TV-N RP: Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz
Der Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz (BezTV-N RP) enthält tarifliche Regelungen für Beschäftigte der erfassten kommunalen Nahverkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz.
Typische Tätigkeiten im Nahverkehr sind der Fahrdienst, Arbeiten in Werkstätten, die Fahrausweisprüfung sowie Aufgaben in Leitstellen, der Verkehrsaufsicht und technischen oder kaufmännischen Bereichen.
Der Nahverkehrstarif in Rheinland-Pfalz wird durch eigene tarifliche Regelungen für die erfassten Verkehrsbetriebe bestimmt. Entgelt, Arbeitszeit und Zuschläge können sich daher von anderen TV-N-Tarifgebieten unterscheiden.
Tarifvertrag & Tarifunterlagen
Der Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz ist derzeit nicht frei als vollständige Lesefassung im Internet abrufbar. Beschäftigte erhalten die maßgeblichen Tarifunterlagen in der Regel über den Arbeitgeber, den Betriebs- oder Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft.
Für die Beurteilung von Entgelt, Eingruppierung und weiteren tariflichen Ansprüchen ist die jeweils aktuelle Fassung der auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifregelungen maßgeblich.
Typische Tätigkeiten im Nahverkehr
Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und den übertragenen Aufgaben. Im kommunalen Nahverkehr kommen beispielsweise folgende Tätigkeiten vor:
- Fahrdienst: Führen von Linienbussen oder anderen Fahrzeugen im Personenverkehr
- Fahrausweisprüfung: Kontrolle von Fahrausweisen und Tätigkeiten im Prüf- und Servicedienst
- Werkstatt: Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen und technischen Anlagen
- Leitstelle und Disposition: Steuerung des laufenden Betriebs und Koordination von Fahrzeug- und Personaleinsätzen
- Verkehrsaufsicht: Überwachung des Betriebsablaufs und Unterstützung bei Störungen
- Technische und kaufmännische Bereiche: Fachaufgaben in Technik, Verwaltung und Organisation
Wichtig: Die Berufsbezeichnung allein bestimmt nicht die Entgeltgruppe. Maßgeblich sind die tariflichen Tätigkeitsmerkmale und die auszuübende Tätigkeit.
Wie funktioniert die Eingruppierung?
Die Eingruppierung bestimmt, welcher Entgeltgruppe eine Tätigkeit zugeordnet wird. Dabei kommt es insbesondere auf die Anforderungen der übertragenen Aufgaben an.
Je nach Tätigkeit können beispielsweise fachliche Kenntnisse, eine abgeschlossene Berufsausbildung, besondere Verantwortung oder anspruchsvollere Fachaufgaben für die tarifliche Bewertung von Bedeutung sein.
So unterscheiden sich Tätigkeiten im Fahrdienst tariflich von Aufgaben in einer Werkstatt, einer Leitstelle oder in technischen und kaufmännischen Fachbereichen.
Weitere Informationen finden Sie unter TV-N Eingruppierung und Entgeltgruppen im Nahverkehr.
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Die Grundlage der Bezahlung bildet das tarifliche Tabellenentgelt. Die Höhe richtet sich insbesondere nach der Entgeltgruppe und der jeweiligen Stufe.
Neben dem Tabellenentgelt können je nach Tätigkeit und Lage der Arbeitszeit weitere tarifliche Zahlungen hinzukommen. Im Nahverkehr sind insbesondere Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Zahlungen für Schicht- oder Wechselschichtdienst von Bedeutung.
Welche Zulagen und Sonderzahlungen im Einzelfall gezahlt werden, richtet sich nach den jeweils geltenden Tarifregelungen und den tatsächlich geleisteten Diensten.
Gerade bei regelmäßigem Schichtdienst oder Arbeit zu ungünstigen Zeiten kann das tatsächliche Monatsentgelt deshalb über dem reinen Tabellenentgelt liegen.
Mehr dazu: Zulagen und Zuschläge im Nahverkehr
Häufige Fragen zum TV-N Rheinland-Pfalz
Wer fällt unter den BezTV-N RP?
Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte der von seinem Geltungsbereich erfassten
Nahverkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz. Ob der Tarifvertrag auf ein konkretes
Arbeitsverhältnis Anwendung findet, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber und
der tariflichen Bindung ab.
In welcher Entgeltgruppe sind Busfahrer?
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung und den tariflichen
Tätigkeitsmerkmalen. Die Zuordnung aus anderen TV-N-Tarifgebieten kann nicht
automatisch auf Rheinland-Pfalz übertragen werden.
Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Je nach tariflicher Regelung und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit können
Zuschläge oder Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Schicht-
oder Wechselschichtdienst gezahlt werden.
Ist der TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. Für den kommunalen Nahverkehr bestehen regional unterschiedliche
Tarifverträge. Entgelt, Arbeitszeit und Eingruppierung können sich daher
je nach Tarifgebiet unterscheiden.
Warum kann das tatsächliche Gehalt über dem Tabellenentgelt liegen?
Zusätzliche tarifliche Zahlungen für Schichtdienst oder Arbeit zu ungünstigen
Zeiten können das monatliche Entgelt erhöhen.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht:
TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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