TV-N Niedersachsen: Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N Nds.)

Der TV-N Niedersachsen (TV-N Nds.) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei tarifgebundenen kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Niedersachsen. Er enthält unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren tariflichen Arbeitsbedingungen.

Typische Tätigkeitsbereiche sind der Fahrdienst, Werkstätten, Leitstellen, Disposition und technische Bereiche.

Wichtig in Niedersachsen:
Der TV-N Niedersachsen enthält eigene tarifliche Regelungen für den kommunalen Nahverkehr. Entgelt, Arbeitszeit, Zuschläge und weitere Arbeitsbedingungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifvereinbarungen für die erfassten Nahverkehrsunternehmen.

Aktuelle Tarifeinigung 2026 im Nahverkehr Niedersachsen

Für den kommunalen Nahverkehr in Niedersachsen wurde am 3. Juli 2026 nach einem Schlichtungsverfahren eine Tarifeinigung erzielt. Der Abschluss betrifft rund 4.550 Beschäftigte bei zehn kommunalen Nahverkehrsunternehmen.

Zu den vereinbarten Änderungen gehören unter anderem:

Hinweis: Die Tarifeinigung steht bis zum 31. Juli 2026 noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ver.di-Mitglieder.

Welche Nahverkehrsunternehmen sind betroffen?

Die Tarifrunde 2026 zum TV-N Niedersachsen betrifft zehn kommunale Nahverkehrsunternehmen. Dazu gehören unter anderem Verkehrsbetriebe in Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim und Wolfsburg.

Ob der TV-N Niedersachsen auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, richtet sich nach der Tarifbindung beziehungsweise den Regelungen des Arbeitsvertrags.

Tarifvertrag TV-N Niedersachsen

Der vollständige TV-N Niedersachsen steht derzeit nicht frei als aktuelle Lesefassung im Internet zum Download zur Verfügung. Beschäftigte können die geltenden Tarifunterlagen insbesondere über den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft erhalten.

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Das Einkommen im kommunalen Nahverkehr besteht häufig nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahr- und Schichtdienst können zusätzliche tarifliche Zahlungen hinzukommen.

Welche Zahlungen im Einzelfall gezahlt werden, hängt von der Tätigkeit, der Lage der Arbeitszeit und den jeweiligen tariflichen Voraussetzungen ab.

Beispiel zur Eingruppierung im Fahrdienst

Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung und der übertragenen Tätigkeit. Ein Praxisbeispiel aus dem niedersächsischen Nahverkehr zeigt eine mögliche Zuordnung im Fahrdienst:

Wichtig: Die Eingruppierung kann je nach Tätigkeit und tariflichen Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich sind die Regelungen des TV-N Niedersachsen.

Arbeitszeit im TV-N Niedersachsen

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit grundsätzlich 39 Stunden. Nach der Tarifeinigung 2026 soll die Arbeitszeit ab dem Jahr 2028 auf 38,5 Stunden pro Woche reduziert werden.

Ab 2028 sollen Beschäftigte außerdem die Möglichkeit erhalten, ihre Wochenarbeitszeit freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu verlängern.

Häufige Fragen zum TV-N Niedersachsen

Wer fällt unter den TV-N Niedersachsen?
Der TV-N Niedersachsen gilt für Beschäftigte der erfassten kommunalen Nahverkehrsunternehmen, soweit der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet.

Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit?
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt derzeit grundsätzlich 39 Stunden. Nach der Tarifeinigung 2026 soll sie ab 2028 auf 38,5 Stunden reduziert werden.

Gibt es Urlaubsgeld im TV-N Niedersachsen?
Ja. Nach der Tarifeinigung 2026 soll das Urlaubsgeld ab 2026 auf mindestens 600 Euro erhöht werden.

Gibt es Zuschläge für Sonntagsarbeit?
Ja. Der Sonntagszuschlag soll nach der Tarifeinigung ab 2027 von 25 auf 30 Prozent erhöht werden.

Ist der TV-N Niedersachsen mit anderen Bundesländern identisch?
Nein. Die Tarifverträge für den kommunalen Nahverkehr unterscheiden sich je nach Tarifgebiet. Entgelt, Arbeitszeit und weitere Regelungen können daher von anderen Bundesländern abweichen.

Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.

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