TV-N Berlin: Tarifvertrag Nahverkehr Berlin

Der TV-N Berlin (Tarifvertrag Nahverkehr Berlin) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei den Berliner Nahverkehrsbetrieben, insbesondere bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) sowie verbundenen Unternehmen wie der BT Berlin Transport GmbH.

Er gilt für zahlreiche Berufsgruppen im Fahrdienst und technischen Betrieb, z.B. Bus- und Straßenbahnfahrer, Werkstattpersonal oder Mitarbeitende in Leitstellen.

Wichtig in Berlin:
Der TV-N Berlin ist ein eigenständiger Spartentarifvertrag und unterscheidet sich teilweise deutlich von den TV-N-Regelungen anderer Bundesländer.

Welche Arbeitgeber wenden den TV-N Berlin an?

Der TV-N Berlin gilt insbesondere für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und weitere tarifgebundene Nahverkehrsunternehmen. Ob der Tarifvertrag Anwendung findet, richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitgeber und der bestehenden Tarifbindung.

Hinweis: S-Bahn Berlin

Die Beschäftigten der S-Bahn Berlin (Tochterunternehmen der Deutschen Bahn) werden nicht nach dem TV-N Berlin vergütet. Für sie gelten die Tarifverträge der Deutschen Bahn.

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Das Einkommen im Nahverkehr besteht meist nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade bei BVG-Beschäftigten spielen Zuschläge eine große Rolle:

Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt häufig über dem Grundentgelt.

TV-N Berlin: Tarifvertrag und Entgelttabelle

Mini-FAQ zum TV-N Berlin

Wer fällt unter den TV-N Berlin?
Beschäftigte bei der BVG und verbundenen Nahverkehrsunternehmen im Land Berlin.

Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.

Ist TV-N Berlin bundesweit einheitlich?
Nein. Berlin hat eine eigene TV-N-Regelung, die sich von anderen Bundesländern unterscheidet.

Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.

Forum Nahverkehr (TV-N)

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