14.03.2013, 09:39
ich benötige mal eine fachkundige Aussage zum Thema Eingruppierung / Höhergruppierung.
Unsere Mitarbeiter auf dem Bauhof sollten eigentlich (bis auf den Vorarbeiter) alle in der EG 5 eingruppiert sein.
Durch irgendwelche Umstände sind aber zwei Kollegen in der EG 4 geblieben. Der eine Kollege arbeitet seit Oktober 2004, der andere Kollege seit September 2010 bei uns.
Nun sollen beide rückwirkend zum 01.03.2013 in die EG 5 / Stufe 3 höhergruppiert werden. So weit, so gut.
Nur der Kollege der seit 2004 bei uns arbeitet, bekommt nur den Garantie Betrag von 52,47 € und der Kollege aus 2010 hat 78,57 € mehr in der Tasche.
Das ist, mal abgesehen das dass halt der TVöD ist, natürlich nicht gerade gerecht gegenüber dem Kollegen der bereits 6 Jahre länger da ist.
Wie können wir dem Kollegen helfen? Kann man hier den §17 TVöD ansetzen und den Kollegen nach einem 1/2 Jahr vorzeitig in die 5/4 nehmen, die Voraussetzung dafür sind gegeben.
Unsere Mitarbeiter auf dem Bauhof sollten eigentlich (bis auf den Vorarbeiter) alle in der EG 5 eingruppiert sein.
Durch irgendwelche Umstände sind aber zwei Kollegen in der EG 4 geblieben. Der eine Kollege arbeitet seit Oktober 2004, der andere Kollege seit September 2010 bei uns.
Nun sollen beide rückwirkend zum 01.03.2013 in die EG 5 / Stufe 3 höhergruppiert werden. So weit, so gut.
Nur der Kollege der seit 2004 bei uns arbeitet, bekommt nur den Garantie Betrag von 52,47 € und der Kollege aus 2010 hat 78,57 € mehr in der Tasche.
Das ist, mal abgesehen das dass halt der TVöD ist, natürlich nicht gerade gerecht gegenüber dem Kollegen der bereits 6 Jahre länger da ist.
Wie können wir dem Kollegen helfen? Kann man hier den §17 TVöD ansetzen und den Kollegen nach einem 1/2 Jahr vorzeitig in die 5/4 nehmen, die Voraussetzung dafür sind gegeben.