TVöD Bayern

Der bundesweit gültige TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) wird zum Teil um landesbezirkliche Tarifverträge ergänzt. Beispiele: Für Bayern besteht ein Entgeltgruppenverzeichnis handwerkliche Tätigkeiten (TV EGO Handwerk Bayern).

Die gesamten Tarifregeln werden für Bayern auch "TVöD Bayern" genannt.

Einzelne Tarife des TVöD:
Der TVöD betrifft nur die Arbeitnehmer der Kommunen und des Bundes. Zu den Kommunen zählen Bezirke, Landkreise, Städte, Gemeinden und Märkte.

Der TVöD (Bund) wird z.B. für Mitarbeiter der Bundeswehr und der Fraunhofer Gesellschaft angewandt.

Gesonderte Tarife bestehen für Versorgungsbetriebe (TV-V) und für Nahverkehrsbetriebe (TV-N Bayern).

Für die Angestellten des Landes Bayern gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Die Beamten in Bayern werden nicht nach einem Tarifvertrag besoldet, sondern nach dem Besoldungsgesetz (aktuelle Besoldungstabellen für Beamte in Bayern ...).




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