Personalrat Sachsen
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Sachsen werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG) vom 29.8.2018:
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeitsgebot
§ 3 Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen
§ 4 Beschäftigte
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Dienststellenleiter
§ 8 Behinderungsverbot
§ 9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
§ 10 Schweigepflicht
§ 11 Unfallvorschriften
Teil 2 Personalvertretungen
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 13 Wahlberechtigung
§ 14 Wählbarkeit
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 17 Vertretung der Gruppen
§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 19 Wahlverfahren
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
§ 21 Wahl des Wahlvorstands durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
§ 23 Wahleinleitung
§ 24 Schutz der Wahl – Kostenregelung
§ 25 Anfechtung der Wahl
§ 26 Amtszeit
§ 27 Wahlzeitraum
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
§ 32 Neuwahl bei Neubildung und Eingliederung von Dienststellen und Körperschaften
Teil 3 Geschäftsführung
§ 33 Vorstand des Personalrats
§ 34 Aufgaben des Vorstands
§ 35 Sitzungen
§ 36 Durchführung von Sitzungen
§ 37 Teilnahme von Beauftragten der Gewerkschaften
§ 38 Beschlussfassung – Beschlussfähigkeit
§ 39 Gemeinsame Beratung – Gruppenentscheidung
§ 40 Aussetzung von Beschlüssen
§ 41 Teilnahme weiterer Personen
§ 42 Verhandlungsniederschrift
§ 43 Geschäftsordnung
§ 43a Ausschüsse des Personalrats
§ 44 Sprechstunden
§ 45 Kosten
Teil 4: Rechtsstellung
§ 46 Freistellung vom Dienst
§ 47 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 48 Schutzvorschriften
Teil 5 Personalversammlung
§ 49 Zusammensetzung und Leitung
§ 50 Einberufung – Tätigkeitsbericht
§ 51 Zeitpunkt
§ 52 Gegenstand
§ 53 Teilnahmerecht
Teil 6 Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 54 Stufenvertretungen
§ 55 Entsprechende Anwendung der Personalvertretungsvorschriften
§ 56 Gesamtpersonalrat
§ 57 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
Teil 7 Besondere Vertretungen
§ 58 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 59 Aktives und passives Wahlrecht
§ 60 Zusammensetzung
§ 61 Wahlvorstand – Amtszeit
§ 62 Aufgaben
§ 63 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 64 Stufenvertretungen und Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 65 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 66 (weggefallen)
§ 67 Schulen und Lehrkräfte
§ 68 Polizeivollzugsdienst
§ 69 Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 70 Staatsbetrieb Sachsenforst
Teil 8 Beteiligung der Personalvertretungen
§ 71 Zusammenarbeit
§ 72 Gleichmäßige Behandlung – Verbot parteipolitischer Betätigung
§ 73 Allgemeine Aufgaben – Anhörungen
§ 74 Unfall-, Umwelt- und Gesundheitsgefahren
§ 75 Teilnahme an Prüfungen
§ 76 Verfahren der Mitwirkung
§ 77 Mitwirkungsrechte
§ 78 Ordentliche Kündigung
§ 79 Verfahren der Mitbestimmung
§ 80 Angelegenheiten der eingeschränkten Mitbestimmung
§ 81 Angelegenheiten der vollen Mitbestimmung
§ 82 Einschränkung der Mitbestimmung, Versagungsgründe
§ 83 Initiativrecht
§ 84 Dienstvereinbarungen – Tarifverträge
§ 85 Einigungsstelle
§ 86 Durchführung von Entscheidungen
§ 87 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
Teil 9 Gerichtliche Entscheidung
§ 88 Zuständigkeit und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 89 Bildung von Fachkammern
Teil 10 Verschlusssachen und Verfassungsschutz
§ 90 Ausschuss für geheime Verschlusssachen
§ 91 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz
Teil 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 92 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
§ 93 Übergangsvorschrift (zu § 67 Absatz 1 Satz 1)
§ 94 In-Kraft-Treten – Außer-Kraft-Treten
Links:
Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
Wahlordnung (SächsPersVWVO)
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