Verwaltungslehrgang II (VL II)
Der Verwaltungslehrgang II (VL II) ist eine weiterführende Qualifizierungsmaßnahme für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Er dient insbesondere der Vorbereitung auf höherwertige Sachbearbeitung und Führungsaufgaben.
In vielen Bundesländern führt der erfolgreiche Abschluss zur Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in“.
Was ist der Verwaltungslehrgang II?
Der VL II ist eine berufsbegleitende Fortbildung, die vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Personalrecht und Organisationsrecht vermittelt.
Er baut in der Regel auf dem Verwaltungslehrgang I, der Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r oder einer vergleichbaren Qualifikation auf.
Andere Bezeichnungen: Angestelltenlehrgang II / Beschäftigtenlehrgang II
Je nach Bundesland oder Studieninstitut wird der Verwaltungslehrgang II auch unter anderen Bezeichnungen geführt.
- Angestelltenlehrgang II (AL II)
- Beschäftigtenlehrgang II (BL II)
- Verwaltungsfachwirt
Die Inhalte sind in der Regel vergleichbar. Der Begriff „Angestelltenlehrgang“ stammt aus der früheren tariflichen Terminologie. Heute wird überwiegend von „Beschäftigten“ gesprochen.
Voraussetzungen für die Zulassung
- Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder bestandener Verwaltungslehrgang I.
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst (je nach Prüfungsordnung meist 2 bis 3 Jahre).
- Bestehen eines internen Auswahlverfahrens bzw. Zustimmung und Entsendung durch den Arbeitgeber.
Ist der VL II vor allem für Verwaltungsfachangestellte gedacht?
In der Praxis absolvieren vor allem ausgebildete Verwaltungsfachangestellte den Verwaltungslehrgang II als klassische Aufstiegsfortbildung für den Aufstieg in den gehobenen Dienst.
Nach mehrjähriger Berufserfahrung ermöglicht der VL II den Schritt aus der Sachbearbeitung des mittleren Dienstes in höherwertige Spezialistenfunktionen, Projektleitungen oder erste Führungspositionen (z. B. Sachgebietsleitung).
Der Lehrgang steht jedoch nicht ausschließlich Verwaltungsfachangestellten offen: Auch Absolventen des Verwaltungslehrgangs I sowie Quereinsteiger mit vergleichbarer Qualifikation und entsprechender Praxiszeit können zugelassen werden.
Dauer und Ablauf der Fortbildung
- Berufsbegleitende Durchführung über 2 bis 3 Jahre (Unterricht an 1–2 Tagen pro Woche oder in Blockform).
- Umfang von in der Regel 800 bis 1.000 Unterrichtsstunden.
- Modulstruktur mit kontinuierlichen Leistungsnachweisen und Facharbeiten.
- Umfassende schriftliche Abschlussprüfung (mehrere mehrstündige Klausuren) und mündliche/praktische Abschlussprüfung.
Typische Lehrinhalte
- Vertiefung Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahren, Rechtsschutz, Vollstreckung).
- Kommunalrecht und Kommunalverfassungsrecht.
- Öffentliches Finanzwesen, Haushaltsrecht und Kommunale Doppik.
- Personalrecht, Tarifrecht (TVöD / TV-L) und Betriebsverfassungs-/Personalvertretungsrecht.
- Organisationslehre, Verwaltungsmanagement und E-Government.
- Projektmanagement, Personalführung, Kommunikation und Konfliktmanagement.
Eingruppierung nach dem VL II
Der erfolgreiche Abschluss kann Voraussetzung für höherwertige Tätigkeiten sein. Die konkrete Eingruppierung richtet sich jedoch stets nach der übertragenen Tätigkeit.
- häufig E 9b, E 10 oder E 11
- gehobene Sachbearbeitung
- Team- oder Projektleitung
Mehr zur Gehaltsstruktur: Gehalt im öffentlichen Dienst
Mehr zur Karriere nach dem VL2: VL II und Höhergruppierung – Praxis-Tendenzen
Bedeutung für die Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Nach der kommunalen Entgeltordnung zum TVöD VKA gilt für Verwaltungsaufgaben ab Entgeltgruppe E 5 in einigen Bundesländern eine tarifliche Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Beschäftigte ohne Verwaltungsabschluss oder VL I werden ohne diesen Lehrgang tariflich niedriger eingruppiert, erhalten aber unter bestimmten Voraussetzungen eine persönliche Zulage.
Unterschied zum Studium Public Management
Der VL II ist eine interne Fortbildungsmaßnahme für tariflich Beschäftigte. Er ist kein Hochschulstudium und ersetzt keine Laufbahnbefähigung für Beamte.
Ein Studium (z.B. Public Management oder Verwaltungswissenschaften) führt regelmäßig zu einem akademischen Grad (Bachelor / Master) und eröffnet andere Laufbahnmöglichkeiten.
Praxisfragen (FAQ) zum Verwaltungslehrgang II
Ist der Verwaltungslehrgang II Voraussetzung für E 11 oder E 12?
Für Tarifbeschäftigte ohne akademisches Studium verlangen die Entgeltordnungen des TVöD und TV-L für Stellen ab EG 9b grundsätzlich den VL II als Ausbildungs- und Prüfungsnachweis. Ohne diesen Abschluss ist eine volle Eingruppierung auf diesen Stellen tariflich meist ausgeschlossen.
Kann man ohne den VL I direkt am VL II teilnehmen?
Ja, sofern eine absolvierte Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r vorliegt. Wer weder eine VFA-Ausbildung noch den VL I besitzt, muss in der Regel zuerst den Verwaltungslehrgang I absolvieren oder eine entsprechende mehrjährige Praxiszeit nachweisen.
Ist der VL II mit dem gehobenen Dienst vergleichbar?
Ja. Tariflich deckt der VL II genau das Spektrum des gehobenen Dienstes (EG 9b bis EG 12) ab. Er verleiht jedoch keine beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung, sondern qualifiziert für das Angestelltenverhältnis.
Wer trägt die Kosten für den Lehrgang?
In der Praxis übernimmt der öffentliche Arbeitgeber die Lehrgangs- und Prüfungskosten vollständig und stellt die Beschäftigten für die Unterrichtstage frei. Dies wird häufig mit einer Qualifizierungs- und Bindungsvereinbarung verknüpft.
Fazit
Der Verwaltungslehrgang II ist eine zentrale Aufstiegsqualifikation für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Er verbessert die Chancen auf höherwertige Tätigkeiten und eröffnet Perspektiven in der gehobenen Sachbearbeitung oder in Leitungsfunktionen.
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