Gehalt von Mitarbeitern im Bürgeramt (öffentlicher Dienst)

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgeramt – häufig auch Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt genannt – werden in kommunalen Behörden in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bezahlt. In den Stadtstaaten (wie Berlin oder Hamburg) sowie bei Landesbehörden erfolgt die Bezahlung hingegen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Das Gehalt richtet sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe sowie der beruflichen Erfahrung.

Bürgeramt Gehalt im Überblick:
- Tarifgrundlage: Bezahlung nach TVöD (Kommunen) oder TV-L (Stadtstaaten/Länder).
- Übliche Entgeltgruppen: Meist E5 bis E9a je nach Komplexität der Sachbearbeitung.
- Arbeitszeiten: Oft erweiterte Öffnungszeiten oder Samstagsdienste im Rahmen flexibler Arbeitszeitmodelle.
- Sonderzahlungen: Neben dem Monatsgehalt wird im November eine Jahressonderzahlung gezahlt.
- Voraussetzungen: Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte(r) oder qualifizierte Quereinsteiger.

Typische Tätigkeiten im Bürgeramt sind beispielsweise:

Gehalt Bürgeramt nach TVöD und TV-L

Das monatliche Einkommen ergibt sich aus der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe. Mit zunehmender Berufserfahrung erfolgt ein automatischer Stufenaufstieg.

Gehalt Bürgeramt nach TVöD

Die aktuellen TVöD-Tabellenwerte für Kommunen und Bund finden Sie hier:

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.05.2026 - mindestens 31.03.2027 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.828 6.209 6.634 7.214 7.811 8.204 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.298 5.643 6.094 6.594 7.152 7.552
E 13 4.901 5.279 5.710 6.177 6.727 7.026
E 12 4.416 4.851 5.360 5.924 6.586 6.900 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.270 4.670 5.046 5.454 6.013 6.327
E 10 4.125 4.438 4.795 5.181 5.612 5.753
E 9c 4.011 4.291 4.595 4.923 5.275 5.528
E 9b 3.780 4.039 4.204 4.691 4.979 5.313
E 9a 3.659 3.878 4.098 4.587 4.697 4.980 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.486 3.697 3.843 3.992 4.154 4.231
E 7 3.295 3.538 3.683 3.829 3.969 4.045
E 6 3.240 3.440 3.580 3.719 3.856 3.926
E 5 3.124 3.318 3.449 3.588 3.717 3.783
E 4 2.994 3.190 3.355 3.458 3.560 3.620 An- und Ungelernte
E 3 2.953 3.164 3.216 3.333 3.421 3.502
E 2 2.768 2.975 3.027 3.101 3.264 3.433
E 1 - 2.535 2.569 2.612 2.652 2.755
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre

Gehalt Bürgeramt nach TV-L

Die aktuellen TV-L-Tabellenwerte für Stadtstaaten und Länder finden Sie hier:

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.04.2026 - 28.02.2027 nach dem TV-L
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.658 6.067 6.283 7.051 7.632 7.855 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.144 5.516 5.821 6.283 6.991 7.194
E 13 4.759 5.106 5.367 5.874 6.574 6.765
E 12 4.311 4.599 5.210 5.747 6.440 6.627 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt -AL 2
E 11 4.178 4.445 4.748 5.210 5.881 6.051
E 10 4.038 4.300 4.599 4.905 5.486 5.644
E 9b 3.620 3.871 4.035 4.489 4.875 5.015
E 9a 3.620 3.871 3.926 4.035 4.489 4.616 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.420 3.659 3.796 3.926 4.069 4.158
E 7 3.236 3.470 3.646 3.782 3.891 3.987
E 6 3.187 3.418 3.547 3.679 3.768 3.864
E 5 3.074 3.302 3.431 3.554 3.652 3.720
E 4 2.949 3.179 3.341 3.431 3.521 3.579 An- und Ungelernte
E 3 2.916 3.140 3.205 3.308 3.392 3.463
E 2 2.743 2.953 3.018 3.082 3.231 3.386
E 1 - 2.534 2.565 2.602 2.639 2.730
Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: je 4 Jahre

Jahressonderzahlung und Zusatzleistungen

Zusätzlich zum monatlichen Tabellenentgelt erhalten Beschäftigte im Bürgeramt im November eine Jahressonderzahlung (oft als Weihnachtsgeld bezeichnet). Die Höhe richtet sich prozentual nach der jeweiligen Entgeltgruppe (in den niedrigeren Entgeltgruppen E5 bis E8 ist der Prozentsatz traditionell höher als in den höheren Gruppen).

Mehr zur TVöD Jahressonderzahlung

Typische Entgeltgruppen im Bürgeramt

Die meisten Stellen im Bürgeramt sind klassische Verwaltungsstellen. Daher erfolgt die Eingruppierung häufig nach den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnungen zum TVöD beziehungsweise TV-L.

In der Praxis kommen häufig folgende Entgeltgruppen vor:

Die konkrete Eingruppierung richtet sich nach den tatsächlich übertragenen Aufgaben. Maßgeblich sind die jeweiligen tariflichen Eingruppierungsregeln.

Wie erfolgt die Eingruppierung im Bürgeramt?

Bei der tariflichen Bewertung werden die Tätigkeiten einer Stelle in sogenannte Arbeitsvorgänge unterteilt.

Wichtige Kriterien für die Eingruppierung sind beispielsweise:

Mehr zur TVöD Eingruppierung

Arbeitszeiten, Öffnungszeiten und Regelungen bei Mehrarbeit

Da Bürgerämter in vielen Städten und Gemeinden stark frequentiert sind, gehören erweiterte Öffnungszeiten, Abendsprechstunden oder regelmäßige Dienste an Samstagen vielfach zum Berufsalltag. In der Praxis wird hierbei meist mit flexiblen Arbeitszeitmodellen oder Schichtdiensten gearbeitet.

Anfallende Mehrarbeit oder Dienste zu ungünstigen Randzeiten werden im öffentlichen Dienst grundsätzlich primär durch zusammenhängenden Freizeiterausgleich (Zeitausgleich) ausgeglichen. Sollte ein Zeitausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein, greifen die tariflichen Regelungen zur Überstundenvergütung nach TVöD beziehungsweise TV-L. Spezifische Erschwerniszulagen fallen im klassischen Innendienst des Bürgeramtes im Regelfall jedoch nicht an, da der Schwerpunkt auf der Büroarbeit liegt.

Ausbildung und Voraussetzungen

Viele Mitarbeiter im Bürgeramt haben eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte oder eine vergleichbare Qualifikation im öffentlichen Dienst absolviert.

Oftmals werden auch Quereinsteiger mit Verwaltungserfahrung eingestellt. Bei Bedarf können sich Quereinsteiger mit dem Verwaltungslehrgang 1 und dem Verwaltungslehrgang 2 entsprechend fortbilden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bürgeramt-Gehalt

Welche Entgeltgruppe hat man im Bürgeramt nach TVöD oder TV-L?

Die Eingruppierung im Bürgeramt erfolgt je nach Aufgaben und Verantwortung meist zwischen Entgeltgruppe E5 und E9a des TVöD beziehungsweise TV-L.

Gilt im Bürgeramt immer der TVöD?

Nein. Während in kommunalen Bürgerämtern der TVöD gilt, greift in den Stadtstaaten wie Berlin oder Hamburg sowie in Landesverwaltungen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Wie wirken sich erweiterte Öffnungszeiten oder Samstagsarbeit aus?

Da viele Bürgerämter erweiterte Öffnungszeiten oder Samstagsdienste anbieten, wird oft in flexiblen Arbeitszeitmodellen gearbeitet. Anfallende Mehrarbeit oder Dienste zu ungünstigen Zeiten werden primär durch Freizeit ausgeglichen oder nach tariflichen Vorgaben vergütet.

Gibt es im Bürgeramt eine Jahressonderzahlung?

Ja, sowohl nach TVöD als auch nach TV-L erhalten Beschäftigte im November eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), deren Höhe sich prozentual nach der jeweiligen Entgeltgruppe richtet.

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