E 4 TV-V
E 4 (auch: EG 4) bezeichnet eine Entgeltgruppe / Lohngruppe im Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V).Der TV-V wird in der Regel für die Arbeitnehmer der Stadtwerke, Gemeindewerke und Kreiswerke und deren weiteren Sparten angewandt. Dazu zählen z.B. technische Werke und Betriebe, Netzgesellschaften, Klärwerke, Bäder, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Wasserverbände, Zweckverbände, Abfallbetriebe, Stadtentwässerung und viele mehr.
Der Begriff Arbeitnehmer umfasst die früheren Gruppen der Angestellten und Arbeiter.
Gehalt / Verdienst nach Stufen (Auszug aus der Entgelttabelle TV-V):
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 |
---|---|---|---|---|---|
Neu | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 |
2.620 | 2.784 | 2.923 | 3.022 | 3.087 | 3.243 |
Stufen / Stufenlaufzeit: Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Bei Leistungen, die erheblich über [unter] dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit in den Stufen verkürzt [verlängert] werden.
Beispiele für Stellen in Entgeltgruppe E 4 TV-V (m/w/d):
- Außendienstmitarbeiter Pumpwerke / Kanal
- Pumpwerkswart
- Rettungsschwimmer für die Badeaufsicht
- 4.1 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche Fachkenntnisse erfordern (Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten) sowie
- 4.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
- Beispiele:
4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4 Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
- Download: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe) als PDF
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- auch als Minijob
- Wochenarbeitszeit: 39 Stunden (West), 40 Stunden (Ost)
- Weitere Zahlungen nach TV-V:
- Weihnachtsgeld
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen
- Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z.B. Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft)
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung: Neben der gesetzlichen Rente wird eine betriebliche Altersversorgung ("Betriebsrente") gezahlt.
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