Mit wem darf ich als einfaches Personalratsmitglied reden?
#1

Also,
ich bin in den Personalrat nachgerückt und dort kam es zu einer Aussage, welche einen Kollegen in einem extrem schlechten Licht dastehen lies. Unter anderem wurde der Kollege so dargestellt, dass der Büromitarbeiter in ständiger Angst vor ihm leben müsste und eine Zusammenarbeit nahezu unmöglich ist.

Aktuell soll der Büromitarbeiter den Arbeitsplatz wechseln und ein Kollege auf dem Posten nachrücken.

Da ich mir gerne ein Bild selbst mache, dachte ich mir, dass es wohl angebracht wäre den "scheidenden" Büromitarbeiter über seine Zusammenarbeit mit dem "bösen" Kollegen zu fragen. Ich bat also den  Büromitarbeiter (der auch ein persönlicher Freund von mir ist) mir mal zu sagen, wie die Zusammenarbeit klappt. Dieser gab zu, dass es manchmal nicht ganz leicht ist, aber trotzdem ein normales arbeiten miteinander an der Tagesordnung ist. "Jeder hat mal einen schlechten Tag".

Der Kollege, der in der PersRatssitzung den bösen Kollegen angeprangert hat, hat von dem Gespräch erfahren und war total aufgebracht. Ich hätte angeblich kein Recht ohne vorherige Erlaubnis des Personalratsvorstandes auf die Leute zuzugehen um ein Gespräch zu suchen.

Ich persönlich sehe es jedoch so, dass ich - sollte es auf eine Konfrontation hinauslaufen - wissen muss, wie der "Böse" tatsächlich ist. Dafür ist ein mehrjähriger Bürokollege vermutlich die beste Ansprechperson.

Die Frage für mich ist daher, ob ich darauf warten muss, damit jemand auf mich zukommt - oder darf ich von mir aus auch auf Leute zugehen und das Gespräch suchen?

Die Kollegin hat auf jeden Fall sofort den Personalratsvorsitzenden informiert und sich vorbehalten weitere Maßnahmen einzuleiten.

Die Verschwiegenheit wurde jedenfalls nicht verletzt - da ich den Bürokollegen nur auf seine Zusammenarbeit mit dem Kollegen angesprochen hatte.
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#2

Hallo,
lass dir bloß keinen Mist einreden.
Es ist dein gutes Recht mit Kollegen zu reden und deren Probleme zu besprechen. Für das bist du gewählt worden.
Den Personalvorsitzenden brauchst du nicht um Erlaubnis zu fragen, er ist genauso ein normaler Personalrat wie du. Er führt nur die laufenden Geschäfte.
Rein rechtlich ist es schon so, dass du während der Arbeitszeit nicht rumrennen und die Kollegen fragen darfst was so fehlt usw.
Darum heißt es ja Anregungen und Beschwerden entgegenzunehmen.
Da es aber im PR schon thematisiert wurde, hast du m. E. schon das Recht dich zu informieren.
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#3

Anscheinend sieht das der gesamte (alteingefahrene) Personalrat bei mir anders...

Heute hatten wir eine Sonderbesprechung wo mein Verhalten aufgegriffen wurde.
Was soll ich sagen?
Die Aussage eines Personalratsmitgliedes darf bei uns nicht angezweifelt werden, da dies ein Mangel an Vertrauen aufzeigt... Anders gesagt:
Die Nachfrage bei dem Büromitarbeiter stellte die Aussage eines Personalratsmitgliedes in Frage und war damit ein Vertrauensbruch.

In der Klärung selbst hat niemanden interessiert, was der Büromitarbeiter für eine Meinung hatte... Einzig die Aussage des düpierten Personalratsmitgliedes war maßgeblich und zu beachten.

Schwierig.
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#4

...mir scheint, dass du nicht die gleiche Gewerkschaftszugehörigkeit besitzt, wie die Mehrheit der PR-Mitglieder und der vorsitzenden Person...

...da kommt es erfahrungsgemäß schon mal vor, dass die "Würdenträger" einer großen V-Gewerkschaft andere Meinungen als Majestätsbeleidigung empfinden bzw. sich aufführen, als gehöre "der Laden" ihnen... Icon_mrgreen

...das ist aber nichts Anderes als Schaumschlägerei und hinter der wichtigen Großkotzerei steckt oft nur heisse Luft...lass dich also nicht einschüchtern...
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#5

Dankeschön.
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#6

(06.12.2016, 19:42)Gast schrieb:  Anscheinend sieht das der gesamte (alteingefahrene) Personalrat bei mir anders...

Heute hatten wir eine Sonderbesprechung wo mein Verhalten aufgegriffen wurde.
Was soll ich sagen?
Die Aussage eines  Personalratsmitgliedes darf bei uns nicht angezweifelt werden, da dies ein Mangel an Vertrauen aufzeigt... Anders gesagt:
Die Nachfrage bei dem Büromitarbeiter stellte die Aussage eines Personalratsmitgliedes in Frage und war damit ein Vertrauensbruch.

In der Klärung selbst hat niemanden interessiert, was der Büromitarbeiter für eine Meinung hatte... Einzig die Aussage des düpierten Personalratsmitgliedes war maßgeblich und zu beachten.

Schwierig.

Ich selbst habe mich an meinen Personalrat gewendet mit einer Bitte in Bezug auf meinen sinnentleerten Arbeitsplatz ausgehend durch meine Kollegen und Chef. Vorgesetzten habe ich es auch schon mitgeteilt, der Personalabteilung auch. Ich habe meinen Personalrat um Hilfe gebeten schon 2015, gesagt die ganzen Umstände machen mich krank. Meiner Personalabteilung habe ich mein ganzes Anliegen schon mehrmals auch berichtet und keiner unternimmt was. Unvorstellbare Zustände, die anscheinend für alle normal sind. Nun hat mir meine Personalsachbearbeiterin telefonisch mitgeteilt, dass meine Gespräche usw. die ich mit meiner Personalrätin geführt habe, eigentlich gar nichts bewirken, da diese gar nichts machen darf. Auch meine Chef`s und Vorgesetzten habe mich im Prinzip nur angeschaut und mir mitgeteilt, das interessiert sie überhaupt nicht. Ich bekam noch die Mitteilung man kennt die Person gar nicht. Es wurde mir mitgeteilt, dass meine Personalrätin oder Personalrat nur dazu da ist, mir zuzuhören und das war es. Mehr dürfe diese nicht unternehmen. Sie dürfe auch niemandem von meinem unvorstellbaren Arbeitsplatz berichten, auch nicht wenn ich eine schriftliche Mitteilung schreibe.  Ich frage mich für was gibt es denn dann überhaupt diese ganzen Personen?
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#7

Ganz ehrlich. Denen würde ich den Arsch so aufreißen, dass die nicht mehr wissen wo hinten und vorne ist.
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#8

(29.12.2016, 10:15)Gast schrieb:  Ganz ehrlich. Denen würde ich den Arsch so aufreißen, dass die nicht mehr wissen wo hinten und vorne ist.

Ich habe aktuell alles probiert. Ich habe sogar erfragt ob es in meiner Problematik die schon über Jahre geht, mir niemand helfen kann. Aussagen der Personalrätin, ich solle einfach sitzen bleiben, ausharren usw. oder mich woanders bewerben, waren im Prinzip die einzigen Lösungsvorschläge.

Aktuell bin ich dabei mich gleichstellen zu lassen, da ich 40% habe, letztendlich aber auch nicht nützen wird. Weiter wurde mir von anderer Seite gesagt, ich soll mich nicht mehr mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen, nachdem ich meine Gesamtunterlagen vorgelegt habe, was ich alles in Bezug auf ein gutes Arbeitsverhältnis usw. unternommen habe.

Meine Personalrätin sendete mir eine Email, sie wünscht mir alles Gute für 2017 und der Zusatz, wenn ich wieder gesund bin, soll ich mich wie gewohnt an meinem alten Arbeitsplatz melden, was aus ärztlicher Sicht und von vielen anderen Personen als vollkommen unsinnig angesehen wird. Leider habe ich keine Unterstützung und weiß auch gar nicht mehr was ich noch unternehmen könnte.  Arbeitsschutz/Mobbingcompetenzcenter usw., haben alle meine Unterlagen durchgesichtet und mir geraten unter den Umständen muss mir jemand helfen Personalrat, usw., aber leider sieht die Realität anders aus. Fakt ist, man kann kündigen usw. Ich bin nur eine kleine Angestellte und die Aussagen die mein Arbeitsumfeld Beamte machen, zählen immer letztendlich mehr, auch eine Aussage des Personalrates. Leider ist das auch so, zumindest bei der Polizeibehörde.
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#9

Darf ich als Personalratsmitglied für mein eigenes Vorstellungsgespräch im Hause die Teilnahme eines bestimmten Personlaratsmitgliedes vorschlagen oder mache ich mich dadurch der Einflußnahme schuldig?
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#10

Hallo,
vorschlagen darfst Du alles, aber ob sich das Gremium daran hält ist eine andere Frage.
Kurz, diese Entscheidung trifft das Gremium (auch nicht der Vorsitzende, da es meiner Meinung nach kein laufendes Geschäft des Personalsrats ist). Den Vorschlag solltest Du daher ausschließlich dem Personalratsgremium vortragen. Der Arbeitsgeber hat kein Recht zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.
Liebe Grüße
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#11

(18.01.2019, 09:14)Gast schrieb:  Hallo,
vorschlagen darfst Du alles, aber ob sich das Gremium daran hält ist eine andere Frage.
Kurz, diese Entscheidung trifft das Gremium (auch nicht der Vorsitzende, da es meiner Meinung nach kein laufendes Geschäft des Personalsrats ist). Den Vorschlag solltest Du daher ausschließlich dem Personalratsgremium vortragen. Der Arbeitsgeber hat kein Recht zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.
Liebe Grüße

Und woher leitet sich ein Recht des Arbeitnehmers dazu ab ein Personalratsmitglied zu einem Vorstellungsgespräch mitzunehmen?
Ich denke der Arbeitgeber kann dies ablehnen.
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#12

(21.01.2019, 08:56)Roland schrieb:  
(18.01.2019, 09:14)Gast schrieb:  Hallo,
vorschlagen darfst Du alles, aber ob sich das Gremium daran hält ist eine andere Frage.
Kurz, diese Entscheidung trifft das Gremium (auch nicht der Vorsitzende, da es meiner Meinung nach kein laufendes Geschäft des Personalsrats ist). Den Vorschlag solltest Du daher ausschließlich dem Personalratsgremium vortragen. Der Arbeitsgeber hat kein Recht zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.
Liebe Grüße

Und woher leitet sich ein Recht des Arbeitnehmers dazu ab ein Personalratsmitglied zu einem Vorstellungsgespräch mitzunehmen?
Ich denke der Arbeitgeber kann dies ablehnen.

Hallo,
zumindest in Niedersachsen wird er dabei Schwierigkeiten haben, da in § 60 Absatz 3 Nr. 2 NPersVG steht, dass einem vom Personalrat benannten Mitglied, die Teilnahme bei Vorstellungs- und Eignungsgesprächen zu gewähren ist.
Sofern das Recht nicht zusteht, hat der Arbeitgeber dem Personalrat ausführlich zu begründen, warum ein jeder Bewerber oder Bewerberin ausgewählt oder nicht ausgewählt wurde, denn nur so kann der Personalrat doch entscheiden, ob zumindest allen Gesetzen und Richtlinien bei der Auswahl entsprochen wurde.
Liebe Grüße
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#13

Hallo,
das ist auch in NRW so... § 65 (2) siehe auch im Kommentar § 65 (12) und Mitbestimmungsrecht § 72 (1)
LG
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#14

Aber nicht in Bayern.
Deswegen kann man hier nicht pauschal schreiben, dass der Arbeitsgeber kein Recht hat zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.

Sicher muss der AG begründen warum er sich für den eingestellten Bewerber entschieden hat.
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#15

(24.01.2019, 09:16)Roland schrieb:  Aber nicht in Bayern.
Deswegen kann man hier nicht pauschal schreiben, dass der Arbeitsgeber kein Recht hat zu entscheiden, wer vom Personalrat an einem Vorstellungsgespräch teilnehmen soll.

Sicher muss der AG begründen warum er sich für den eingestellten Bewerber entschieden hat.

014, S10347  , wonach nimmt sich denn der Arbeitgeber das Recht, dieses zu entscheiden. Ist das in Bayern so, dass der Arbeitgeber entscheiden darf, dass nicht Herr A vom Personalrat teilnehmen darf, sondern nur Herr B? Das hätte natürlich einen sehr faden Beigeschmack. Dann würde ich als Personalratsgremium lieber sagen, dass unter diesen Voraussetzungen keiner vom Personalrat teilnimmt und der Dienstherr eine Auswahl entsprechend begründen soll. Den Sachverhalt könnte man dann sehr schön für eine Personalversammlung verwenden. Icon_eek
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