Entgeltgruppen TV-L

Die Entgeltgruppen werden im TV-L mit E 1 bis E 15 bezeichnet. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu den Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.

Abweichend werden für die Beschäftigten in der Pflege die Entgeltgruppen mit KR 5 - KR 17 benannt (vgl. dazu Kr-Tabelle Pflege TV-L)

Die Eingruppierung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.

Die einzelnen Entgeltgruppen im TV-L: Die Zugangsvoraussetzung der Entgeltgruppen:


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