TV-N Niedersachsen: Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N Nds.)
Der TV-N Niedersachsen (TV-N Nds.) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei tarifgebundenen kommunalen Nahverkehrsunternehmen in Niedersachsen. Er enthält unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren tariflichen Arbeitsbedingungen.
Typische Tätigkeitsbereiche sind der Fahrdienst, Werkstätten, Leitstellen, Disposition und technische Bereiche.
Der TV-N Niedersachsen enthält eigene tarifliche Regelungen für den kommunalen Nahverkehr. Entgelt, Arbeitszeit, Zuschläge und weitere Arbeitsbedingungen richten sich nach den jeweils geltenden Tarifvereinbarungen für die erfassten Nahverkehrsunternehmen.
Aktuelle Tarifeinigung 2026 im Nahverkehr Niedersachsen
Für den kommunalen Nahverkehr in Niedersachsen wurde am 3. Juli 2026 nach einem Schlichtungsverfahren eine Tarifeinigung erzielt. Der Abschluss betrifft rund 4.550 Beschäftigte bei zehn kommunalen Nahverkehrsunternehmen.
Zu den vereinbarten Änderungen gehören unter anderem:
- Reduzierung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 39 auf 38,5 Stunden ab 2028
- Erhöhung des Urlaubsgeldes auf mindestens 600 Euro ab 2026
- Erhöhung des Sonntagszuschlags von 25 auf 30 Prozent ab 2027
- Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 42 Stunden ab 2028
Hinweis: Die Tarifeinigung steht bis zum 31. Juli 2026 noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der ver.di-Mitglieder.
Welche Nahverkehrsunternehmen sind betroffen?
Die Tarifrunde 2026 zum TV-N Niedersachsen betrifft zehn kommunale Nahverkehrsunternehmen. Dazu gehören unter anderem Verkehrsbetriebe in Hannover, Braunschweig, Göttingen, Osnabrück, Hildesheim und Wolfsburg.
Ob der TV-N Niedersachsen auf ein konkretes Arbeitsverhältnis Anwendung findet, richtet sich nach der Tarifbindung beziehungsweise den Regelungen des Arbeitsvertrags.
Tarifvertrag TV-N Niedersachsen
Der vollständige TV-N Niedersachsen steht derzeit nicht frei als aktuelle Lesefassung im Internet zum Download zur Verfügung. Beschäftigte können die geltenden Tarifunterlagen insbesondere über den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft erhalten.
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das Einkommen im kommunalen Nahverkehr besteht häufig nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahr- und Schichtdienst können zusätzliche tarifliche Zahlungen hinzukommen.
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Urlaubsgeld
- weitere tarifliche Zuschläge abhängig von Tätigkeit und Arbeitszeit
Welche Zahlungen im Einzelfall gezahlt werden, hängt von der Tätigkeit, der Lage der Arbeitszeit und den jeweiligen tariflichen Voraussetzungen ab.
Beispiel zur Eingruppierung im Fahrdienst
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung und der übertragenen Tätigkeit. Ein Praxisbeispiel aus dem niedersächsischen Nahverkehr zeigt eine mögliche Zuordnung im Fahrdienst:
- Omnibusfahrer: In einer veröffentlichten Stellenausschreibung eines kommunalen Verkehrsunternehmens erfolgte die Eingruppierung zunächst in Entgeltgruppe 4 Stufe 1 und nach sechs Monaten in Entgeltgruppe 5 Stufe 1 des TV-N Niedersachsen.
Wichtig: Die Eingruppierung kann je nach Tätigkeit und tariflichen Voraussetzungen unterschiedlich ausfallen. Maßgeblich sind die Regelungen des TV-N Niedersachsen.
Arbeitszeit im TV-N Niedersachsen
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit grundsätzlich 39 Stunden. Nach der Tarifeinigung 2026 soll die Arbeitszeit ab dem Jahr 2028 auf 38,5 Stunden pro Woche reduziert werden.
Ab 2028 sollen Beschäftigte außerdem die Möglichkeit erhalten, ihre Wochenarbeitszeit freiwillig und befristet auf bis zu 42 Stunden zu verlängern.
Häufige Fragen zum TV-N Niedersachsen
Wer fällt unter den TV-N Niedersachsen?
Der TV-N Niedersachsen gilt für Beschäftigte der erfassten kommunalen
Nahverkehrsunternehmen, soweit der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis
Anwendung findet.
Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit?
Die regelmäßige Wochenarbeitszeit beträgt derzeit grundsätzlich 39 Stunden.
Nach der Tarifeinigung 2026 soll sie ab 2028 auf 38,5 Stunden reduziert werden.
Gibt es Urlaubsgeld im TV-N Niedersachsen?
Ja. Nach der Tarifeinigung 2026 soll das Urlaubsgeld ab 2026 auf mindestens
600 Euro erhöht werden.
Gibt es Zuschläge für Sonntagsarbeit?
Ja. Der Sonntagszuschlag soll nach der Tarifeinigung ab 2027 von 25 auf
30 Prozent erhöht werden.
Ist der TV-N Niedersachsen mit anderen Bundesländern identisch?
Nein. Die Tarifverträge für den kommunalen Nahverkehr unterscheiden sich
je nach Tarifgebiet. Entgelt, Arbeitszeit und weitere Regelungen können daher
von anderen Bundesländern abweichen.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.
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