TV-N RP: Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz
Der Bezirkstarifvertrag Nahverkehr Rheinland-Pfalz (BezTV-N RP) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz.
Typische Berufsgruppen sind Busfahrerinnen und Busfahrer, Werkstattpersonal, Kontrolleure oder Mitarbeitende in Leitstellen und Verkehrsunternehmen.
Die Entgelte und Arbeitszeiten im TV-N RP sind eng an den TVöD-V gekoppelt. Tariferhöhungen im TVöD wirken sich daher häufig direkt auf die Tabellenentgelte im Nahverkehrstarif aus.
Tarifvertrag & Quellen
Der Tarifvertrag BezTV-N RP ist online leider nicht frei verfügbar. Beschäftigte erhalten die maßgeblichen Regelungen in der Regel über den Arbeitgeber, den Personalrat oder die Gewerkschaft.
Zusätzlich gilt bundesweit:
-
TV Demografie Nahverkehr
(Quelle: VKA, Stand 2015)
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das monatliche Einkommen im Nahverkehr besteht nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahrdienst spielen zusätzliche Zahlungen eine große Rolle:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“)
- Erschwerniszuschläge bei besonderen Belastungen
Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt häufig deutlich über dem Grundentgelt.
Mini-FAQ zum TV-N RP
Wer fällt unter den TV-N Rheinland-Pfalz?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Rheinland-Pfalz,
insbesondere im Fahrdienst oder technischen Betrieb.
Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit sowie Wochenend- und Feiertagsdienste werden tariflich
durch Zuschläge ausgeglichen.
Ist TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und sich austauschen:

