Entgeltgruppe E 6 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 6 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten, die sich durch besondere Vielseitigkeit, höhere Qualität oder durch selbstständige Leistungen von der Entgeltgruppe E 5 abheben.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 6 TV-V Gehalt 2025-2026, Informationen zu Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 6 TV-V 2025-2026

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 6 TV-V wird in mehreren Stufen gezahlt. Die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie nach gegebenenfalls anrechenbaren förderlichen Zeiten.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2025 bis 31.05.2026 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.7297.4528.1458.7739.2879.800
E 146.2966.9127.5098.0718.5399.007
E 135.9106.4887.0477.4957.8198.143
E 125.5256.0366.5236.9197.1987.479
E 115.1885.6606.0106.2896.5346.777
E 104.8515.2945.6235.8426.0386.179
E 94.5624.9475.2185.4215.5155.655
E 84.2274.4264.6154.8044.9915.131
E 73.9394.1284.2894.4304.5234.617
E 63.6963.8764.0284.1594.2334.299
E 53.4623.6243.7663.8873.9624.084
E 43.2733.4263.5603.6723.7773.948
E 33.0573.1763.2983.4013.4713.607
E 22.8863.0213.1393.2423.3073.345
E 12.572

Stufen und Stufenlaufzeit in E 6 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 6 TV-V

Technische, handwerkliche und industrielle Berufe

Meister-, Techniker- und qualifizierte Fachfunktionen

Kaufmännische und administrative Tätigkeiten

Eingruppierung Entgeltgruppe E 6 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 6:

Eingruppierung E 6 TV-V:

6.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5.1, die besonders hochwertige oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben (Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Können sowie besondere Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Können und breitere Einsetzbarkeit.) sowie
6.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) sowie
6.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Beispiele:

6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.2 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 6 TV-V

Die Entgeltgruppe E 6 TV-V markiert den Übergang von qualifizierter Facharbeit zu Tätigkeiten mit spürbar höherer Eigenverantwortung. Sie ist häufig Einstiegsebene für Meister, Techniker und Fachkräfte mit selbstständigen Aufgabenanteilen.

Weitere Informationen zum TV-V

Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 6 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

Forum TV-V

In unserem Forum können Sie kostenlos Fragen stellen und sich mit anderen Beschäftigten austauschen:

 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst