Der Verdienst bei der Ausländerbehörde (TVöD, TV-L & Besoldung)
Ausländerbehörden sind kommunale oder staatliche Ämter, die für das Ausländer- und Asylrecht zuständig sind. In der Regel verfügen Landkreise, kreisfreie Städte sowie große kreisangehörige Städte über eine Ausländerbehörde.
Das Wichtigste zum Gehalt in der Ausländerbehörde auf einen Blick:
• Tarifbindung: Bei Kommunen gilt der TVöD VKA. In Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) und Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) gilt meist der TV-L (in Hessen TV-H).
• Eingruppierung Verwaltung: Reicht von EG 5 bis EG 8 (Assistenz, Registratur, Service) über EG 9a bis EG 10 (Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht, Einbürgerung) bis EG 11 bis EG 14 (Team- und Fachdienstleitung).
• Sozialdienst: Für Integrationsmanager und Asylsozialbetreuung gilt die Entgelttabelle TVöD SuE (z. B. S 8b, S 11b, S 12).
• Verbeamtung: Positionen sind häufig im mittleren (A 6 bis A 9) und gehobenen Dienst (A 9 bis A 13) bewertet.
Kommunen verwenden für die Behörde unterschiedliche Bezeichnungen:
- Ausländeramt / Ausländerstelle / Ausländerbüro
- Amt für Migration, Flüchtlinge und Integration
- Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung
Beim Verdienst ist grundsätzlich zwischen Angestellten (Tarifbeschäftigten) und Beamtinnen sowie Beamten zu unterscheiden.
Gehalt als Arbeitnehmer (TVöD) 2026-2027
In den kommunalen Ausländerbehörden richtet sich der Verdienst nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA). Das monatliche Bruttogehalt ergibt sich in der Entgelttabelle aus der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe.
| Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
| Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
| E 15 | 5.828 | 6.209 | 6.634 | 7.214 | 7.811 | 8.204 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
| E 14 | 5.298 | 5.643 | 6.094 | 6.594 | 7.152 | 7.552 | |
| E 13 | 4.901 | 5.279 | 5.710 | 6.177 | 6.727 | 7.026 | |
| E 12 | 4.416 | 4.851 | 5.360 | 5.924 | 6.586 | 6.900 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
| E 11 | 4.270 | 4.670 | 5.046 | 5.454 | 6.013 | 6.327 | |
| E 10 | 4.125 | 4.438 | 4.795 | 5.181 | 5.612 | 5.753 | |
| E 9c | 4.011 | 4.291 | 4.595 | 4.923 | 5.275 | 5.528 | |
| E 9b | 3.780 | 4.039 | 4.204 | 4.691 | 4.979 | 5.313 | |
| E 9a | 3.659 | 3.878 | 4.098 | 4.587 | 4.697 | 4.980 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
| E 8 | 3.486 | 3.697 | 3.843 | 3.992 | 4.154 | 4.231 | |
| E 7 | 3.295 | 3.538 | 3.683 | 3.829 | 3.969 | 4.045 | |
| E 6 | 3.240 | 3.440 | 3.580 | 3.719 | 3.856 | 3.926 | |
| E 5 | 3.124 | 3.318 | 3.449 | 3.588 | 3.717 | 3.783 | |
| E 4 | 2.994 | 3.190 | 3.355 | 3.458 | 3.560 | 3.620 | An- und Ungelernte |
| E 3 | 2.953 | 3.164 | 3.216 | 3.333 | 3.421 | 3.502 | |
| E 2 | 2.768 | 2.975 | 3.027 | 3.101 | 3.264 | 3.433 | |
| E 1 | - | 2.535 | 2.569 | 2.612 | 2.652 | 2.755 | |
Für Beschäftigte im Sozialdienst (z. B. Sozialarbeiter, Integrationsmanager oder Betreuungskräfte in Asylunterkünften) gilt die gesonderte Entgelttabelle TVöD SuE.
Ausländerbehörden haben aufgrund hoher Fallzahlen einen kontinuierlich hohen Personalbedarf. Die Arbeit gilt als rechtlich anspruchsvoll und erfordert Durchsetzungsvermögen, Interkulturelle Kompetenz sowie regelmäßige Fortbildungen im Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht.
Folgende Berufe und Qualifikationen kommen für Ausländerbehörden regelmäßig infrage:
- Verwaltungsfachangestellte
- Verwaltungswirt / Verwaltungsfachwirt (Verwaltungslehrgang I bzw. Verwaltungslehrgang II)
- Diplom-Verwaltungswirt (FH) / Bachelor of Laws / Bachelor of Arts (Allgemeine Verwaltung)
- Beamte des mittleren und gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes
- Sozialarbeiter / Sozialpädagogen (B.A. / Diplom)
- Psychologinnen und Psychologen
- Quereinsteiger aus Verwaltung, Justiz, Bundeswehr, Banken oder Steuerwesen
Typische Entgeltgruppen in der Ausländerbehörde
Die Eingruppierung richtet sich nach den §§ 12, 13 TVöD. Maßgeblich sind die dauerhaft übertragenen Aufgaben. Nach der Entgeltordnung zum TVöD VKA gelten im Regelfall folgende Rahmenbedingungen:
- EG 5 bis EG 9a: Angestellte mit dreijähriger Ausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte, Büromanagement) und entsprechenden Tätigkeiten.
- EG 9b bis EG 12: Beschäftigte mit Bachelorabschluss, FH-Diplom oder Verwaltungsfachwirte (BL II) in gehobenen Sachbearbeiter- und Leitungsfunktionen.
- EG 13 bis EG 15: Beschäftigte mit wissenschaftlichem Hochschulabschluss (Master / Universitäts-Diplom) oder Leitung großer Fachämter.
Die Entgeltordnung unterscheidet nach Tätigkeitsmerkmalen:
- Sachbearbeitung und Leitung: allgemeine Tätigkeitsmerkmale für die Verwaltung
- Sozialarbeit, Integration, Betreuung: Tätigkeitsmerkmale des Sozial- und Erziehungsdienstes
- Assistenzkraft Ausländerbehörde
- Hausmeister Flüchtlingsunterkünfte
- Sachbearbeiter Assistenz Asyl
- Verwaltungskraft für das Unterkunftsmanagement
- Assistenz der Fachbereichsleitung Zuwanderung
- Mitarbeiter für Zuarbeit und Registratur
- Sachbearbeiter Infotheke / Service Front Office
- Sachbearbeitung Backoffice (Elektronische Ausländerakte, Datenerfassung)
- Verwaltungsfachkraft Einbürgerungshilfe
- Mitarbeiter im Außendienstteam der Zentralen Ausländerbehörde
- Sachbearbeiter Staatsangehörigkeitswesen
- Sekretariat / Assistenz der Fachdienstleitung
- Außendienst Zentrale Ausländerbehörde
- Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten (Kundenkontakt, Antragsannahme)
- Sachbearbeiter Ersterfassung / Registrierung
- Mitarbeiter im Vollzugs- und Ermittlungsdienst
- Ganzheitliche Sachbearbeitung Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeiter Asylbewerberleistungen
- Sachbearbeiter Asylrecht / allgemeines Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeiter Einbürgerungsassistent
- Sachbearbeiter Ausländerrecht / Ablehnungen
- Sachbearbeiter Asyl- und Rückkehrmanagement
- Sachbearbeiter Einbürgerungen
- Sachbearbeitung Zuwanderung und Integration
- Fallmanager im Aufenthaltsrecht
- Sachbearbeiter Beschwerdemanagement, Sonder- und Härtefälle
- Sachbearbeiter Erteilung von Aufenthaltstiteln / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Sachbearbeiter Ordnungsverfügungen, Petitionen und Klageverfahren
- Sachgebietsleitung Ausländerwesen / Teamleitung
- Fallmanager Aufenthaltsrecht (übertariflich nach Berufserfahrung)
- Rechtssachbearbeiter
- Teamleiter Ausländerbehörde / Bürgeramt
- Abteilungsleitung / Fachdienstleitung Ausländerbehörde (E 11 bis E 14)
- Amtsleitung Asyl- und Ausländeramt (E 13 / E 14)
- Psychologinnen und Psychologen (E 13 / E 14)
- Integrationsmanager / Betreuungskraft
- Sachbearbeitung kommunales Integrationsmanagement
- Sozialberatung: Fachkraft der sozialen Arbeit / Sozialpädagogik
- Asylsozialbetreuung (Dipl.-Sozialpädagoge / B.A. Soziale Arbeit)
- Case Manager / Integrationsmanager
- Pädagogischer Mitarbeiter für die Betreuung von Geflüchteten
Gehalt als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde
Ein Großteil des Personals arbeitet in der Sachbearbeitung. Die Eingruppierung liegt dabei je nach Komplexität der Fälle meist zwischen E 6 und E 9c TVöD.
Eine detaillierte Übersicht finden Sie unter: Gehalt als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde.
Erfahren Sie mehr zur TVöD Eingruppierung.
Stufen und Berufserfahrung
In jeder Entgeltgruppe gibt es 6 Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt nach festgelegten Zeiten im öffentlichen Dienst. Bei Neueinstellungen kann einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden. Nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA können zur Personalgewinnung Stufen vorweggewährt werden.
Weitere Informationen zu den TVöD Stufen.
Zulagen und Sonderzahlungen
Zusätzlich zum Tabellenentgelt bestehen Ansprüche auf tarifliche Sonderleistungen:
- TVöD Leistungsentgelt / Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Erschwerniszuschläge
- Zeitzuschläge für Samstags-, Sonntags- oder Mehrarbeit
- TVöD SuE-Zulage für den Sozialdienst
- Fachkräfte-Zulage und Arbeitsmarktzulagen
- Fahrradleasing im öffentlichen Dienst
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL / ZVK)
Sonderregelung Stadtstaaten & Erstaufnahmeeinrichtungen (TV-L / TV-H)
In den Ausländerbehörden der Stadtstaaten (Berlin, Hamburg, Bremen), in den Zentralen Ausländerbehörden der Länder sowie in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) gilt der TV-L (Tarifvertrag der Länder) bzw. in Hessen der TV-H.
Verdienst als Beamter (Besoldung)
Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Anstellung im Beamtenverhältnis möglich. Die Besoldung richtet sich nach dem Besoldungsrecht des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes. Neben der Besoldungsgruppe spielen der Familienzuschlag und die Regelungen zur Beihilfe für Beamte eine entscheidende Rolle für das Netto-Einkommen.
Regelmäßig ergeben sich im Vergleich zum TVöD folgende Dienstpostenbewertungen:
| Entgeltgruppe TVöD | Besoldungsgruppe |
|---|---|
| E 6 | A 6 |
| E 7 | A 7 |
| E 8 | A 7 – A 8 |
| E 9a | A 9 – A 10 |
| E 9b | A 10 |
| E 9c | A 10 |
| E 10 | A 11 |
| E 11 | A 10 – A 12 |
| E 12 | A 12 – A 13 |
| E 13 | A 14 |
| E 14 | A 14 |
- Bund: Besoldungstabelle ab 01.05.2026
- Baden-Württemberg: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Bayern: Besoldungstabelle ab 01.10.2026
- Berlin: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Brandenburg: Besoldungstabelle ab 01.01.2026
- Bremen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
- Hamburg: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Hamburg: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Hessen: Überleitung Besoldungstabelle ab 01.07.2026
- Hessen: Neuverbeamtung Besoldungstabelle ab 01.07.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Niedersachsen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Nordrhein-Westfalen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Rheinland-Pfalz: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Saarland: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Sachsen: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Sachsen-Anhalt: Besoldungstabelle ab 01.04.2026
- Schleswig-Holstein: Besoldungstabelle ab 01.01.2026
- Thüringen: Besoldungstabelle ab 01.02.2025
Des Weiteren werden vielfach in den Flüchtlingsunterkünften und im Ausländeramt Dolmetscher eingesetzt. Diesen wird regelmäßig eine Aufwandsentschädigung oder ein Honorar gezahlt.
Häufige Fragen (FAQ) zum Gehalt in der Ausländerbehörde
Gibt es Sonderzulagen für die Arbeit in der Ausländerbehörde?
Eine spezielle bundesweite "Ausländerbehörden-Zulage" existiert im TVöD nicht. Allerdings gewähren einige Kommunen und Bundesländer bei hohem Personalbedarf oder besonderen Belastungen eine Arbeitsmarktzulage oder gewähren Vorweggewährungen von Erfahrungsstufen.
Können Quereinsteiger in der Ausländerbehörde arbeiten?
Ja. Aufgrund des hohen Personalbedarfs stellen Ausländerbehörden vermehrt Quereinsteiger mit kaufmännischer, rechtlicher oder sozialer Vorbildung ein. Häufig wird parallel der Verwaltungslehrgang I absolviert, um die notwendigen Rechtskenntnisse zu erwerben.
Wie wird der Sozialdienst in Asylunterkünften bezahlt?
Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Integrationsmanager werden in der Regel nach der Entgelttabelle TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst) in den Gruppen S 8b, S 11b oder S 12 vergütet.
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