Auch wenn der Tarifvertrag in Sachsen-Anhalt derzeit nicht öffentlich abrufbar ist, regelt ein TV-N im Nahverkehr typischerweise folgende Punkte:
- Eingruppierung in Entgeltgruppen und Stufenaufstieg
- Tabellenentgelte und Jahressonderzahlung
- Arbeitszeitregelungen im Fahrdienst und Schichtsysteme
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Urlaubsansprüche und Zusatzurlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das monatliche Einkommen im Nahverkehr besteht nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahrdienst kommen häufig zusätzliche Zahlungen hinzu:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Erschwerniszuschläge bei besonderen Belastungen
Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft spürbar über dem Grundentgelt.
Besonderheit: Regionaler Linienverkehr
Beschäftigte im regionalen Linienverkehr in Sachsen-Anhalt werden teilweise nicht nach dem TV-N vergütet, sondern nach einem Tarifvertrag, der zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband Nahverkehr (AVN) geschlossen wird.
Für das private Omnibusgewerbe bestehen ebenfalls gesonderte Tarifverträge.
Mini-FAQ zum TV-N Sachsen-Anhalt
Wer fällt unter den TV-N Sachsen-Anhalt?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Sachsen-Anhalt,
insbesondere im Fahrdienst und technischen Bereich.
Welche Bestandteile gehören zum Gehalt?
Neben dem Tabellenentgelt gibt es häufig Zuschläge, z.B. für Nachtarbeit,
Wochenenden oder Feiertage.
Ist TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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