TVöD Wechselschichtarbeit
Nach § 6 Abs. 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind die Beschäftigten im Rahmen begründeter betrieblicher / dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Wechselschichtarbeit verpflichtet.In den §§ 7 und 8 des TVöD werden die Wechselschichtarbeit definiert und die Bezahlung geregelt. Fassung des TVöD-Verwaltung:
§ 7 Sonderformen der Arbeit
(1) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
§ 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(5) Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde.
(Fassung: Änderungsvereinbarung Nr. 16-18 vom 1. Oktober 2024)
Kommentierung:
Die Wechselschichtarbeit ist eine besonders belastende Form der Arbeitszeitgestaltung im öffentlichen Dienst. Sie betrifft vor allem Einrichtungen mit Rund-um-die-Uhr-Betrieb, etwa in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten, Ver- und Entsorgung oder der öffentlichen Sicherheit (Feuerwehr, Polizei).
Die Sätze der Schichtzulagen in den einzelnen Teilen des TVöD unterscheiden sich. Im TVöD-K (Krankenhäuser) und im TVöD-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen) sind höhere Sätze vorgesehen.
Laut § 7 Abs. 1 TVöD ist Wechselschichtarbeit gegeben, wenn:
- die Beschäftigten nach einem Schichtplan arbeiten,
- regelmäßig nach einem wechselnden Rhythmus in Früh-, Spät- und Nachtschichten eingeteilt sind,
- und dies rund um die Uhr, also auch an Wochenenden und Feiertagen, geschieht.
Merkmal | Schichtarbeit (§ 7 Abs. 2 TVöD) | Wechselschichtarbeit (§ 7 Abs. 1 TVöD) |
---|---|---|
Planmäßiger Schichtwechsel | Ja | Ja |
Nachtarbeit enthalten | Möglich, aber nicht zwingend | Regelmäßig enthalten |
Einsatz an Wochenenden | Möglich | Regelmäßig erforderlich |
Zuschläge | Geringer | Höher |
Zusatzurlaub | Geringer | Höher |
Beschäftigte in echter Wechselschichtarbeit haben Anspruch auf:
- Wechselschichtzulage
- Zeitzuschläge (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Zuschlag für Arbeit am 24.12. und am 31.12.)
- Zusatzurlaub
Perspektive der Beschäftigten - Vor- und Nachteile der Wechselschichtarbeit:
- Finanzielle Zulagen und zusätzlicher Urlaubsausgleich,
- Möglichkeit, in systemrelevanten Berufen mit klar geregelten Arbeitszeiten zu arbeiten,
- teilweise verbesserte Anrechnung auf die Rente durch Nacht- und Schichtzuschläge (sozialversicherungspflichtig),
- Gesundheitliche Belastung durch unregelmäßigen Schlaf-Wach-Rhythmus,
- Soziale Einschränkungen (z. B. weniger planbare Freizeit, Wochenendarbeit),
- Anspruch auf Wechselschichtzulage muss genau dokumentiert werden – wichtig für Streitfälle.
- Hoher Planungsaufwand für Dienstpläne, Urlaubsvertretungen und Ausfälle,
- Kostentreiber durch erhöhte Zuschläge und Sonderurlaub,
- Notwendigkeit zur Vermeidung von Überlastung (z. B. durch Einsatzrotation, Gesundheitsmanagement),
- Pflicht zur genauen Erfassung und Dokumentation aller Arbeitszeiten zur Rechtssicherheit.
Die tarifliche Regelung wird ergänzt durch:
- das Arbeitszeitgesetz (ArbZG): insbesondere Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Nachtarbeitsschutz,
- die Mitbestimmungsrechte gemäß Personalvertretungsgesetzen oder BetrVG.
- Bäder: Fachangestellte für Bäderwesen
- Feuerwehr / Rettungsdienst Leitstelle: Disponenten, Einsatzbearbeiter
- Hallenwarte
- Hausmeister
- IT-Fachkräfte, IT-Operatoren
- Jugendamt: Erzieher, Sozialpädagogen für Inobhutnahmen, Sozialarbeiter, Erziehungswissenschaftler o.ä. für Soziale Arbeit im Krisendienst
- Justizvollzugsanstalt: Tarifbeschäftigter im allgemeinen Justizvollzug, Koch
- Kommunaler Ordnungsdienst / kommunaler Vollzugsdienst / Außendienst: Verwaltungsangestellte
- Müllheizkraftwerk: Elektriker / Elektroniker
- Ordnungsamt: Waste Watcher, Mitarbeitende in der Verkehrsüberwachung
- Rettungsdienst: Notfallsanitäter / Rettungssanitäter
- Pflegefachkräfte
- Sicherungsdienst / Sicherheitsfachkräfte
- Stadtentwässerung / Abwasserentsorgung / Kläranlagen: Fachkräfte Abwassertechnik, Abwassermeister
- Veranstaltungstechniker
- Wasserstraßen und Schifffahrt: Nautiker
- Zuschläge Überwachung fließender Verkehr
- Höchstarbeitstage bei Wechselschicht
- 5,2 Tage Woche (TV-L)
- Erschwerniszulagen im Vollzugsdienst (TV-L)
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