Verwaltungslehrgang II und Höhergruppierung im TVöD
Viele Beschäftigte absolvieren den Verwaltungslehrgang II (VL II) mit der Erwartung, anschließend in eine höhere Entgeltgruppe (z.B. E 9c oder E 10 TVöD) eingruppiert zu werden.
Doch führt der erfolgreiche Abschluss tatsächlich automatisch zu einer Höhergruppierung?
Kein automatischer Anspruch auf höhere Entgeltgruppe
Der TVöD knüpft die Eingruppierung ausschließlich an die übertragene Tätigkeit. Eine bestimmte Qualifikation – auch der VL II – führt für sich genommen nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe.
Maßgeblich ist, ob dauerhaft Aufgaben übertragen werden, die tariflich einer höheren Bewertung entsprechen.
Grundlagen hierzu: Eingruppierung im TVöD
Warum wird der VL II trotzdem häufig erwartet?
In der Praxis setzen viele Kommunen den Verwaltungslehrgang II als formale Voraussetzung für höherwertige Sachbearbeitung oder Leitungsfunktionen voraus.
Typische Konstellationen:
- Übernahme komplexer Rechtsanwendung
- eigenverantwortliche Bearbeitung anspruchsvoller Vorgänge
- Leitung kleiner Organisationseinheiten
- Koordinierungs- oder Entscheidungsbefugnisse
Der VL II ist damit häufig eine faktische Voraussetzung, aber kein tariflicher Automatismus.
E 9b, E 9c oder E 10 nach VL II?
Viele Diskussionen drehen sich um die Frage, ob der VL II zwingend zur Eingruppierung in E 9c oder E 10 führt.
Auch hier gilt: Nicht der Abschluss ist entscheidend, sondern die konkrete Tätigkeitsbewertung.
Selbst mit VL II ist eine Eingruppierung in E 9b möglich, wenn die übertragenen Aufgaben tariflich nicht höher zu bewerten sind.
Häufige Karriereschritte
Bundesweit existieren keine verbindlichen Statistiken zur Eingruppierung von Absolventinnen und Absolventen des Verwaltungslehrgangs II. Betrachtet man jedoch Stellenausschreibungen sowie Erfahrungsberichte aus der kommunalen Praxis, zeigt sich folgende ungefähre Tendenz: Eine Eingruppierung in E 9b ist sehr verbreitet, E 9c kommt häufig vor, E 10 ist möglich, aber deutlich seltener und regelmäßig mit erweiterten Verantwortungsbereichen verbunden. Entgeltgruppen E 11 und höher sind dagegen eher selten und in der Regel mit Leitungsfunktionen oder besonders herausgehobenen Aufgaben verknüpft.
Wie sind Ihre Erfahrungen nach dem Verwaltungslehrgang II? Wurden Sie höhergruppiert oder blieb es bei der bisherigen Entgeltgruppe? Diskutieren Sie Ihre Praxisfälle gerne in unserem Forum Fortbildung.
Typische Praxisprobleme
- VL II abgeschlossen – aber keine höherwertigen Aufgaben übertragen
- Stelle ist weiterhin mit E 9b bewertet
- Höherwertige Tätigkeit wird nur vorübergehend übertragen
- Unklarheit über Stellenbewertung
- Rückzahlungsvereinbarung bei Kündigung
In solchen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob ein Anspruch auf Höhergruppierung besteht oder ob eine tarifliche Überprüfung sinnvoll ist.
Weitere Informationen: Antrag auf Höhergruppierung im öffentlichen Dienst
VL II und Karriereplanung
Trotz fehlenden Automatismus verbessert der VL II die Chancen auf höherwertige Tätigkeiten deutlich. Er wird in vielen Kommunen bei Stellenausschreibungen für gehobene Sachbearbeitung vorausgesetzt oder bevorzugt.
Aktuelle Stellenangebote finden Sie unten auf dieser Seite.
FAQ – Verwaltungslehrgang II und Entgelt
Führt der VL II automatisch zu E 9c?
Nein. Maßgeblich ist ausschließlich die dauerhaft übertragene Tätigkeit.
Kann ich nach dem VL II eine Höhergruppierung verlangen?
Ein Anspruch besteht nur, wenn höherwertige Tätigkeiten dauerhaft übertragen wurden.
Ist der VL II mit einem Studium vergleichbar?
Der Verwaltungslehrgang II ist eine berufsbegleitende Aufstiegsqualifikation, ersetzt jedoch kein Studium im gehobenen Dienst und begründet keine beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung.
Diskussion im Forum
Haben Sie den VL II abgeschlossen und warten auf eine Höhergruppierung? Oder wurde Ihre Eingruppierung abgelehnt?

