TV-V: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Rechte & Vergütung

In vielen Stadtwerken und Versorgungsunternehmen wird nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gearbeitet. Besonders im technischen Bereich (z. B. Entstörungsdienst für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme) spielen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst eine zentrale Rolle. Hier finden Sie alle Informationen dazu, was Ihnen rechtlich und finanziell zusteht.

Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Vergütung nach § 10 TV-V

Rufbereitschaft im TV-V

Die Vergütung der reinen Bereithaltung erfolgt als tägliche Pauschale, abhängig vom Wochentag, an dem die Rufbereitschaft beginnt:

Grundlage für die Berechnung ist das individuelle Stundenentgelt der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe nach der Entgelttabelle des TV-V.

Bezahlung bei tatsächlicher Inanspruchnahme (Einsatz):

Telefonische Inanspruchnahme (Homeoffice / Mobiles Arbeiten):
Werden Sie während der Rufbereitschaft nur telefonisch oder per digitaler Ferndiagnose tätig (z. B. Störungsbehebung am Laptop/Tablet von zu Hause), wird die Summe dieser Kontakte innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums ebenfalls auf volle Stunden gerundet und voll als Arbeitszeit vergütet.

Bereitschaftsdienst im TV-V

Da Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes darstellt, wird die Vergütung landesbezirklich oder per Betriebsvereinbarung geregelt (§ 10 Abs. 4 TV-V). Häufig wird der Bereitschaftsdienst je nach durchschnittlicher Inanspruchnahme faktoriert und als Arbeitszeit gewertet:

Wichtige Rechte und Vorgaben bei Rufbereitschaft

Praxisbeispiele zur Abrechnung

Beispiel 1: Beginn am Freitagabend

Eine Rufbereitschaft beginnt am Freitag um 16:00 Uhr und endet am Samstag um 08:00 Uhr. Da die Rufbereitschaft am Freitag begonnen hat, zählt für die Pauschale der Freitagssatz (zweifaches Stundenentgelt).

Beispiel 2: Einsatz in der Sonntagnacht

Sie werden am Sonntag um 02:00 Uhr nachts zu einer Störung gerufen. Fahrtzeit und Reparatur dauern insgesamt 45 Minuten. Abrechnung: Die Zeit wird auf 1 volle Stunde gerundet und mit dem Stundensatz + 30 % Überstundenzuschlag + Nachtzuschlag + Sonntagszuschlag vergütet.

Beispiel 3: Mehrmalige telefonische Beratung

Während einer Rufbereitschaft beantworten Sie abends drei Anrufe der Leitstelle, die jeweils 10 Minuten dauern (insgesamt 30 Minuten). Die Gesamtdauer wird am Ende des 24-Stunden-Zeitraums auf 1 volle Stunde aufgerundet und als Arbeitszeit inklusive Zuschlägen ausbezahlt.

Fazit

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind im TV-V klar geregelt, erfordern aber bei der genauen Stundenerfassung Sorgfalt. Achten Sie stets darauf, Ihre Einsatzzeiten, Fahrtstrecken und telefonischen Inanspruchnahmen genau zu dokumentieren.

Tipp: Lassen Sie sich Einsatzzeiten regelmäßig von Ihren Vorgesetzten bestätigen. Bei Unklarheiten bezüglich der Zuteilung oder der genauen Pauschalenabrechnung können Sie sich an Ihren Betriebs- bzw. Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft wenden.

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