Entgeltgruppe E 4 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 4 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse beziehen sich insbesondere auf Arbeitsabläufe, Regelwerke oder tarifliche und betriebliche Vorgaben.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 4 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 4 TV-V 2026-2027

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 4 TV-V gilt für Tätigkeiten, die über eine einfache oder eingehende Einarbeitung hinausgehen und gründliche Fachkenntnisse im jeweiligen Aufgabenbereich voraussetzen.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Stufen und Stufenlaufzeit in E 4 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 4 TV-V

Eingruppierung Entgeltgruppe E 4 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 4:

Eingruppierung E 4 TV-V:

4.1 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche Fachkenntnisse erfordern (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten) sowie
4.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Beispiele:

4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4 Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 4 TV-V

Die Entgeltgruppe E 4 TV-V stellt den Übergang von rein angelernten Tätigkeiten zu Aufgaben dar, die fundierte Fachkenntnisse und ein selbstständiges Arbeiten im jeweiligen Aufgabenbereich erfordern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann, muss aber nicht zwingend vorliegen.

Weitere Informationen zum TV-V

Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 4 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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