Verwaltungslehrgang I (VL I)
Der Verwaltungslehrgang I (VL I) ist eine wichtige Qualifizierungsmaßnahme für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Er wird häufig von Quereinsteigern oder Verwaltungsangestellten absolviert, die keinen klassischen Ausbildungsabschluss als Verwaltungsfachangestellte/r besitzen.
Was ist der Verwaltungslehrgang I?
Der VL I ist eine berufsbegleitende Weiterbildung, die grundlegende Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Haushaltsrecht vermittelt.
Er gilt in vielen Kommunen als Qualifikation, die in etwa dem Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/r entspricht.
Andere Bezeichnungen: Angestelltenlehrgang I / Beschäftigtenlehrgang I
Der Verwaltungslehrgang I wird je nach Bundesland oder Studieninstitut auch unter anderen Bezeichnungen geführt.
Häufige Bezeichnungen sind:
- Angestelltenlehrgang I (AL I)
- Beschäftigtenlehrgang I (BL I)
- Basislehrgang Verwaltung
Inhaltlich handelt es sich in der Regel um vergleichbare Qualifizierungsmaßnahmen für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Die Bezeichnung hängt von der jeweiligen Verwaltungsschule oder dem Studieninstitut ab.
Gemeinsam ist allen Varianten: Sie vermitteln verwaltungsrechtliche Grundlagen und qualifizieren für anspruchsvollere Tätigkeiten in der Sachbearbeitung.
Der Begriff „Angestelltenlehrgang“ stammt noch aus der Zeit, als tariflich Beschäftigte offiziell als Angestellte bezeichnet wurden. Heute wird überwiegend der Begriff „Beschäftigte“ verwendet, weshalb sich die Bezeichnung „Beschäftigtenlehrgang“ zunehmend durchsetzt.
Voraussetzungen
- Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- mehrjährige praktische Verwaltungserfahrung (je nach Träger)
- Zustimmung des Arbeitgebers
Quereinsteiger finden hier weitere Informationen: Quereinstieg als Sachbearbeiter
Dauer und Ablauf
- berufsbegleitend
- Dauer meist 1,5 bis 2 Jahre
- Unterricht in Modulen
- Abschlussprüfung
Welche Inhalte werden vermittelt?
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Kommunalrecht
- Haushalts- und Kassenwesen
- Personalrecht
- Sozialrecht (Grundlagen)
Eingruppierung nach dem VL I
Der erfolgreiche Abschluss kann Voraussetzung für bestimmte Eingruppierungen sein.
- häufig Voraussetzung für E 8 oder E 9a
- qualifizierte Sachbearbeitung
Zur Gehaltsstruktur: Gehalt im öffentlichen Dienst
Als weiterführende Qualifikation kann sich der Verwaltungslehrgang II anschließen.
Unterschied zur Ausbildung
Der VL I ersetzt keine duale Ausbildung, sondern ist eine Fortbildungsmaßnahme für bereits Beschäftigte.
FAQ – Verwaltungslehrgang I
Ist der VL I bundesweit einheitlich?
Nein, die Ausgestaltung kann je nach Bundesland variieren.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel der Arbeitgeber.
Ist der Verwaltungslehrgang I nur für Quereinsteiger?
Nein. Der Verwaltungslehrgang I (VL I) ist nicht ausschließlich für Quereinsteiger vorgesehen.
Er richtet sich allgemein an tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst,
die keine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r besitzen
und ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse erweitern möchten.
Fazit
Der Verwaltungslehrgang I ist eine wichtige Qualifizierung für Beschäftigte ohne klassische Verwaltungsausbildung und verbessert langfristig die Eingruppierungs- und Aufstiegschancen.
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