Personalrat Mecklenburg-Vorpommern
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Mecklenburg-Vorpommern werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden (z.B. Finanzamt, Polizei), Gerichte, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, usw.
- Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden, Ämter): Rathaus, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Personalvertretungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (PersVG) vom 22.5.2018:
Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Berufsverbände
§ 3 Beschäftigte
§ 4 Beamte
§ 5 Angestellte
§ 6 Arbeiter
§ 7 Gruppen
§ 8 Dienststellen
§ 9 Schweigepflicht
Abschnitt II: Personalrat
Unterabschnitt 1: Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Bildung von Personalräten
§ 11 Wahlberechtigung
§ 12 Wählbarkeit
§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrats
§ 14 Vertretung der Gruppen
§ 15 Wahlverfahren
§ 16 Schutz der Wahlhandlung
§ 17 Kosten der Wahl
§ 18 Wahlanfechtung
Unterabschnitt 2: Amtszeit
§ 19 Regelmäßige Amtszeit
§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen
§ 21 Ausschluß und Auflösung
§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft
§ 23 Ersatzmitglieder
Unterabschnitt 3: Geschäftsführung
§ 24 Vorstand
§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen
§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit
§ 28 Beratung und Abstimmung
§ 29 Aussetzung von Beschlüssen
§ 30 Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften
§ 31 Teilnahme weiterer Personen
§ 32 Sitzungsniederschrift
§ 33 Geschäftsordnung
§ 34 Sprechstunden
§ 35 Kosten
§ 36 Beiträge
Unterabschnitt 4: Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 37 Ehrenamt
§ 38 Freistellung
§ 39 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
§ 40 Kündigung, Versetzung und Abordnung
Abschnitt III: Personalversammlung
§ 41 Allgemeines
§ 42 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 43 Zeitpunkt
§ 44 Aufgaben
§ 45 Teilnahme weiterer Personen
Abschnitt IV: Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
§ 46 Stufenvertretungen
§ 47 Gesamtpersonalrat
§ 48 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Abschnitt V: Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 49 Errichtung
§ 50 Wahlrecht und Wählbarkeit
§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung
§ 52 Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender
§ 53 Befugnisse und Tätigkeit
§ 54 Jugendversammlung
§ 55 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen
Abschnitt VI: Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals
§ 56 Nichtständige Beschäftigte
§ 57 Krankenpflegepersonal
Abschnitt VII: Beteiligung des Personalrats
Unterabschnitt 1: Allgemeines
§ 58 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
§ 59 Sachliche Amtsführung
§ 60 Unterrichtung des Personalrats
§ 61 Allgemeine Aufgaben des Personalrats
Unterabschnitt 2: Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen
§ 62 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren
§ 63 Bildung der Einigungsstelle, Kosten
§ 64 Verhandlung und Beschlußfasssung der Einigungsstelle
§ 65 Initiativrecht des Personalrats
§ 66 Dienstvereinbarungen
§ 67 Durchführung von Entscheidungen
Unterabschnitt 3: Umfang der Beteiligung des Personalrats
§ 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten
§ 69 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 70 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten
§ 71 Vorrang der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
§ 72 Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Unterabschnitt 4: Zuständigkeiten der Personalvertretungen
§ 73 Personalräte und Stufenvertretungen
§ 74 Gesamtpersonalrat
§ 75 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene
Abschnitt VIII: Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1: Besondere Vorschriften für Hochschulen
§ 76 Hochschulen
Unterabschnitt 2: Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 77 Bildung von Personalräten an den Schulen
§ 78 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt
§ 79 Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin
§ 80 Sondervorschriften
Unterabschnitt 3: Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen
§ 81 Theater und Orchester
§ 82 Gemeinden, Ämter, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsämter und Zweckverbände
§ 83 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
§ 84 Behandlung von Verschlußsachen
Abschnitt IX: Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
§ 85 Schwerbehindertenvertretung
§ 86 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Abschnitt X: Gerichtliche Entscheidungen
§ 87 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte
§ 88 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten
Abschnitt XI: Schlußvorschriften
§ 89 Unzulässigkeit von abweichenden Vereinbarungen
§ 90 Wahlordnung
§ 91 Richter und Staatsanwälte
§ 92 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
§ 93 Inkrafttreten
Links:
Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (PersVG)
Wahlordnung
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