TV-N Eingruppierung – Entgeltgruppen im Nahverkehr einfach erklärt

Die Eingruppierung im Nahverkehr entscheidet darüber, wie viel Sie verdienen. Sie legt fest, in welcher Entgeltgruppe Sie eingestuft sind und bestimmt damit Ihr monatliches Entgelt.

Viele Beschäftigte fragen sich: In welcher Entgeltgruppe bin ich – und ist das korrekt?

Was bedeutet Eingruppierung im TV-N?

Die Eingruppierung beschreibt die Zuordnung Ihrer Tätigkeit zu einer bestimmten Entgeltgruppe (EG).

Entscheidend ist dabei nicht Ihre Berufsbezeichnung, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

➡️ Maßgeblich ist also, was Sie konkret im Arbeitsalltag tun.

Typische Entgeltgruppen im Nahverkehr

Im Nahverkehr sind bestimmte Entgeltgruppen besonders häufig:

➡️ Die genaue Eingruppierung hängt vom Tarifgebiet und der konkreten Tätigkeit ab.

Woran erkennt man seine Entgeltgruppe?

Viele Beschäftigte kennen ihre genaue Eingruppierung nicht. Ein Blick in die folgenden Unterlagen hilft:

➡️ Entscheidend ist jedoch immer die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, nicht nur die formale Zuordnung.

Beispiel: Eingruppierung eines Busfahrers

Ein klassischer Busfahrer im Linienverkehr wird in vielen Tarifgebieten in Entgeltgruppe 5 eingruppiert.

Gründe dafür:

➡️ Je nach Zusatzaufgaben kann auch eine höhere Eingruppierung möglich sein.

Wann ist eine höhere Eingruppierung möglich?

Eine höhere Eingruppierung kommt insbesondere in Betracht, wenn:

Beispiele:

➡️ Entscheidend ist immer die tatsächliche Tätigkeit, nicht der Titel.

Zusammenhang mit Gehalt und Zulagen

Die Eingruppierung bestimmt die Grundlage Ihres Entgelts. Innerhalb der Entgeltgruppe erfolgt die weitere Entwicklung über Stufen.

Weitere Details: Gehalt im Nahverkehr (TV-N)

Zusätzlich können je nach Tätigkeit Zulagen im Nahverkehr gezahlt werden, etwa für Schichtdienst oder besondere Belastungen.

Typische Fehler bei der Eingruppierung

➡️ Eine falsche Eingruppierung kann langfristig zu einem geringeren Gehalt führen.

Was können Sie bei falscher Eingruppierung tun?

Weitere Informationen: Personalrat im öffentlichen Dienst

FAQ – Eingruppierung im TV-N

In welcher Entgeltgruppe sind Busfahrer?

In vielen Fällen in Entgeltgruppe 5, abhängig vom Tarifgebiet und den konkreten Aufgaben.

Kann sich die Eingruppierung ändern?

Ja. Wenn sich die Tätigkeit wesentlich ändert, kann auch eine neue Eingruppierung erforderlich sein.

Wer entscheidet über die Eingruppierung?

Der Arbeitgeber nimmt die Eingruppierung vor, sie muss sich jedoch an den tariflichen Vorgaben orientieren.

Was ist wichtiger: Tätigkeit oder Berufsbezeichnung?

Die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ist entscheidend.

Forum Nahverkehr (TV-N)

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