TVöD Bayern
Der bundesweit gültige TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wird zum Teil um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt. Beispiele:- § 1: Einbeziehen von Betrieben nach TV-V oder TV-N in den TVöD
- § 6: Regelmäßige Arbeitszeit (Abweichen vom Arbeitszeitschutzgesetz, Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit)
- § 8: Entgelt für Bereitschaftsdienst
- § 10: Arbeitszeitkonto
- § 14: Zulage bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
- § 15: Abweichungen von der Gehaltstabelle für an- und ungelernte Tätigkeiten in von Privatisierung oder Outsourcing bedrohten Bereichen
- § 19: Erschwerniszuschläge
- Entgeltordnung: Tätigkeitsmerkmale Entgeltgruppen 1, 2, 8, 9a (handwerkliche Tätigkeitsmerkmale), Schulhausmeister
Die gesamten Tarifregeln werden für Bayern auch "TVöD Bayern" genannt.
Einzelne Tarife des TVöD:
- Öffentlicher Dienst allgemein (TVöD)
- Besondere S-Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst
- Besondere P-Tabelle für Bedienstete in der Pflege
Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.
Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Bayern).
Für die Angestellten des Landes Bayern gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Beamten in Bayern werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Bayern ...).
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