Krankenschwester im öffentlichen Dienst (Pflegefachkraft)

Der Beruf der Krankenschwester beziehungsweise des Krankenpflegers wird heute offiziell als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann bezeichnet. Der Begriff Krankenschwester ist weiterhin im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet, wird jedoch rechtlich nicht mehr verwendet.

Krankenschwestern beziehungsweise Pflegefachkräfte im öffentlichen Dienst sind bei staatlichen oder kommunalen Arbeitgebern beschäftigt. Sie übernehmen zentrale Aufgaben in der medizinischen, pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung.

Zum öffentlichen Dienst zählen Einrichtungen des Bundes, der Bundesländer sowie der Städte, Gemeinden und Landkreise. Dazu gehören insbesondere kommunale Krankenhäuser, Universitätskliniken, stationäre Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämter sowie medizinische Dienste in Justizvollzugsanstalten.

Nicht zum öffentlichen Dienst zählen private, kirchliche oder freigemeinnützige Arbeitgeber wie Caritas, Diakonie, DRK oder private Klinikgruppen. Diese Arbeitgeber wenden eigene Tarifverträge oder Haustarifverträge an.

Berufsbezeichnung und Qualifikation

Bis Ende 2019 lautete die offizielle Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“. Mit der Reform der Pflegeausbildung im Jahr 2020 wurde die einheitliche Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann eingeführt.

Die Berufsbezeichnung darf nach erfolgreichem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Pflegeschule sowie nach bestandener staatlicher Prüfung geführt werden. In Stellenausschreibungen wird häufig auch der Begriff Pflegefachkraft verwendet.

Gehalt und Verdienst im öffentlichen Dienst

Das Gehalt von Krankenschwestern und Pflegefachkräften im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag, der Entgeltgruppe, der Erfahrungsstufe sowie der ausgeübten Tätigkeit. Zusätzlich werden regelmäßig Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste gezahlt.

a) Kommunen und Bund

In kommunalen Krankenhäusern gilt der TVöD für Krankenhäuser (TVöD-K VKA). Dazu zählen große Klinikträger wie die Charité Berlin, das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, die Vivantes Kliniken sowie zahlreiche kommunale Krankenhausverbünde.

Krankenhäuser des Bundes, insbesondere die Bundeswehrkrankenhäuser, wenden den TVöD Bund an. Die Entgelttabelle entspricht der des TVöD-K.

Krankenschwestern ohne Leitungsfunktion werden in der Regel den Entgeltgruppen P7 bis P9 der Pflegetabelle zugeordnet. Durch Fachweiterbildungen in der Pflege oder besondere Aufgaben sind höhere Eingruppierungen möglich.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach dem TVöD-Pflege VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (P 5+6) Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
P 16 - 5.097 5.268 5.821 6.465 6.749
P 15 - 4.993 5.149 5.540 6.009 6.188
P 14 - 4.877 5.030 5.412 5.931 6.025
P 13 - 4.761 4.910 5.283 5.552 5.621
P 12 - 4.530 4.672 5.025 5.243 5.344
P 11 - 4.299 4.433 4.768 4.990 5.091
P 10 - 4.070 4.195 4.548 4.719 4.826
P 9 - 3.884 4.070 4.195 4.434 4.536
P 8 - 3.600 3.758 3.965 4.132 4.367
P 7 - 3.415 3.600 3.889 4.037 4.188
P 6 2.930 3.101 3.272 3.636 3.729 3.904
P 5 2.828 3.061 3.129 3.243 3.329 3.530
Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen P 7 und P 8 erreichen die Stufe 3 grundsätzlich erst nach drei Jahren in Stufe 2.

In bestimmten Tätigkeitsfeldern erfolgt eine Eingruppierung nach dem TVöD Sozial- und Erziehungsdienst (S 8b). Pflegefachkräfte in Gesundheitsämtern werden teilweise nach dem TVöD Verwaltung (z. B. Entgeltgruppe 9a) vergütet.

b) Bundesländer

Pflegefachkräfte in Einrichtungen der Bundesländer – insbesondere Universitätskliniken und Justizvollzugsanstalten – werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.

Die Eingruppierung erfolgt regelmäßig in den Entgeltgruppen KR 7 bis KR 9. Leitungsfunktionen ermöglichen höhere Entgeltgruppen bis KR 17.

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro vom 01.02.2025 -31.10.2025 nach dem TV-L Pflege
Entgelt-Gruppe Stufen
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neu (KR 5 + 6) Neu (KR 7-17) /
nach 1 Jahr (KR 5+6)
nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
KR 17 - 5.190 5.364 5.924 6.516 6.883
KR 16 - 5.075 5.245 5.796 6.438 6.721
KR 15 - 4.971 5.127 5.517 5.984 6.162
KR 14 - 4.855 5.008 5.388 5.906 6.000
KR 13 - 4.740 4.889 5.260 5.528 5.597
KR 12 - 4.510 4.651 5.003 5.220 5.320
KR 11 - 4.280 4.413 4.747 4.968 5.069
KR 10 - 4.049 4.175 4.528 4.697 4.804
KR 9 - 3.861 4.049 4.175 4.414 4.515
KR 8 - 3.569 3.733 3.942 4.112 4.347
KR 7 - 3.376 3.569 3.866 4.015 4.168
KR 6 2.864 3.049 3.227 3.606 3.703 3.881
KR 5 2.752 3.005 3.078 3.197 3.286 3.496

In Justizvollzugsanstalten besteht teilweise die Möglichkeit einer Übernahme in das Beamtenverhältnis. Die Vergütung richtet sich dann nach den jeweiligen Besoldungstabellen.

c) Weitere Träger außerhalb des öffentlichen Dienstes

Kirchliche, freigemeinnützige und private Träger beschäftigen ebenfalls Krankenschwestern und Pflegefachkräfte. Deren Tarifverträge orientieren sich häufig am öffentlichen Dienst, können aber abweichen.

Ausbildung zur Pflegefachkraft im öffentlichen Dienst

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann dauert drei Jahre und kombiniert theoretischen Unterricht mit praktischen Einsätzen in verschiedenen Versorgungsbereichen.

a) Kommunen und Bund

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes – Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege).

TVAöD-Pflege kostenlos herunterladen (pdf): TVAöD-Pflege (Auszubildende in der Pflege)

b) Bundesländer

In Einrichtungen der Bundesländer gilt der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege).

TVA-L Pflege kostenlos herunterladen (pdf): TVA-L Pflege

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