Personalrat Mecklenburg-Vorpommern

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Mecklenburg-Vorpommern werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Personalvertretungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (PersVG) vom 22.5.2018:
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Berufsverbände
§ 3 Beschäftigte
§ 4 Beamte
§ 5 Angestellte
§ 6 Arbeiter
§ 7 Gruppen
§ 8 Dienststellen
§ 9 Schweigepflicht

Abschnitt II: Personalrat
Unterabschnitt 1: Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Bildung von Personalräten
§ 11 Wahlberechtigung
§ 12 Wählbarkeit
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrats
§ 14 Vertretung der Gruppen
§ 15 Wahlverfahren
§ 16 Schutz der Wahlhandlung
§ 17 Kosten der Wahl
§ 18 Wahlanfechtung
Unterabschnitt 2: Amtszeit
§ 19 Regelmäßige Amtszeit
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 21 Ausschluß und Auflösung
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 23 Ersatzmitglieder
Unterabschnitt 3: Geschäftsführung
§ 24 Vorstand
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
§ 28 Beratung und Abstimmung
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen
§ 30 Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
§ 32 Sitzungsniederschrift
§ 33 Geschäftsordnung
§ 34 Sprechstunden
§ 35 Kosten
§ 36 Beiträge
Unterabschnitt 4: Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 37 Ehrenamt
§ 38 Freistellung
§ 39 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 40 Kündigung, Versetzung und Abordnung

Abschnitt III: Personalversammlung
§ 41 Allgemeines
§ 42 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 43 Zeitpunkt
§ 44 Aufgaben
§ 45 Teilnahme weiterer Personen

Abschnitt IV: Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 46 Stufenvertretungen
§ 47 Gesamtpersonalrat
§ 48 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

Abschnitt V: Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 49 Errichtung
§ 50 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 52 Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender
§ 53 Befugnisse und Tätigkeit
§ 54 Jugendversammlung
§ 55 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen

Abschnitt VI: Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
§ 56 Nichtständige Beschäftigte
§ 57 Krankenpflegepersonal

Abschnitt VII: Beteiligung des Personalrats
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 58 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 59 Sachliche Amtsführung
§ 60 Unterrichtung des Personalrats
§ 61 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Unterabschnitt 2: Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen
§ 62 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren
§ 63 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 64 Verhandlung und Beschlußfasssung der Einigungsstelle
§ 65 Initiativrecht des Personalrats
§ 66 Dienstvereinbarungen
§ 67 Durchführung von Entscheidungen
Unterabschnitt 3: Umfang der Beteiligung des Personalrats
§ 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten
§ 69 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 70 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 71 Vorrang der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 72 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Unterabschnitt 4: Zuständigkeiten der Personalvertretungen
§ 73 Personalräte und Stufenvertretungen
§ 74 Gesamtpersonalrat
§ 75 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

Abschnitt VIII: Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1: Besondere Vorschriften für Hochschulen
§ 76 Hochschulen
Unterabschnitt 2: Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 77 Bildung von Personalräten an den Schulen
§ 78 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 79 Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin
§ 80 Sondervorschriften
Unterabschnitt 3: Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
§ 81 Theater und Orchester
§ 82 Gemeinden, Ämter, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsämter und Zweckverbände
§ 83 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 84 Behandlung von Verschlußsachen

Abschnitt IX: Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 85 Schwerbehindertenvertretung
§ 86 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

Abschnitt X: Gerichtliche Entscheidungen
§ 87 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 88 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten

Abschnitt XI: Schlußvorschriften
§ 89 Unzulässigkeit von abweichenden Vereinbarungen
§ 90 Wahlordnung
§ 91 Richter und Staatsanwälte
§ 92 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 93 Inkrafttreten

Links:
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (PersVG)
Wahlordnung





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