Verwaltungslehrgang II (VL II)
Der Verwaltungslehrgang II (VL II) ist eine weiterführende Qualifizierungsmaßnahme für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Er dient insbesondere der Vorbereitung auf höherwertige Sachbearbeitung und Führungsaufgaben.
In vielen Bundesländern führt der erfolgreiche Abschluss zur Bezeichnung „Verwaltungsfachwirt/in“.
Was ist der Verwaltungslehrgang II?
Der VL II ist eine berufsbegleitende Fortbildung, die vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Personalrecht und Organisationsrecht vermittelt.
Er baut in der Regel auf dem Verwaltungslehrgang I, der Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r oder einer vergleichbaren Qualifikation auf.
Andere Bezeichnungen: Angestelltenlehrgang II / Beschäftigtenlehrgang II
Je nach Bundesland oder Studieninstitut wird der Verwaltungslehrgang II auch unter anderen Bezeichnungen geführt.
- Angestelltenlehrgang II (AL II)
- Beschäftigtenlehrgang II (BL II)
- Verwaltungsfachwirt
Die Inhalte sind in der Regel vergleichbar. Der Begriff „Angestelltenlehrgang“ stammt aus der früheren tariflichen Terminologie. Heute wird überwiegend von „Beschäftigten“ gesprochen.
Voraussetzungen
- abgeschlossener VL I oder gleichwertige Qualifikation
- mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst
- Zustimmung des Arbeitgebers
Ist der VL II vor allem für Verwaltungsfachangestellte gedacht?
In der Praxis absolvieren vor allem Verwaltungsfachangestellte den Verwaltungslehrgang II als klassische Aufstiegsfortbildung.
Nach mehreren Jahren Berufserfahrung ermöglicht der VL II den Übergang in höherwertige Sachbearbeitung oder Leitungsfunktionen.
Der Lehrgang steht jedoch nicht ausschließlich Verwaltungsfachangestellten offen. Auch Absolventen des Verwaltungslehrgangs I oder Beschäftigte mit gleichwertiger Qualifikation können zugelassen werden.
Dauer und Ablauf
- berufsbegleitend
- Dauer meist 2 bis 3 Jahre
- Modulstruktur mit Leistungsnachweisen
- schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Typische Inhalte
- Vertiefung Verwaltungsrecht
- Kommunal- und Haushaltsrecht
- Personal- und Arbeitsrecht
- Organisation und Management
- Projektmanagement
- Führungskompetenz
Eingruppierung nach dem VL II
Der erfolgreiche Abschluss kann Voraussetzung für höherwertige Tätigkeiten sein. Die konkrete Eingruppierung richtet sich jedoch stets nach der übertragenen Tätigkeit.
- häufig E 9b, E 10 oder E 11
- gehobene Sachbearbeitung
- Team- oder Projektleitung
Mehr zur Gehaltsstruktur: Gehalt im öffentlichen Dienst
Mehr zur Karriere nach dem VL2: VL II und Höhergruppierung – Praxis-Tendenzen
Unterschied zum Studium Public Management
Der VL II ist eine interne Fortbildungsmaßnahme für tariflich Beschäftigte. Er ist kein Hochschulstudium und ersetzt keine Laufbahnbefähigung für Beamte.
Ein Studium (z.B. Public Management oder Verwaltungswissenschaften) führt regelmäßig zu einem akademischen Grad (Bachelor / Master) und eröffnet andere Laufbahnmöglichkeiten.
Praxisfragen (FAQ)
Ist der Verwaltungslehrgang II Voraussetzung für E 11?
Nicht zwingend. Entscheidend ist die übertragene Tätigkeit.
In der Praxis wird der VL II jedoch häufig als Qualifikationsnachweis erwartet.
Kann ich ohne VL I direkt am VL II teilnehmen?
Teilweise ja, wenn eine gleichwertige Qualifikation vorliegt.
Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland.
Ist der VL II mit dem gehobenen Dienst vergleichbar?
Nein. Der VL II ist eine tarifliche Qualifikation.
Er ersetzt keine beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung.
Wer trägt die Kosten?
In der Regel übernimmt der Arbeitgeber die Lehrgangskosten,
häufig verbunden mit einer Fortbildungsvereinbarung.
Fazit
Der Verwaltungslehrgang II ist eine zentrale Aufstiegsqualifikation für tariflich Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Er verbessert die Chancen auf höherwertige Tätigkeiten und eröffnet Perspektiven in der gehobenen Sachbearbeitung oder in Leitungsfunktionen.
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