TV-N Thüringen: Tarifvertrag Nahverkehr Thüringen
Der TV-N Thüringen regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Thüringen, soweit der Tarifvertrag auf das jeweilige Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
Typische Tätigkeiten finden sich im Fahrdienst, in Werkstätten, Leitstellen, im Kundenservice sowie in technischen und betrieblichen Bereichen. Der TV-N Thüringen gehört zum Tarifbereich des kommunalen öffentlichen Dienstes.
Der TV-N Thüringen gilt für Beschäftigte der vom Tarifvertrag erfassten Nahverkehrsbetriebe. Welcher Tarifvertrag gilt, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber und dem konkreten Arbeitsverhältnis ab.
Tarifvertrag TV-N Thüringen
Der TV-N Thüringen wird zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Thüringen (KAV Thüringen) tariflich vereinbart.
Eine frei zugängliche aktuelle Lesefassung des TV-N Thüringen einschließlich Entgeltordnung und Entgelttabellen ist derzeit nicht ohne Weiteres öffentlich abrufbar.
Beschäftigte können die für ihr Arbeitsverhältnis maßgeblichen Tarifunterlagen insbesondere über den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die zuständige Gewerkschaft erhalten.
Entgelt, Eingruppierung und Arbeitszeit
Der TV-N Thüringen enthält tarifliche Regelungen für die Arbeitsbedingungen im kommunalen Nahverkehr. Von besonderer Bedeutung sind dabei insbesondere Entgelt, Eingruppierung, Arbeitszeit und die Bedingungen im Fahrdienst.
Die Eingruppierung richtet sich nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen und der auszuübenden Tätigkeit. Die Berufsbezeichnung allein entscheidet daher nicht über die Entgeltgruppe.
Weitere Informationen zur Eingruppierung finden Sie hier: TV-N Eingruppierung und Entgeltgruppen.
Typische Tätigkeiten im kommunalen Nahverkehr
Im Geltungsbereich von Nahverkehrstarifverträgen finden sich unterschiedliche Tätigkeitsbereiche. Dazu können beispielsweise gehören:
- Fahrdienst und Busverkehr
- Straßenbahn- und Schienenfahrdienst
- Fahrausweisprüfung und Kundenservice
- Werkstatt und Fahrzeugtechnik
- Leitstelle und Verkehrssteuerung
- Disposition und Fahrdienstplanung
- technische und betriebliche Aufgaben
Wichtig: Aus der Berufsbezeichnung lässt sich nicht automatisch eine bestimmte Entgeltgruppe ableiten. Für die konkrete Eingruppierung sind die Tätigkeitsmerkmale des TV-N Thüringen maßgeblich.
Entgelt und Zuschläge im Nahverkehr
Das monatliche Einkommen im Nahverkehr kann neben dem Tabellenentgelt weitere tarifliche Zahlungen enthalten. Gerade im Fahrdienst spielen besondere Arbeitszeiten eine wichtige Rolle.
Je nach den tariflichen Voraussetzungen können beispielsweise zusätzliche Zahlungen für Schichtarbeit und Dienste zu besonderen Zeiten vorgesehen sein.
Weitere Informationen: Zulagen und Zuschläge im Nahverkehr.
Tarifabschluss 2026 im Nahverkehr Thüringen
Für die Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-N Thüringen wurde im April 2026 eine Tarifeinigung erzielt.
Die Entgelte steigen nach den veröffentlichten Informationen in drei Stufen:
- ab 1. Januar 2026: 3,4 Prozent mehr Entgelt
- ab 1. Januar 2027: weitere 2,8 Prozent
- ab 1. Januar 2028: weitere 1,5 Prozent
Damit erhöhen sich die Entgelte bis Anfang 2028 in mehreren Schritten um insgesamt knapp acht Prozent.
Auch die Ausbildungsentgelte werden erhöht. Auszubildende erhalten nach den veröffentlichten Informationen 75 Euro mehr pro Monat.
Darüber hinaus wurden weitere Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen vereinbart. Dazu gehören unter anderem höhere Schichtzuschläge, ein zusätzlicher Urlaubstag und Änderungen bei der Gestaltung von Dienstschichten.
Stand der Informationen zum Tarifabschluss: April 2026. Maßgeblich sind die endgültigen tariflichen Regelungen und die jeweils geltende Fassung des TV-N Thüringen.
Arbeitszeit und Schichtdienst
Arbeitszeit und Dienstplangestaltung sind im Nahverkehr besonders wichtig, da viele Beschäftigte im Schichtdienst arbeiten. Fahrdienste können am frühen Morgen, am Abend, in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.
Der Tarifabschluss 2026 enthält auch Änderungen bei den Arbeitsbedingungen. Nach den veröffentlichten Informationen sollen unter anderem Dienstschichten kürzer gestaltet werden.
Weitere Informationen: Schichtdienst und Arbeitszeit im Nahverkehr.
Häufige Fragen zum TV-N Thüringen
Wer fällt unter den TV-N Thüringen?
Der TV-N Thüringen gilt für Beschäftigte der vom Tarifvertrag erfassten
kommunalen Nahverkehrsbetriebe, soweit der Tarifvertrag auf das jeweilige
Arbeitsverhältnis Anwendung findet.
In welcher Entgeltgruppe sind Busfahrer?
Die konkrete Entgeltgruppe richtet sich nach der Entgeltordnung des
TV-N Thüringen und den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen.
Eine bestimmte Entgeltgruppe lässt sich nicht allein aus der
Berufsbezeichnung „Busfahrer“ ableiten.
Wie erfolgt die Eingruppierung?
Maßgeblich sind die auszuübende Tätigkeit und die Tätigkeitsmerkmale
der tariflichen Entgeltordnung.
Wie stark steigen die Entgelte durch den Tarifabschluss 2026?
Nach den veröffentlichten Informationen steigen die Entgelte zum
1. Januar 2026 um 3,4 Prozent, zum 1. Januar 2027 um weitere 2,8 Prozent
und zum 1. Januar 2028 um weitere 1,5 Prozent.
Gibt es Zuschläge für Schichtarbeit?
Der TV-N Thüringen enthält tarifliche Regelungen für die besonderen
Arbeitsbedingungen im Nahverkehr. Nach dem Tarifabschluss 2026 werden
auch Schichtzuschläge erhöht.
Gilt der TV-N Thüringen auch für private Busunternehmen?
Der TV-N Thüringen gilt nicht automatisch für private Busunternehmen.
Entscheidend ist, welcher Tarifvertrag auf das jeweilige Arbeitsverhältnis
Anwendung findet. Im privaten Omnibusgewerbe können andere Tarifverträge gelten.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht:
TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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