TV-V: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Deine Rechte & Vergütung

In vielen Stadtwerken und Versorgungsunternehmen wird nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gearbeitet. Besonders im technischen Bereich spielen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst eine wichtige Rolle. Hier findest du alle Informationen, was dir dabei zusteht.

1. Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

2. Vergütung laut § 10 TV-V

▶ Rufbereitschaft

Die Vergütung erfolgt als tägliche Pauschale, abhängig vom Wochentag:

Maßgeblich ist der Tag, an dem die Rufbereitschaft beginnt. Grundlage ist das Stundenentgelt der Stufe 2 deiner Entgeltgruppe laut Anlage 3 TV-V.

Wirst du während der Rufbereitschaft gerufen? Dann gilt:

Wirst du nur telefonisch tätig (z. B. Auskunft, Tablet etc.): Dann wird die Summe aller Kontakte innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums ebenfalls auf volle Stunden gerundet und vergütet.

▶ Bereitschaftsdienst

Die Vergütung wird landesbezirklich geregelt (§ 10 Abs. 4 TV-V). Häufig wird je nach Inanspruchnahme ein bestimmter Prozentsatz als Arbeitszeit gewertet:

Die genaue Bewertung erfolgt durch Betriebsvereinbarung oder auf Basis konkreter Einsatzstatistiken.

3. Deine Rechte

4. Beispiele aus der Praxis

5. Fazit

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind in der Praxis sehr unterschiedlich geregelt. Der TV-V bietet klare Regelungen für Vergütung und Einsatz. Achte auf deine Rechte, Ruhezeiten und darauf, wie deine Einsätze dokumentiert und bezahlt werden.

Tipp: Lass dir Einsatzzeiten immer schriftlich bestätigen und ziehe den Personalrat oder ver.di zur Klärung hinzu, wenn Unklarheiten bestehen. Ferner kannst du hier im Forum Fragen stellen und dich mit anderen austauschen:





 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst