Personalrat Hamburg
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Hamburg werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet:
- Bund: Bundesgerichte, Bundesbehörden (z.B. Bundesagentur für Arbeit)
- Land: Ministerien, Landesbehörden, Finanzamt, Gerichte, Rathaus, Bezirksämter, Polizei, Schulen, Hochschulen, Unikliniken, Eigenbetriebe, Regiebetriebe, Kita, Feuerwehr, Sparkassen, Jobcenter, usw.
- Weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
Beispielhafte Themen:
- Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
- Größe, Rechte, Aufgaben, Schweigepflicht, Arbeits- oder Dienstbefreiung
- Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung
- Personalratswahlen, Wahlvorstand Wahlberechtigung, Wählbarkeit, Wahldurchführung
- Fortbildung, Seminare
- Gesetz, Leitfaden, Kommentar, Literatur, Urteile, Muster-Dienstvereinbarungen, usw.
Inhalt des Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) vom 8. Juli 2014:
ABSCHNITT I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeit
§ 3 Verbot abweichender Regelungen
§ 4 Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Zuständigkeit der Personalvertretung
§ 8 Leiter der Dienststelle
§ 9 Schweigepflicht
ABSCHNITT II: Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Dienststellen mit Personalräten
§ 11 Aktives Wahlrecht
§ 12 Passives Wahlrecht
§ 13 Erweitertes passives Wahlrecht
§ 14 Mitgliederzahl
§ 15 Gruppenvertretung
§ 16 Abweichende Sitzverteilung
§ 17 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Beschäftigungsstellen
§ 18 Wahlzeiten
§ 19 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 20 Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht
§ 21 Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 24 Schutz der Wahl
§ 25 Wahlkosten
§ 26 Wahlanfechtung
2. Amtszeit
§ 27 Dauer
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
3. Geschäftsführung
§ 32 Vorstand und Vorsitz
§ 33 Laufende Geschäfte
§ 34 Einberufung der Sitzungen
§ 35 Teilnahme an den Sitzungen
§ 36 Zeitpunkt
§ 37 Einladung
§ 38 Beschlussfassung
§ 39 Gruppenangelegenheiten
§ 40 Aussetzung von Beschlüssen
§ 41 Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 42 Sitzungsniederschrift
§ 43 Einsicht in Unterlagen
§ 44 Geschäftsordnung
§ 45 Sprechstunden
§ 46 Kosten und Geschäftsbetrieb
§ 47 Umlageverbot
4. Rechtsstellung der Mitglieder
§ 48 Ehrenamt und Dienstbefreiung
§ 49 Freistellung
§ 50 Schutzbestimmung
ABSCHNITT III: Personalversammlung
§ 51 Zusammensetzung
§ 52 Einberufung
§ 53 Teilnahme
§ 54 Zeitpunkt
§ 55 Befugnisse
ABSCHNITT IV: Gesamtpersonalrat
§ 56 Bildung und Zuständigkeit
§ 57 Wahl und Zusammensetzung
§ 58 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder
ABSCHNITT V (aufgehoben)
ABSCHNITT VI: Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
1. Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 62 Dienststellen mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 63 Wahlrecht
§ 64 Mitgliederzahl
§ 65 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten
§ 66 Wahlzeiten
§ 67 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 68 Sonstige Wahlbestimmungen
§ 69 Amtszeit
§ 70 Vorsitz
§ 71 Sitzungen und sonstige Geschäftsführung
§ 72 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrats
§ 73 Sprechstunden
§ 74 Rechtsstellung der Mitglieder
2. Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 75 Zusammensetzung, Einberufung, Teilnahme, Zeitpunkt und Befugnisse
ABSCHNITT VII: Beteiligung des Personalrats 1. Allgemeines
§ 76 Grundsätze für die Zusammenarbeit
§ 77 Grundsätze für die Behandlung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 78 Aufgaben des Personalrats
§ 78 a Behandlung personenbezogener Unterlagen
2. Arten und Durchführung der Beteiligung
a) Mitbestimmung
§ 79 Inhalt und Verfahren
§ 80 Schlichtungsstelle
§ 81 Einigungsstelle
§ 82 Vorläufige Regelungen
b) Dienstvereinbarungen
§ 83 Zulässigkeit und Verfahren
c) Verwaltungsanordnungen
§ 84 Verfahren
d) Durchführung von Entscheidungen
§ 85 Verfahren
3. Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist a) Soziale, personelle und sonstige Angelegenheiten
§ 86 Mitbestimmung
§ 87 Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige Beteiligung
§ 88 Ausnahmen
§ 89 Versagungskatalog
b) Prüfungen und Auswahlverfahren
§ 90 Beratende Mitwirkung
c) Arbeitsschutz und Unfallverhütung
§ 91 Beteiligung
ABSCHNITT VIII: Beteiligung des Gesamtpersonalrats
§ 92 Mitbestimmung und sonstige Beteiligung
ABSCHNITT IX: Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde
§ 93 (aufgehoben)
§ 94 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände
§ 95 Einvernehmen mit dem Präsidenten der Bürgerschaft
§ 96 Mitbestimmung des Personalrats
ABSCHNITT X: Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 97 Aufgaben
ABSCHNITT XI: Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen
§ 98 Verfassungsschutz
§ 99 Verschlusssachen
ABSCHNITT XII: Gerichtliche Entscheidungen
§ 100 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 101 Fachkammern und Fachsenate
ABSCHNITT XIII: Schlussvorschriften
§ 102 Gemeinsame Einrichtungen
§ 103 Kirchen und Religionsgesellschaften
§ 104 Geltung von Vorschriften über Betriebsräte
§ 105 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung
Links:
Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Wahlordnung
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