TV-N Berlin: Tarifvertrag Nahverkehr Berlin

Der TV-N Berlin (Tarifvertrag Nahverkehr Berlin) regelt die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte bei den Berliner Nahverkehrsbetrieben, insbesondere bei der BVG (Berliner Verkehrsbetriebe) sowie verbundenen Unternehmen wie der BT Berlin Transport GmbH.

Er gilt für zahlreiche Berufsgruppen im Fahrdienst und technischen Betrieb, z.B. Bus- und Straßenbahnfahrer, Werkstattpersonal oder Mitarbeitende in Leitstellen.

Wichtig in Berlin:
Der TV-N Berlin ist ein eigenständiger Spartentarifvertrag und unterscheidet sich teilweise deutlich von den TV-N-Regelungen anderer Bundesländer.

Entgelt & Zuschläge im Nahverkehr

Das Einkommen im Nahverkehr besteht meist nicht nur aus dem Tabellenentgelt. Gerade bei BVG-Beschäftigten spielen Zuschläge eine große Rolle:

Dadurch liegt das tatsächliche Monatsgehalt häufig über dem Grundentgelt.

Tarifvertrag & Entgelttabelle herunterladen

Mini-FAQ zum TV-N Berlin

Wer fällt unter den TV-N Berlin?
Beschäftigte bei der BVG und verbundenen Nahverkehrsunternehmen im Land Berlin.

Gibt es Zuschläge für Schichtdienst?
Ja. Nachtarbeit, Wochenenden und Feiertage werden tariflich durch Zuschläge ausgeglichen.

Ist TV-N Berlin bundesweit einheitlich?
Nein. Berlin hat eine eigene TV-N-Regelung, die sich von anderen Bundesländern unterscheidet.

Gibt es eine Übersicht aller TV-N Tarifverträge?
Ja, hier finden Sie die TV-N Übersicht nach Bundesländern.

Hinweis: S-Bahn Berlin

Die Beschäftigten der S-Bahn Berlin (Tochterunternehmen der Deutschen Bahn) werden nicht nach TV-N, sondern nach den Tarifverträgen der Deutschen Bahn vergütet.

Forum Nahverkehr (TV-N)

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