TVöD Wechselschichtarbeit

Nach § 6 Abs. 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind die Beschäftigten im Rahmen begründeter betrieblicher / dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Wechselschichtarbeit verpflichtet.

In den §§ 7 und 8 des TVöD werden die Wechselschichtarbeit definiert und die Bezahlung geregelt. Fassung des TVöD-Verwaltung:

§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.

§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(5) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.

(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16-18 vom 1. Oktober 2024)

Kommentierung:
Die Wechselschichtarbeit ist eine besonders belastende Form der Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst. Sie betrifft vor allem Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten, Ver- und Entsorgung oder der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Polizei).

Die Sätze der Schichtzulagen in den einzelnen Teilen des TVöD unterscheiden sich. Im TVöD-K (Krankenhäuser) und im TVöD-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) sind höhere Sätze vorgesehen.

Laut § 7 Abs. 1 TVöD ist Wechselschichtarbeit gegeben, wenn: Wechselschichtarbeit liegt nicht vor, wenn lediglich einzelne Nachtdienste oder unregelmäßige Dienste anfallen – es muss sich um eine planmäßige Rotation handeln.

Merkmal Schichtarbeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) Wechselschichtarbeit (§ 7 Abs. 1 TVöD)
Planmäßiger Schichtwechsel Ja Ja
Nachtarbeit enthalten Möglich, aber nicht zwingend Regelmäßig enthalten
Einsatz an Wochenenden Möglich Regelmäßig erforderlich
Zuschläge Geringer Höher
Zusatzurlaub Geringer Höher

Beschäftigte in echter Wechselschichtarbeit haben Anspruch auf: Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung wird die Schichtzulage grundsätzlich in voller Höhe weiter gewährt.

Perspektive der Beschäftigten - Vor- und Nachteile der Wechselschichtarbeit: Perspektive der Personalabteilungen - Für Arbeitgeber bedeutet die Organisation von Wechselschichtarbeit: Oftmals werden Dienstvereinbarungen mit Personalrat oder Betriebsrat abgeschlossen, um faire und transparente Schichtpläne zu sichern.

Die tarifliche Regelung wird ergänzt durch: Beispiele für Wechselschichtarbeit im öffentlichen Dienst: Beispielhafte Diskussionen:



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