Entgeltgruppe E 6 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 6 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten, die sich durch besondere Vielseitigkeit, höhere Qualität oder durch selbstständige Leistungen von der Entgeltgruppe E 5 abheben.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Tarifbereich: Beschäftigte in Versorgungsbetrieben und kommunalen Unternehmen (TV-V).
- Dienstebene: Qualifizierte Facharbeit / Meister- und Technikerebene.
- Anforderung: Besonders hochwertige/vielseitige Tätigkeiten oder gründliche/vielseitige Fachkenntnisse mit mindestens einem Fünftel selbstständigen Leistungen.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 6 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen to Stufen und Stufenlaufzeiten, zur tariflichen Eingruppierung sowie typische Stellenbeispiele.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Abgrenzung der Entgeltgruppe E 6 TV-V

Gehalt E 6 TV-V 2026-2027

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 6 TV-V wird in mehreren Stufen gezahlt. Die Einstufung richtet sich nach der einschlägigen Berufserfahrung sowie nach gegebenenfalls anrechenbaren förderlichen Zeiten.

Entgelttabelle TV-V 2026-2027
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Stufen und Stufenlaufzeit in E 6 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 6 TV-V

Hinweis: Die Eingruppierung richtet sich stets nach den tatsächlich übertragenen Arbeitsvorgängen, nicht allein nach der Berufsbezeichnung.

Technische, handwerkliche und industrielle Berufe

  • Anlagenmechaniker Heizung, Lüftung und Sanitär
  • Anlagenmechaniker Rohrsystemtechnik
  • Elektroniker / Elektriker (Betriebstechnik, Gebäude- und Infrastruktursysteme, Automatisierungstechnik)
  • Industriemechaniker
  • Metallhandwerker
  • Netzmonteur Strom
  • Geprüfter Netzmonteur
  • Monteur in der Wasserversorgung
  • Servicetechniker Telekommunikation

Meister-, Techniker- und qualifizierte Fachfunktionen

  • Handwerksmeister
  • Industriemeister
  • Meister für Bäderbetriebe
  • Staatlich geprüfter Techniker (z. B. Hochbau, Tiefbau, Vermessungstechnik)
  • Werkstoffprüfer
  • Technischer Assistent

Kaufmännische und administrative Tätigkeiten

  • Kaufmännischer Angestellter (z. B. Industriekaufmann/-frau, Steuerfachangestellter)
  • Sachbearbeiter Finanzbuchhaltung
  • Sachbearbeiter Kundencenter
  • Sachbearbeiter Submissionsstelle
  • Bürokraft für die Auftragsabwicklung

Eingruppierung Entgeltgruppe E 6 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 6:

Eingruppierung E 6 TV-V:

6.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5.1, die besonders hochwertige oder besonders vielseitige Tätigkeiten ausüben (Besonders hochwertige Tätigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Können sowie besondere Umsicht und Zuverlässigkeit. Besonders vielseitige Tätigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Können und breitere Einsetzbarkeit.) sowie
6.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.) sowie
6.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Beispiele:

6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.2 Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechenden Tätigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Tätigkeiten

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 6 TV-V

Die Entgeltgruppe E 6 TV-V markiert den Übergang von qualifizierter Facharbeit zu Tätigkeiten mit spürbar höherer Eigenverantwortung. Sie ist häufig Einstiegsebene für Meister, Techniker und Fachkräfte mit selbstständigen Aufgabenanteilen.

Weitere Informationen zum TV-V

Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 6 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Entgeltgruppe E 6 TV-V

Welche Hauptanforderung stellt die Entgeltgruppe E 6 im TV-V?

Vorausgesetzt werden entweder besonders hochwertige bzw. vielseitige Tätigkeiten im Anschluss an E 5 oder Fachkenntnisse, die zu mindestens einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordern.

Welche typischen Berufe sind in E 6 TV-V eingruppiert?

Hierzu zählen häufig Handwerks- und Industriemeister, staatlich geprüfte Techniker sowie qualifizierte Fachhandwerker mit erhöhten Eigenverantwortungsanteilen.

Fragen zur Entgeltgruppe E 6 im Forum

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