Entgeltgruppe E 4 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen
Die Entgeltgruppe E 4 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern. Diese Kenntnisse beziehen sich insbesondere auf Arbeitsabläufe, Regelwerke oder tarifliche und betriebliche Vorgaben.
- Tarifbereich: Beschäftigte in Versorgungsbetrieben und kommunalen Unternehmen (TV-V).
- Dienstebene: Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen.
- Anforderung: Nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeit.
Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 4 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele aus der Praxis.
Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.
Abgrenzung der Entgeltgruppe E 4 TV-V
- Entgeltgruppe 3 TV-V: Tätigkeiten mit eingehender fachlicher Einarbeitung.
- E 4 TV-V: Tätigkeiten mit gründlichen Fachkenntnissen (nähere Kenntnisse von Gesetzen und Vorschriften).
- Entgeltgruppe 5 TV-V: Tätigkeiten mit gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen oder abgeschlossener Berufsausbildung.
Gehalt E 4 TV-V 2026-2027
Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 4 TV-V gilt für Tätigkeiten, die über eine einfache oder eingehende Einarbeitung hinausgehen und gründliche Fachkenntnisse im jeweiligen Aufgabenbereich voraussetzen.
Entgelttabelle TV-V 2026-2027| Entgelt-Gruppe | Stufe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neueinstellung | nach 2 Jahren in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 4 Jahren in Stufe 5 | |
| E 15 | 6.813 | 7.545 | 8.247 | 8.883 | 9.403 | 9.922 |
| E 14 | 6.374 | 6.999 | 7.603 | 8.172 | 8.646 | 9.120 |
| E 13 | 5.984 | 6.569 | 7.135 | 7.589 | 7.917 | 8.245 |
| E 12 | 5.594 | 6.111 | 6.605 | 7.006 | 7.288 | 7.572 |
| E 11 | 5.253 | 5.731 | 6.085 | 6.368 | 6.616 | 6.862 |
| E 10 | 4.912 | 5.360 | 5.693 | 5.915 | 6.114 | 6.256 |
| E 9 | 4.619 | 5.009 | 5.283 | 5.489 | 5.584 | 5.726 |
| E 8 | 4.280 | 4.481 | 4.672 | 4.864 | 5.053 | 5.195 |
| E 7 | 3.989 | 4.180 | 4.343 | 4.485 | 4.580 | 4.675 |
| E 6 | 3.743 | 3.925 | 4.078 | 4.211 | 4.286 | 4.353 |
| E 5 | 3.506 | 3.670 | 3.813 | 3.936 | 4.012 | 4.135 |
| E 4 | 3.314 | 3.469 | 3.604 | 3.718 | 3.825 | 3.998 |
| E 3 | 3.095 | 3.216 | 3.339 | 3.443 | 3.515 | 3.652 |
| E 2 | 2.922 | 3.059 | 3.178 | 3.282 | 3.349 | 3.387 |
| E 1 | 2.605 | |||||
Stufen und Stufenlaufzeit in E 4 TV-V
- Förderliche Zeiten können bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden.
- Bei überdurchschnittlichen Leistungen kann sich die Stufenlaufzeit verkürzen.
- Bei unterdurchschnittlichen Leistungen kann sich die Stufenlaufzeit verlängern.
Typische Stellen in Entgeltgruppe E 4 TV-V
Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich stets nach den tatsächlich übertragenen Arbeitsvorgängen, nicht allein nach der Berufsbezeichnung.
- Außendienstmitarbeiter Pumpwerke / Kanal
- Pumpwerkswart
- Rettungsschwimmer für die Badeaufsicht
- Straßenreiniger als Kraftfahrer
Eingruppierung Entgeltgruppe E 4 TV-V
Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 4:
Eingruppierung E 4 TV-V:
4.1 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche Fachkenntnisse erfordern
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Gesetzen,
Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszuübenden Tätigkeiten) sowie
4.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen
entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben
Beispiele:
4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen
4.3.2 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen
4.3.3 Tätigkeiten als Schreibkraft
4.3.4 Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.
Einordnung der Entgeltgruppe E 4 TV-V
Die Entgeltgruppe E 4 TV-V stellt den Übergang von rein angelernten Tätigkeiten zu Aufgaben dar, die fundierte Fachkenntnisse und ein selbstständiges Arbeiten im jeweiligen Aufgabenbereich erfordern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung kann, muss aber nicht zwingend vorliegen.
Weitere Informationen zum TV-V
Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 4 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.
Arbeitszeit und Entgelt
- TV-V kostenlos herunterladen als PDF: TV-V (Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe)
- Stundenlohn / Stundenentgelt TV-V
- Auch als Minijob möglich
- Wochenarbeitszeit: 39,0
Zuschläge und Sonderzahlungen
- Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Erschwerniszuschläge
- Leistungszulagen und Leistungsprämien
- Zeitzuschläge (z. B. Überstunden, Nachtarbeit)
Absicherung und weitere Leistungen
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Jubiläumsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung)
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 4 TV-V
Was sind „gründliche Fachkenntnisse“ in der Entgeltgruppe E 4 TV-V?
Hierunter versteht der Tarifvertrag nähere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen und sonstigen Vorschriften, die für die Ausübung des jeweiligen Aufgabenkreises erforderlich sind.
Welche typischen Aufgaben fallen unter E 4 TV-V?
Dazu gehören beispielsweise Kraftfahrer, Lagerverwalter oder Montagearbeiten in den Versorgungsnetzen (Gas, Wasser, Fernheizung).
Fragen zur Entgeltgruppe E 4 im Forum
Haben Sie Fragen? In unserem Forum TV-V können Sie kostenlos Fragen stellen und Erfahrungen austauschen:
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