Gehalt im öffentlichen Forstbetrieb (Förster, Forstwirt & Co.)

Was verdient man als Förster oder Forstwirt im öffentlichen Dienst? Die Gehälter im öffentlichen Forstwesen richten sich nach Tarifverträgen (TVöD, TV-L) oder der Beamtenbesoldung und variieren je nach Tätigkeit, Qualifikation und Berufserfahrung.

Das Wichtigste auf einen Blick:
- Träger: Bund, Länder (häufig Landesbetriebe) und Kommunen.
- Bezahlung: Verbindlich geregelt nach TVöD, TV-L, speziellen Waldtarifverträgen oder der Beamtenbesoldung.
- Bandbreite: Von gewerblichen Tätigkeiten (Forstwirt) über den gehobenen Forstdienst (Förster, Bachelor) bis zum höheren Forstdienst (Master).

Staatliche Forstbetriebe bewirtschaften und schützen öffentliche Wälder. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft, die Gehälter grundsätzlich frei gestalten kann, sind die Einkommen im öffentlichen Forstwesen verbindlich durch Tarifverträge oder Besoldungsrecht geregelt. In kleineren Gemeinden wird die Forstwirtschaft teilweise auch vom kommunalen Bauhof übernommen.

Die Bezahlung unterscheidet sich im Wesentlichen nach dem Beschäftigungsverhältnis (Tarifbeschäftigte oder Beamte), der jeweiligen Laufbahn und der Berufserfahrung.

Arbeitnehmer im staatlichen Forstbetrieb

Arbeitnehmer im öffentlichen Forstwesen werden nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes bezahlt. Dazu zählen u. a. Forstwirte, Waldarbeiter, Forstwirtschaftsmeister, Techniker, Ingenieure sowie Beschäftigte in der Verwaltung.

Nachfolgend wird beispielhaft der TVöD (VKA) erläutert.

Das Gehalt nach dem TVöD (VKA)

Typische Entgeltgruppen im Forstbereich:

Entgelttabelle TVöD 2026-2027
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Entgeltgruppe

Die Eingruppierung richtet sich nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten gemäß Entgeltordnung:

Mehr Informationen: TVöD Eingruppierung

Erfahrungsstufen

Der Stufenaufstieg im TVöD orientiert sich an der einschlägigen Berufserfahrung über sechs Stufen. Förderliche Vorzeiten können berücksichtigt werden.

Mehr Informationen: TVöD Erfahrungsstufen

Weitere Zahlungen

Das Gehalt nach dem TV-L

Da viele staatliche Forstbetriebe als Landesbetriebe organisiert sind (z. B. in NRW oder Niedersachsen), greift hier meist der TV-L. Dieser ist in seiner Grundstruktur mit dem TVöD vergleichbar.

Entgelttabelle TV-L 2026-2027
Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Beamte im staatlichen Forstbetrieb

Försterinnen und Förster im gehobenen und höheren Forstdienst sind bei Behörden und Landesbetrieben häufig verbeamtet.

Der konkrete Verdienst ergibt sich aus der Besoldungsgruppe, der Erfahrungsstufe sowie Familienzuschlägen. Mehr Informationen: Beamtenbesoldung

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Forst-Gehalt

Werden Förster im öffentlichen Dienst nach TVöD oder TV-L bezahlt?

Das hängt vom Träger ab. Da die meisten staatlichen Forstverwaltungen beziehungsweise Landesbetriebe den Bundesländern unterstehen, gilt überwiegend der TV-L. In kommunalen Wäldern gilt der TVöD (VKA).

Sind alle Förster verbeamtet?

Nein. Zwar gab es traditionell viele verbeamtete Revierförster, heute stellen viele Bundesländer und Kommunen Förster auch als Tarifbeschäftigte (Angestellte) ein.

Welche Entgeltgruppe erhält ein Forstwirt?

Eine ausgebildete Fachkraft im Bereich Forstwirtschaft (Forstwirt) ist im Regelfall in den Entgeltgruppen EG 5 bis EG 7 des TVöD oder TV-L eingruppiert.

Fragen zum Forst-Gehalt im Forum

Haben Sie Fragen zur Eingruppierung oder zur Besoldung im Forstdienst? In unseren Foren für den öffentlichen Dienst können Sie sich dazu austauschen:

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Je nach Größe, Waldbesitz und Aufgabenprofil beschäftigt ein staatlicher Forstbetrieb unterschiedliche Fachkräfte. Die nachfolgenden Beispiele zeigen typische Berufsgruppen und deren Aufgabenbereiche. Je nach Tätigkeit erfolgt die Beschäftigung im Beamtenverhältnis oder nach TVöD bzw. TV-L.

  • Förster (z. B. Revierförster):
    Zentrale Funktion im Forstbetrieb. Verantwortlich für Planung, Organisation und Kontrolle aller forstlichen Maßnahmen – von der Aufforstung über den Naturschutz bis zur Holzernte.
  • Forstwirt:
    Führen die praktischen Arbeiten im Wald aus, z. B. Pflanzung, Pflege, Durchforstung und Holzernte (körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten).
  • Waldarbeiter:
    Unterstützen Forstwirte bei schweren oder spezialisierten Arbeiten, insbesondere im Bereich Holzernte und Verkehrssicherung.
  • Technische Fachkräfte:
    Z. B. Forsttechniker, Maschinen- und Geräteführer für Wege- und Infrastrukturmaßnahmen.
  • Ingenieurinnen und Ingenieure:
    Übernehmen planerische und fachliche Aufgaben in der Walderschließung, im Wasserbau oder im Naturschutz.
  • Verwaltungsbeschäftigte:
    Z. B. Verwaltungsfachangestellte oder Betriebswirte für Personal, Haushalt, Fördermittel und Verträge.
  • Waldpädagoginnen und Waldpädagogen:
    Vermitteln Wissen über Wald, Natur und Nachhaltigkeit an die Öffentlichkeit.
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