TVöD Schichtarbeit

Nach § 6 Abs. 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind die Beschäftigten im Rahmen begründeter betrieblicher / dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Schichtarbeit verpflichtet.

In §§ 7 und 8 des TVöD wird die Schichtarbeit definiert und die Bezahlung geregelt. Der Inhalt des TVöD-Verwaltung:

§ 7 Sonderformen der Arbeit
(2) Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(6) Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde.

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16-18 vom 1. Oktober 2024)

Kommentierung:
Die Schichtarbeit im öffentlichen Dienst betrifft alle Bereiche, in denen der Dienstbetrieb außerhalb der üblichen Bürozeiten organisiert werden muss – etwa in Verwaltungen mit Kundenkontakt, kommunalen Betrieben, Kliniken, Entsorgung, ÖPNV oder im Sicherheitsdienst.

Die tarifliche Definition umfasst alle Arbeitszeitmodelle, bei denen Beschäftigte zu unterschiedlichen Zeiten am Tag beginnen oder enden – ohne zwingend Nachtarbeit oder Wochenendarbeit zu enthalten.

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Verwechslung von Schichtarbeit mit Wechselschichtarbeit. Die Unterschiede sind tariflich relevant, insbesondere für Zulagen und Sonderurlaub. Schichtarbeit ist weniger belastend als Wechselschichtarbeit.

Merkmal Schichtarbeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) Wechselschichtarbeit (§ 7 Abs. 1 TVöD)
Planmäßiger Schichtwechsel Ja Ja
Nachtarbeit enthalten Möglich, aber nicht zwingend Regelmäßig enthalten
Einsatz an Wochenenden Möglich Regelmäßig erforderlich
Zuschläge Geringer Höher
Zusatzurlaub Geringer Höher

Nach dem TVöD erhalten Beschäftigte in Schichtarbeit: Perspektive der Beschäftigten: Für einen fairen Ausgleich empfiehlt sich ein Rotationssystem mit ausgewogener Verteilung von Früh-, Spät- und ggf. Nachtdiensten. Damit können Streitigkeiten, z.B. in Bezug auf Dienstplanänderungen oder zur Zumutbarkeit von Diensten, verhindert werden.

Perspektive der Personalabteilungen Dienstvereinbarungen zur Schichtplanung, zum Tausch von Schichten und zur digitalen Zeiterfassung können für Rechtssicherheit und Akzeptanz sorgen.

Ergänzende Regelungen: Beispielhafte Diskussionen in unseren Foren::



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