Personalrat Berlin

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Berlin werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Berliner Personalvertretungsgesetzes (PersVG) vom 30.05.2016:
Abschnitt I Einleitende Vorschriften
§ 1 Allgemeines
§ 2 Grundsätze
§ 3 Dienstkräfte und Gruppen
§ 4 Begriffsbestimmungen
§ 5 Dienststellen
§ 6 Zusammenlegung und Trennung
§ 7 Dienstbehörden
§ 8 Oberste Dienstbehörden
§ 9 Vertretung
§ 10 Schutz nach Beendigung der Ausbildung
§ 11 Schweigepflicht

Abschnitt II Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 12 Wahlberechtigung
§ 13 Wählbarkeit
§ 14 Mitgliederzahl
§ 15 Gruppenvertretung
§ 16 Wahl
§ 17 Bildung des Wahlvorstandes
§ 18 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 19 Vorbereitung zur Wahl
§ 20 Verbot der Wahlbehinderung und – beeinflussung
§ 21 Wahlkosten
§ 22 Wahlanfechtung
2. Amtszeit
§ 23 Dauer
§ 24 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 25 Ausschluss und Auflösung
§ 26 Erlöschen
§ 27 Ruhen
§ 28 Ersatzmitglieder
3. Geschäftsführung
§ 29 Vorstand
§ 30 Anberaumung von Sitzungen
§ 31 Sitzungen
§ 32 Beschlüsse
§ 33 Verfahren
§ 34 Aussetzung
§ 35 Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 36 Beteiligung der Frauenvertreterin und der Schwerbehindertenvertretung
§ 37 Niederschrift
§ 38 Geschäftsordnung
§ 39 Sprechstunden
§ 40 Geschäftsbedarf
§ 41 Ausschluss von Beiträgen
§ 42 Stellung der Mitglieder
§ 43 Freistellungen
§ 44 Schutz der Mitglieder

Abschnitt III Personalversammlung
§ 45 Allgemeines
§ 46 Nichtöffentlichkeit
§ 47 Einberufung
§ 48 Durchführung
§ 49 Beratungsgegenstände

Abschnitt IV Gesamtpersonalrat und Hauptpersonalrat
1. Gesamtpersonalrat
§ 50 Bildung
§ 51 Wahl
§ 52 Amtszeit und Geschäftsführung
§ 53 Freistellungen
§ 54 Zuständigkeit
2. Hauptpersonalrat
§ 55 Bildung
§ 56 Wahl
§ 57 Amtszeit und Geschäftsführung
§ 58 Freistellungen
§ 59 Zuständigkeit

Abschnitt V Jugend- und Auszubildendenvertretung und Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 60 Bildung
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 62 Mitgliederzahl
§ 63 Wahl- und Amtszeit
§ 64 Freistellungen
§ 65 Aufgaben
§ 66 Geschäftsführung
§ 67 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 68 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 69 Haupt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

Abschnitt VI Beteiligung der Personalvertretung
1. Allgemeines
§ 70 Grundsätze
§ 71 Neutralitätsgebot
§ 72 Allgemeine Aufgaben
§ 73 Informationsrecht
§ 74 Dienstvereinbarungen
§ 75 Ausschluss von Dienstvereinbarungen
§ 76 Krankenhausbetriebe
§ 77 Arbeitsschutz
§ 78 Durchführung von Entscheidungen
2. Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 79 Mitbestimmung
§ 80 Verfahren bei Nichteinigung
§ 81 Einigungsstelle
§ 82 Zusammensetzung
§ 83 Verfahren vor der Einigungsstelle
§ 84 Mitwirkung
3. Mitbestimmungsangelegenheiten
§ 85 Allgemeine Angelegenheiten
§ 86 Gemeinsame Angelegenheiten
§ 87 Arbeitnehmer
§ 88 Beamte
§ 89 Besonderheiten für bestimmte Dienstkräfte
4. Mitwirkungsangelegenheiten
§ 90 Mitwirkung

Abschnitt VII Rechtsweg
§ 91 Zuständigkeit
§ 92 Fachkammer und Fachsenat

Abschnitt VIII Behandlung von Verschlusssachen der Verfassungsbehörde
§ 92a Behandlung von Verschlusssachen der Verfassungsbehörde

Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 99a Übergangsregelung hinsichtlich des Gesetzes zur Angleichung des Richterrechts der Länder Berlin und Brandenburg
§ 99d Sondervorschriften für Schulen
§ 100 Inkrafttreten
Anlage Dienststellen im Sinne des § 5 Abs. 1

Links:
Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVg)
Wahlordnung (WOPersVG)



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