TV-N RP: Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz

Der Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz (BezTV-N RP) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz.

Typische Berufsgruppen sind Busfahrerinnen und Busfahrer, Werkstattpersonal, Kontrolleure oder Mitarbeitende in Leitstellen und Verkehrsunternehmen.

Wichtig in Rheinland-Pfalz:
Die Entgelte und Arbeitszeiten im TV-N RP sind eng an den TVöD-V gekoppelt. Tariferhöhungen im TVöD wirken sich daher häufig direkt auf die Tabellenentgelte im Nahverkehrstarif aus.

Tarifvertrag & Quellen

Der Tarifvertrag BezTV-N RP ist online leider nicht frei verfügbar. Beschäftigte erhalten die maßgeblichen Regelungen in der Regel über den Arbeitgeber, den Personalrat oder die Gewerkschaft.

Zusätzlich gilt bundesweit:

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Das monatliche Einkommen im Nahverkehr besteht nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahrdienst spielen zusätzliche Zahlungen eine große Rolle:

Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt häufig deutlich über dem Grundentgelt.

Mini-FAQ zum TV-N RP

Wer fällt unter den TV-N Rheinland-Pfalz?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Fahrdienst oder technischen Betrieb.

Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit sowie Wochenend- und Feiertagsdienste werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.

Ist TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.

Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.

Forum Nahverkehr (TV-N)

In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen:


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst