TV-V: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst – Rechte & Vergütung
In vielen Stadtwerken und Versorgungsunternehmen wird nach dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) gearbeitet. Besonders im technischen Bereich (z. B. Entstörungsdienst für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme) spielen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst eine zentrale Rolle. Hier finden Sie alle Informationen dazu, was Ihnen rechtlich und finanziell zusteht.
Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
- Rufbereitschaft: Sie dürfen sich an einem Ort Ihrer Wahl aufhalten (z. B. zu Hause), müssen aber erreichbar und innerhalb einer festgelegten Frist am Einsatzort sein.
- Bereitschaftsdienst: Sie müssen sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten (z. B. auf der Betriebsstätte) und sich bereit halten, um bei Bedarf unverzüglich die Arbeit aufzunehmen.
Vergütung nach § 10 TV-V
Rufbereitschaft im TV-V
Die Vergütung der reinen Bereithaltung erfolgt als tägliche Pauschale, abhängig vom Wochentag, an dem die Rufbereitschaft beginnt:
- Montag bis Freitag: Das zweifache Stundenentgelt pro Tag.
- Samstag, Sonntag & Feiertag: Das vierfache Stundenentgelt pro Tag.
Grundlage für die Berechnung ist das individuelle Stundenentgelt der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe nach der Entgelttabelle des TV-V.
Bezahlung bei tatsächlicher Inanspruchnahme (Einsatz):
- Die Einsatzzeit (inklusive der erforderlichen Wegezeiten) wird für jeden einzelnen Einsatz auf volle Stunden gerundet.
- Die Vergütung erfolgt mit dem normalen Stundenentgelt zuzüglich des Überstundenzuschlags (30 %). Details hierzu regelt der Ausgleich für Sonderformen der Arbeit.
- Zusätzliche Zeitzuschläge: Fällt der Einsatz in die Nachtzeit, auf einen Sonntag oder Feiertag, kommen die entsprechenden Zeitzuschläge hinzu. Bei besonders belastenden Tätigkeiten können zusätzlich Erschwerniszuschläge anfallen.
Telefonische Inanspruchnahme (Homeoffice / Mobiles Arbeiten):
Werden Sie während der Rufbereitschaft nur telefonisch oder per digitaler Ferndiagnose tätig (z. B. Störungsbehebung am Laptop/Tablet von zu Hause), wird die Summe dieser Kontakte innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums ebenfalls auf volle Stunden gerundet und voll als Arbeitszeit vergütet.
Bereitschaftsdienst im TV-V
Da Bereitschaftsdienst Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes darstellt, wird die Vergütung landesbezirklich oder per Betriebsvereinbarung geregelt (§ 10 Abs. 4 TV-V). Häufig wird der Bereitschaftsdienst je nach durchschnittlicher Inanspruchnahme faktoriert und als Arbeitszeit gewertet:
- Geringe Belastung: Anrechnung von ca. 25–50 % als Arbeitszeit
- Mittlere Belastung: Anrechnung von ca. 60–75 % als Arbeitszeit
- Hohe Belastung: Anrechnung von bis zu 100 % als Arbeitszeit
Wichtige Rechte und Vorgaben bei Rufbereitschaft
- Keine Dauerrufbereitschaft: Rufbereitschaft darf nicht dauerhaft angeordnet werden. Zwischen den Dienstphasen muss den Beschäftigten ausreichend Erholungszeit gewährt werden.
- Ruhezeiten beachten: Nach einem Einsatz während der Rufbereitschaft muss grundsätzlich die gesetzliche Ruhezeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden.
- Wegezeiten sind Arbeitszeit: Die Zeit für die Hinfahrt zum Einsatzort und die Rückfahrt zählt bei nächtlichen Störungseinsätzen zur vergüteten Einsatzzeit.
- Einsatzfähigkeit: Während der Rufbereitschaft gilt ein striktes Alkoholverbot, da die unverzügliche Dienstaufnahme gewährleistet sein muss.
Praxisbeispiele zur Abrechnung
Beispiel 1: Beginn am Freitagabend
Eine Rufbereitschaft beginnt am Freitag um 16:00 Uhr und endet am Samstag um 08:00 Uhr. Da die Rufbereitschaft am Freitag begonnen hat, zählt für die Pauschale der Freitagssatz (zweifaches Stundenentgelt).
Beispiel 2: Einsatz in der Sonntagnacht
Sie werden am Sonntag um 02:00 Uhr nachts zu einer Störung gerufen. Fahrtzeit und Reparatur dauern insgesamt 45 Minuten. Abrechnung: Die Zeit wird auf 1 volle Stunde gerundet und mit dem Stundensatz + 30 % Überstundenzuschlag + Nachtzuschlag + Sonntagszuschlag vergütet.
Beispiel 3: Mehrmalige telefonische Beratung
Während einer Rufbereitschaft beantworten Sie abends drei Anrufe der Leitstelle, die jeweils 10 Minuten dauern (insgesamt 30 Minuten). Die Gesamtdauer wird am Ende des 24-Stunden-Zeitraums auf 1 volle Stunde aufgerundet und als Arbeitszeit inklusive Zuschlägen ausbezahlt.
Fazit
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind im TV-V klar geregelt, erfordern aber bei der genauen Stundenerfassung Sorgfalt. Achten Sie stets darauf, Ihre Einsatzzeiten, Fahrtstrecken und telefonischen Inanspruchnahmen genau zu dokumentieren.
Tipp: Lassen Sie sich Einsatzzeiten regelmäßig von Ihren Vorgesetzten bestätigen. Bei Unklarheiten bezüglich der Zuteilung oder der genauen Pauschalenabrechnung können Sie sich an Ihren Betriebs- bzw. Personalrat oder die zuständige Gewerkschaft wenden.
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