TV-N SH: Tarifvertrag Nahverkehr Schleswig-Holstein
Der Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Schleswig-Holstein (TV-N SH) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte der von seinem Geltungsbereich erfassten Verkehrsgesellschaften und zugehörigen Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Typische Tätigkeiten finden sich im Fahrdienst, in Werkstätten, Kundencentern, Leitstellen sowie in technischen und betrieblichen Bereichen. Der Tarifvertrag enthält Regelungen unter anderem zu Eingruppierung, Entgelt, Arbeitszeit, Zuschlägen und Urlaub.
Der TV-N SH gilt nicht automatisch für jedes Verkehrsunternehmen in Schleswig-Holstein. Nach dem Tarifvertrag ist eine Anwendungsvereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien und dem jeweiligen Arbeitgeber erforderlich.
Tarifvertrag & Entgelttabelle herunterladen
Der Kommunale Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein (KAV SH) stellt eine Lesefassung des TV-N SH einschließlich Entgeltordnung und Entgelttabellen zur Verfügung:
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TV-N Schleswig-Holstein (TV-N SH) beim KAV SH
Quelle: KAV Schleswig-Holstein, Lesefassung in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 13, Stand 31.07.2024
Die Lesefassung enthält auch die Entgeltordnung sowie Monatsentgelttabellen. Eine Entgelttabelle gilt nach der veröffentlichten Fassung seit dem 1. September 2025.
Beispiele für Eingruppierungen im TV-N SH
Die Entgeltordnung des TV-N Schleswig-Holstein enthält konkrete Tätigkeitsbeispiele für zahlreiche Bereiche des Nahverkehrs. Die folgende Übersicht zeigt einige interessante Beispiele:
- Entgeltgruppe 1: Tätigkeiten in der Gebäude- oder Fahrzeugreinigung sowie Küchenhilfen
- Entgeltgruppe 3: Wagenreiniger mit entsprechender Fahrerlaubnis, Pförtner und Telefonisten
- Entgeltgruppe 4: Fahrausweis- und Zeitkartenverkäufer, Fahrgastbetreuer, Beschäftigte in Kundencentern und Fahrscheinprüfer
- Entgeltgruppe 5: Kfz-Handwerker, Mobilitätsberater, kaufmännische Sachbearbeiter sowie Fahrer von Omnibussen im Einmanndienst
- Entgeltgruppe 6: Personaldisponenten für den Fahrdienst und Verkehrsmeister im Außendienst oder in der Betriebshofverwaltung
- Entgeltgruppe 7: Verkehrsmeister in der Funkleitstelle, Beschäftigte für die Erstellung von Fahr- und Dienstplänen, Leiter der Fahrdienstdisposition sowie Fährführer
- Entgeltgruppe 8: Kfz-Meister und Fahrlehrer
- Entgeltgruppe 9: Netzwerk-Administratoren und Betriebshofleiter
Wichtig: Die Berufs- oder Funktionsbezeichnung allein entscheidet nicht über die Eingruppierung. Maßgeblich ist die tatsächlich auszuübende Tätigkeit und deren Bewertung nach der Entgeltordnung.
Beispiel: Busfahrer im TV-N Schleswig-Holstein
Ein besonders interessantes Beispiel ist der Fahrdienst. In der Entgeltordnung werden Fahrer von Omnibussen im Einmanndienst als Beispiel der Entgeltgruppe 5 genannt.
Die konkrete Eingruppierung richtet sich jedoch nach den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen. Die Nennung einer Tätigkeit in der Entgeltordnung schließt nach den Vorbemerkungen des Tarifvertrags nicht grundsätzlich aus, dass bei Erfüllung höherwertiger Tätigkeitsmerkmale eine andere Eingruppierung in Betracht kommt.
Entgelt & Stufen im TV-N SH
Die Entgeltgruppen 2 bis 15 sind im TV-N SH in sechs Entgeltstufen unterteilt. Die Entgeltgruppe 1 bildet eine Ausnahme.
Die Höhe des monatlichen Tabellenentgelts richtet sich damit insbesondere nach der Entgeltgruppe und der erreichten Entgeltstufe. Die aktuellen Tabellenwerte sind in der Anlage 2 des Tarifvertrags enthalten.
Weitere Informationen zur Eingruppierung finden Sie hier: TV-N Eingruppierung und Entgeltgruppen.
Zuschläge und zusätzliche Zahlungen
Neben dem Tabellenentgelt enthält der TV-N SH Regelungen zu verschiedenen Zuschlägen und zusätzlichen Zahlungen. Dazu gehören insbesondere Regelungen für:
- Nachtarbeit
- Sonntagsarbeit
- Feiertagsarbeit
- Überstunden
- Schicht- und Wechselschichtarbeit
- Erschwernisse bei bestimmten Tätigkeiten
- Sonderzahlungen
Welche Zuschläge im Einzelfall gezahlt werden, hängt von der konkreten Arbeitszeit und den Voraussetzungen des Tarifvertrags ab.
Besondere Regelungen für den Fahrdienst
Für Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst enthält der TV-N SH besondere Bestimmungen für den Fahrdienst. Diese sind in einer eigenen Anlage zum Tarifvertrag geregelt.
Dort finden sich unter anderem besondere Regelungen zur täglichen Arbeitszeit, zur Dienstschicht und zu weiteren Besonderheiten des Fahrdienstes.
Weitere Informationen: Schichtdienst und Arbeitszeit im Nahverkehr.
Tarifabschluss 2026 im Nahverkehr Schleswig-Holstein
Im März 2026 wurde für den kommunalen Nahverkehr in Schleswig-Holstein eine Tarifeinigung zu Regelungen des Manteltarifvertrags erzielt. An den Verhandlungen waren auf Arbeitgeberseite die großen kommunalen Verkehrsunternehmen aus Flensburg, Kiel, Neumünster und Lübeck beteiligt.
Nach den veröffentlichten Informationen umfasst die Einigung unter anderem Verbesserungen bei Sonderzahlungen und tariflichen Zuschlägen. Die Jahressonderzahlung soll stufenweise von bisher 1.200 Euro auf 2.600 Euro steigen. Auch die Pauschale für sogenannte geteilte Dienste soll schrittweise erhöht werden.
Darüber hinaus haben die Tarifparteien weitere Gespräche über die Eingruppierungsmerkmale vereinbart. Ergebnisse zur Überarbeitung der Eingruppierung sollen nach den veröffentlichten Informationen bis zum 30. Juni 2028 umgesetzt werden.
Stand der Informationen zum Tarifabschluss: März 2026. Die endgültige tarifliche Umsetzung und die jeweils geltende Tarifvertragsfassung sind maßgeblich.
Welche Bereiche regelt der TV-N SH?
Der Tarifvertrag enthält unter anderem Regelungen zu folgenden Bereichen:
- Geltungsbereich und Arbeitsvertrag
- Eingruppierung und höherwertige Tätigkeiten
- Entgelt und Entgeltstufen
- Arbeitszeit
- Sonderformen der Arbeitszeit und Zuschläge
- Arbeitszeitkonto
- Erschwerniszuschläge
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaub und Zusatzurlaub
- Sonderzahlungen
- Zusatzversorgung
- besondere Bestimmungen für Beschäftigte im Fahrdienst
Häufige Fragen zum TV-N Schleswig-Holstein
Wer fällt unter den TV-N SH?
Der TV-N SH gilt für Beschäftigte der von seinem Geltungsbereich erfassten
Verkehrsgesellschaften und zugehörigen Unternehmen. Voraussetzung ist nach
dem Tarifvertrag eine entsprechende Anwendungsvereinbarung.
In welcher Entgeltgruppe sind Busfahrer?
Fahrer von Omnibussen im Einmanndienst werden in der Entgeltordnung
als Beispiel der Entgeltgruppe 5 genannt. Maßgeblich bleiben die
tariflichen Tätigkeitsmerkmale.
Wie erfolgt die Eingruppierung?
Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit und den
Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung. Die Berufsbezeichnung allein
entscheidet nicht über die Entgeltgruppe.
Gibt es Zuschläge für Schicht- und Nachtarbeit?
Ja. Der TV-N SH enthält Regelungen zu Zuschlägen und Zulagen für verschiedene
besondere Arbeitszeiten. Die Voraussetzungen und die Höhe richten sich nach
den jeweiligen Tarifbestimmungen.
Gilt der TV-N SH auch für private Busunternehmen?
Der TV-N SH gilt nicht automatisch für jedes private Busunternehmen.
Entscheidend ist, welcher Tarifvertrag auf das jeweilige Arbeitsverhältnis
Anwendung findet. Im privaten Omnibusgewerbe können andere Tarifverträge gelten.
Wo finde ich die Entgelttabelle?
Die Monatsentgelttabellen sind als Anlage 2 in der offiziellen Lesefassung
des TV-N SH enthalten.
Wo finde ich andere TV-N-Tarifverträge?
Hier geht es zur Übersicht:
TV-N nach Bundesländern.
Forum Nahverkehr (TV-N)
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