Gehalt im Archiv (TVöD, TV-L): Verdienst von Archivaren und Mitarbeitern
Der Verdienst in Archiven richtet sich für Tarifbeschäftigte nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (z. B. TVöD oder TV-L) und für Beamtinnen und Beamte nach dem jeweiligen Besoldungsrecht. Die typischen Tätigkeiten reichen von Assistenzen und FaMi im Magazin über gehobene Archivkräfte bis hin zu wissenschaftlichen Archivaren in Leitungsfunktionen.
Das Wichtigste zum Gehalt im Archiv auf einen Blick:
• Eingruppierung nach Ausbildung: FaMi und Archivassistenten liegen meist in EG 5 bis EG 9a, Archivare mit Bachelor/FH-Diplom in EG 9b bis EG 12, wissenschaftliche Archivare (Master/Promotion) in EG 13 bis EG 15.
• Tarifbereiche: Bei Kommunen gilt der TVöD VKA, beim Bund der TVöD Bund, bei den Ländern der TV-L (in Hessen TV-H).
• Orientierungshilfe: Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) stellt Beispielkataloge zur Zuordnung archivarischer Fachaufgaben zu Entgeltgruppen bereit.
• Sonderzahlungen: Neben dem Tabellenentgelt bestehen Ansprüche auf Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und ggf. Fachkräfte-Zulagen.
Tarifverträge und Beamtenbesoldung im Archivwesen
- Archive der Kommunen: Für Angestellte gilt in der Regel der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA). Kommunale Beamte werden nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz vergütet.
- Archive des Bundes (z. B. Bundesarchiv): Für Arbeitnehmer gilt der TVöD Bund. Verbeamtete Mitarbeiter werden nach dem Bundesbesoldungsrecht vergütet.
- Archive der Länder (z. B. Landesarchive, Staatsarchive): Für Tarifbeschäftigte kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bzw. in Hessen der TV-H zur Anwendung. Für Landesbeamte gilt die jeweilige Landesbesoldung.
Gehaltstabelle TVöD für Archive 2026-2027
Die folgende Standard-TVöD-Tariftabelle weist die monatlichen Brutto-Gehälter der Archive von Bund und Kommunen aus. Das monatliche Gehalt ergibt sich aus der jeweiligen Entgeltgruppe und der Erfahrungsstufe.
| Entgelt-Gruppe | Stufen | Voraussetzung (in der Regel) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | ||
| Neuein-stellung | nach 1 Jahr in Stufe 1 | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | ||
| E 15 | 5.828 | 6.209 | 6.634 | 7.214 | 7.811 | 8.204 | wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master |
| E 14 | 5.298 | 5.643 | 6.094 | 6.594 | 7.152 | 7.552 | |
| E 13 | 4.901 | 5.279 | 5.710 | 6.177 | 6.727 | 7.026 | |
| E 12 | 4.416 | 4.851 | 5.360 | 5.924 | 6.586 | 6.900 | Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2) |
| E 11 | 4.270 | 4.670 | 5.046 | 5.454 | 6.013 | 6.327 | |
| E 10 | 4.125 | 4.438 | 4.795 | 5.181 | 5.612 | 5.753 | |
| E 9c | 4.011 | 4.291 | 4.595 | 4.923 | 5.275 | 5.528 | |
| E 9b | 3.780 | 4.039 | 4.204 | 4.691 | 4.979 | 5.313 | |
| E 9a | 3.659 | 3.878 | 4.098 | 4.587 | 4.697 | 4.980 | mindestens dreijährige Berufsausbildung |
| E 8 | 3.486 | 3.697 | 3.843 | 3.992 | 4.154 | 4.231 | |
| E 7 | 3.295 | 3.538 | 3.683 | 3.829 | 3.969 | 4.045 | |
| E 6 | 3.240 | 3.440 | 3.580 | 3.719 | 3.856 | 3.926 | |
| E 5 | 3.124 | 3.318 | 3.449 | 3.588 | 3.717 | 3.783 | |
| E 4 | 2.994 | 3.190 | 3.355 | 3.458 | 3.560 | 3.620 | An- und Ungelernte |
| E 3 | 2.953 | 3.164 | 3.216 | 3.333 | 3.421 | 3.502 | |
| E 2 | 2.768 | 2.975 | 3.027 | 3.101 | 3.264 | 3.433 | |
| E 1 | - | 2.535 | 2.569 | 2.612 | 2.652 | 2.755 | |
Das ausgewiesene Gehalt gilt bei einer wöchentlichen Arbeitszeit nach TVöD VKA von 39 Stunden (im TV-L je nach Bundesland zwischen 38,7 und 40,1 Stunden). Bei Teilzeit verringert sich das Entgelt entsprechend anteilig.
Erläuterungen zum Verdienst nach dem TVöD
Eingruppierung und Tätigkeitsmerkmale im Archiv
Für Beschäftigte kommunaler Archive (TVöD VKA) gelten bei der Eingruppierung in der Regel die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der Verwaltung. Besondere Tätigkeitsmerkmale bestehen in der Entgeltordnung zum TVöD VKA unter anderem für die Konservierung, Restaurierung, Präparierung und Grabungstechnik.
Der TVöD Bund weist in seiner Entgeltordnung spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in Archiven aus. Daraus ergeben sich im Regelfall folgende Eingruppierungen:
- EG 2 bis EG 4: Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten ohne archivarische Fachausbildung.
- EG 5 bis EG 9a: Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMi), Archiv-, Bibliotheks- und Dokumentationsassistenten sowie Verwaltungsfachangestellte.
- EG 9b bis EG 12: Archivbeschäftigte mit einschlägiger Hochschulbildung (Bachelor, FH-Diplom) oder Verwaltungsfachwirte.
- EG 13 bis EG 15: Wissenschaftliche Archivare mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung (Master, Universitäts-Diplom, Magister oder Staatsexamen).
Der Verband deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA) hat Beispielkataloge archivarischer Fachaufgaben nach Entgeltgruppen erstellt. Diese ermöglichen eine systematische Zuordnung der konkreten Fachaufgaben zu den tariflichen Tätigkeitsmerkmalen.
Bei der Eingruppierung werden die dauerhaft übertragenen Aufgaben bewertet. Maßgeblich ist nach dem Prinzip der Tarifautomatik, ob die Tätigkeitsmerkmale einer Entgeltgruppe mindestens zur Hälfte (50 %) erfüllt werden.
Weitere Informationen zur TVöD Eingruppierung.
Erfahrungsstufen nach TVöD
Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es 6 Stufen, die sich primär nach der nachgewiesenen Berufserfahrung richten. Bei Neueinstellungen kann der Arbeitgeber Förderzeiten anerkennen oder nach der Fachkräfte-Richtlinie der VKA Stufen vorweggewähren, um Fachpersonal zu gewinnen.
Weitere Informationen zu den TVöD Stufen.
Zulagen und Sonderzahlungen im Archivwesen
Neben dem monatlichen Tabellenentgelt bestehen Ansprüche auf weitere tarifliche Leistungen:- Leistungsentgelt und Leistungsprämie
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Erschwerniszuschläge (z. B. bei Arbeiten unter besonderen Belastungen)
- Zeitzuschläge für Samstags-, Sonntags- oder Mehrarbeit
- Fachkräfte-Zulage zur Bindung von qualifiziertem Archivpersonal
- Fahrradleasing im öffentlichen Dienst
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Jubiläumsgeld bei langjähriger Beschäftigung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (betriebliche Altersvorsorge über VBL oder ZVK)
Häufige Fragen (FAQ) zum Gehalt im Archiv
In welche Entgeltgruppe werden Archivare eingestuft?
Das richtet sich nach Ausbildung und Aufgabenprofil. Sachbearbeitende Archivare mit Bachelor oder FH-Abschluss liegen meist zwischen EG 9b und EG 12. Wissenschaftliche Archivare mit Masterabschluss oder Archivreferendariat werden in EG 13 bis EG 15 eingruppiert.
Was verdient ein FaMi im Archiv?
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMi) werden in Archiven in der Regel in die Entgeltgruppen EG 5 bis EG 9a eingruppiert. Einstiegstätigkeiten liegen meist in EG 5 bis 6, anspruchsvollere Aufgaben mit höherer Selbstständigkeit in EG 8 bis 9a.
Gibt es Sonderzahlungen im Archivwesen?
Ja. Tarifbeschäftigte erhalten im TVöD und TV-L eine jährliche Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) sowie ein leistungsorientiertes Entgelt. Zudem gelten vermögenswirksame Leistungen und die betriebliche Altersvorsorge.
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