Entgeltgruppe E 5 TV-V – Gehalt & Voraussetzungen

Die Entgeltgruppe E 5 im Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) umfasst Tätigkeiten, die in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern.

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle E 5 TV-V Gehalt 2026-2027, Informationen zur tariflichen Eingruppierung sowie eine Vielzahl typischer Stellenbeispiele aus der Praxis.

Der TV-V gilt insbesondere für Beschäftigte bei Stadtwerken, Gemeindewerken, Zweckverbänden und vergleichbaren Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge, z. B. in Netzgesellschaften, Wasser- und Abwasserbetrieben, Verkehrsbetrieben oder Klärwerken.

Gehalt E 5 TV-V 2026-2027

Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe E 5 TV-V gilt für qualifizierte Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung oder vergleichbarer Berufserfahrung. Die Einstufung erfolgt nach den tariflichen Stufen.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.06.2026 bis mindestens 31.03.2027 nach TV-V (gerundet)
Entgelt-Gruppe Stufe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neueinstellung nach 2 Jahren in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 5
E 156.8137.5458.2478.8839.4039.922
E 146.3746.9997.6038.1728.6469.120
E 135.9846.5697.1357.5897.9178.245
E 125.5946.1116.6057.0067.2887.572
E 115.2535.7316.0856.3686.6166.862
E 104.9125.3605.6935.9156.1146.256
E 94.6195.0095.2835.4895.5845.726
E 84.2804.4814.6724.8645.0535.195
E 73.9894.1804.3434.4854.5804.675
E 63.7433.9254.0784.2114.2864.353
E 53.5063.6703.8133.9364.0124.135
E 43.3143.4693.6043.7183.8253.998
E 33.0953.2163.3393.4433.5153.652
E 22.9223.0593.1783.2823.3493.387
E 12.605

Stufen und Stufenlaufzeit in E 5 TV-V

Typische Stellen in Entgeltgruppe E 5 TV-V

Technische und handwerkliche Berufe

Versorgungs-, Entsorgungs- und Spezialdienste

Kaufmännische und sonstige Berufe

Eingruppierung Entgeltgruppe E 5 TV-V

Nachfolgend der wortgleiche Auszug aus Anlage 1 zum TV-V zur Entgeltgruppe E 5:

Eingruppierung E 5 TV-V:

5.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten sowie
5.2 Arbeitnehmer, die Tätigkeiten ausüben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern (Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern gegenüber gründlichen Fachkenntnissen eine Erweiterung dem Umfang nach.) sowie
5.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben

Beispiele:

5.4.1 Bedienen und Überwachen von Kraftwerksmaschinen
5.4.2 Tätigkeiten als Schaltwart
5.4.3 Tätigkeiten als Wasserwart
5.4.4 Tätigkeiten als geprüfter Kesselwärter
5.4.5 Tätigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen mit mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht
5.4.6 Fahren und Bedienen von Spezialkraftfahrzeugen
5.4.7 Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)
5.4.8 Tätigkeiten als kaufmännischer Sachbearbeiter

Hinweis: Maßgeblich für die Eingruppierung ist ausschließlich der Wortlaut des Tarifvertrags.

Einordnung der Entgeltgruppe E 5 TV-V

Die Entgeltgruppe E 5 TV-V ist eine klassische Facharbeiter- und Sachbearbeitergruppe. Sie bildet häufig die Grundlage für spätere Aufstiege in die Entgeltgruppen E 6 bis E 9 bei zunehmender Verantwortung oder Spezialisierung.

Weitere Informationen zum TV-V

Auch für Beschäftigte in Entgeltgruppe E 5 gelten die allgemeinen Regelungen des TV-V zu Arbeitszeit, Zuschlägen und weiteren Leistungen.

Arbeitszeit und Entgelt

Zuschläge und Sonderzahlungen

Absicherung und weitere Leistungen

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