Personalrat Hamburg

Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Hamburg werden vom Personalrat vertreten. Zum öffentlichen Dienst zählen die Tarifbeschäftigten (Angestellte, Arbeiter) und die Beamten.

Ein Personalrat wird zum Beispiel in folgenden Behörden und Einrichtungen gebildet: Im Forum Personalrat (PR) können Personalräte, Mitglieder der JAV, Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) und Beamte kostenlos Fragen stellen und Tipps und Informationen austauschen. Natürlich ist auch der Betriebsrat (BR) kommunaler Unternehmen (z.B. Stadtwerke) willkommen.

Beispielhafte Themen: Besonderheit: Keine Angst vor "dummen Fragen", Sie können auch als Gast schreiben, also ohne Registrierung.



Inhalt des Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG) vom 8. Juli 2014:
ABSCHNITT I: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zusammenarbeit
§ 3 Verbot abweichender Regelungen
§ 4 Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 5 Gruppen
§ 6 Dienststellen
§ 7 Zuständigkeit der Personalvertretung
§ 8 Leiter der Dienststelle
§ 9 Schweigepflicht

ABSCHNITT II: Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 10 Dienststellen mit Personalräten
§ 11 Aktives Wahlrecht
§ 12 Passives Wahlrecht
§ 13 Erweitertes passives Wahlrecht
§ 14 Mitgliederzahl
§ 15 Gruppenvertretung
§ 16 Abweichende Sitzverteilung
§ 17 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten und Beschäftigungsstellen
§ 18 Wahlzeiten
§ 19 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 20 Bildung des Wahlvorstands, wenn ein Personalrat besteht
§ 21 Wahl des Wahlvorstands, wenn kein Personalrat besteht
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch die Dienststelle
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 24 Schutz der Wahl
§ 25 Wahlkosten
§ 26 Wahlanfechtung
2. Amtszeit
§ 27 Dauer
§ 28 Ausschluss und Auflösung
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft
§ 31 Ersatzmitglieder
3. Geschäftsführung
§ 32 Vorstand und Vorsitz
§ 33 Laufende Geschäfte
§ 34 Einberufung der Sitzungen
§ 35 Teilnahme an den Sitzungen
§ 36 Zeitpunkt
§ 37 Einladung
§ 38 Beschlussfassung
§ 39 Gruppenangelegenheiten
§ 40 Aussetzung von Beschlüssen
§ 41 Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 42 Sitzungsniederschrift
§ 43 Einsicht in Unterlagen
§ 44 Geschäftsordnung
§ 45 Sprechstunden
§ 46 Kosten und Geschäftsbetrieb
§ 47 Umlageverbot
4. Rechtsstellung der Mitglieder
§ 48 Ehrenamt und Dienstbefreiung
§ 49 Freistellung
§ 50 Schutzbestimmung

ABSCHNITT III: Personalversammlung
§ 51 Zusammensetzung
§ 52 Einberufung
§ 53 Teilnahme
§ 54 Zeitpunkt
§ 55 Befugnisse

ABSCHNITT IV: Gesamtpersonalrat
§ 56 Bildung und Zuständigkeit
§ 57 Wahl und Zusammensetzung
§ 58 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder

ABSCHNITT V (aufgehoben)

ABSCHNITT VI: Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
1. Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 62 Dienststellen mit Jugend- und Auszubildendenvertretungen
§ 63 Wahlrecht
§ 64 Mitgliederzahl
§ 65 Zusammensetzung nach Beschäftigungsarten
§ 66 Wahlzeiten
§ 67 Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 68 Sonstige Wahlbestimmungen
§ 69 Amtszeit
§ 70 Vorsitz
§ 71 Sitzungen und sonstige Geschäftsführung
§ 72 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrats
§ 73 Sprechstunden
§ 74 Rechtsstellung der Mitglieder
2. Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 75 Zusammensetzung, Einberufung, Teilnahme, Zeitpunkt und Befugnisse

ABSCHNITT VII: Beteiligung des Personalrats 1. Allgemeines
§ 76 Grundsätze für die Zusammenarbeit
§ 77 Grundsätze für die Behandlung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes
§ 78 Aufgaben des Personalrats
§ 78 a Behandlung personenbezogener Unterlagen
2. Arten und Durchführung der Beteiligung
a) Mitbestimmung
§ 79 Inhalt und Verfahren
§ 80 Schlichtungsstelle
§ 81 Einigungsstelle
§ 82 Vorläufige Regelungen
b) Dienstvereinbarungen
§ 83 Zulässigkeit und Verfahren
c) Verwaltungsanordnungen
§ 84 Verfahren
d) Durchführung von Entscheidungen
§ 85 Verfahren
3. Angelegenheiten, an denen der Personalrat zu beteiligen ist a) Soziale, personelle und sonstige Angelegenheiten
§ 86 Mitbestimmung
§ 87 Eingeschränkte Mitbestimmung und sonstige Beteiligung
§ 88 Ausnahmen
§ 89 Versagungskatalog
b) Prüfungen und Auswahlverfahren
§ 90 Beratende Mitwirkung
c) Arbeitsschutz und Unfallverhütung
§ 91 Beteiligung

ABSCHNITT VIII: Beteiligung des Gesamtpersonalrats
§ 92 Mitbestimmung und sonstige Beteiligung

ABSCHNITT IX: Allgemeine Regelungen der obersten Dienstbehörde
§ 93 (aufgehoben)
§ 94 Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände
§ 95 Einvernehmen mit dem Präsidenten der Bürgerschaft
§ 96 Mitbestimmung des Personalrats

ABSCHNITT X: Beteiligung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 97 Aufgaben

ABSCHNITT XI: Vorschriften für den Verfassungsschutz und für Verschlusssachen
§ 98 Verfassungsschutz
§ 99 Verschlusssachen

ABSCHNITT XII: Gerichtliche Entscheidungen
§ 100 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 101 Fachkammern und Fachsenate

ABSCHNITT XIII: Schlussvorschriften
§ 102 Gemeinsame Einrichtungen
§ 103 Kirchen und Religionsgesellschaften
§ 104 Geltung von Vorschriften über Betriebsräte
§ 105 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Links:
Hamburgisches Personalvertretungsgesetz (HmbPersVG)
Wahlordnung



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