TVöD Sachsen

Der bundesweit gültige TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wird zum Teil um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt. Beispiele: Die gesamten Tarifregeln werden für Sachsen auch "TVöD Sachsen" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Verwaltungsverbände.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Sachsen).

Für die Angestellten des Landes Sachsen gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Sachsen werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Sachsen ...).




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