TV-N SH: Tarifvertrag Nahverkehr Schleswig-Holstein
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Schleswig-Holstein – z.B. Busfahrer, Werkstattpersonal oder Beschäftigte in Leitstellen kommunaler Verkehrsbetriebe – gilt in der Regel der Spartentarifvertrag TV-N Schleswig-Holstein (TV-N SH).
Die Beschäftigten gehören zum öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag enthält eine Entgeltordnung mit Vorgaben zur Eingruppierung in Entgeltgruppen sowie Regelungen zu Arbeitszeit, Zuschlägen und Urlaub.
Der TV-N SH wird zwischen ver.di und dem Kommunalen Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein abgeschlossen.
Tarifvertrag & Entgelttabelle herunterladen
Der Tarifvertrag ist online verfügbar:
Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr
Das Einkommen im Nahverkehr besteht nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade im Fahrdienst spielen zusätzliche Zahlungen eine große Rolle:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
- Schicht- und Wechselschichtzulagen
- Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Jahressonderzahlung
- Erschwerniszuschläge bei besonderen Belastungen
Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt oft spürbar über dem Grundentgelt.
Welche Regelungen enthält der TV-N SH?
Der Tarifvertrag umfasst u.a. folgende Bereiche:
§ 6 Eingruppierung und Zulagen
§ 7 Entgelt und Tabellenwerte
§ 9 Arbeitszeit im Nahverkehr
§ 11 Zuschläge für Sonderformen der Arbeit
§ 13 Erschwerniszuschläge
§ 15 Urlaub und Zusatzurlaub
§ 17 Sonderzahlungen (Urlaubsgeld / Jahressonderzahlung)
§ 19 Zusatzversorgung
Anlage: Entgeltordnung und Entgelttabellen
Mini-FAQ zum TV-N Schleswig-Holstein
Wer fällt unter den TV-N SH?
Beschäftigte kommunaler Nahverkehrsbetriebe in Schleswig-Holstein,
insbesondere im Fahrdienst und technischen Bereich.
Gilt TV-N auch für private Busunternehmen?
Nein. Für das private Omnibusgewerbe gelten in der Regel eigene Tarifverträge,
die nicht zum öffentlichen Dienst gehören.
Welche Bestandteile gehören zum Gehalt?
Neben dem Tabellenentgelt gibt es häufig Zuschläge für Nachtarbeit,
Wochenenden oder Feiertage.
Ist TV-N bundesweit einheitlich?
Nein. TV-N wird in jedem Bundesland separat abgeschlossen.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht: TV-N nach Bundesländern.
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