Eingruppierung von Sachbearbeiter*innen im TVöD – EG 9a, EG 9b und EG 9c

Sachbearbeiter*innen bilden das Rückgrat der öffentlichen Verwaltung. Umso wichtiger ist eine korrekte Eingruppierung nach TVöD VKA bzw. TVöD Bund. Besonders relevant sind dabei die Entgeltgruppen EG 9a, EG 9b und EG 9c – die typischen Gruppen für anspruchsvolle Sachbearbeitung in der öffentlichen Verwaltung.

1. Grundprinzip der Eingruppierung

Beschäftigte sind gemäß § 12 TVöD nach den Tätigkeiten eingruppiert, die ihnen dauerhaft übertragen wurden. Entscheidend ist also die tatsächliche Stellenbeschreibung und die tarifliche Bewertung der Arbeitsvorgänge. Die Arbeitsvorgänge werden anhand der Tätigkeitsmerkmale in der jeweiligen Entgeltordnung geprüft:

Am häufigsten ist die Unterscheidung in der Verwaltung von Bedeutung. Hierzu sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für Verwaltungstätigkeiten anzuwenden.

2. Die Abgrenzung der Entgeltgruppen 9a / 9b / 9c

EG 9a TVöD – „schwierige Tätigkeiten“

Einstiegsebene anspruchsvoller Sachbearbeitung. Schwerpunkt: schwierige Tätigkeiten innerhalb eines geregelten, klar definierten Rechtsrahmens.

EG 9b TVöD – „selbstständige Leistungen“

Erfordert selbstständige Leistungen: Entscheidungen mit Auslegungsspielraum, eigenständige Rechtsanwendung, Ermessensentscheidungen.

EG 9c TVöD – „besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten“

Für Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung und hoher Außenwirkung; häufig mit fachlicher Führungsverantwortung, Prüf- oder Koordinierungsaufgaben verbunden.

Gegenüberstellung der Tätigkeitsmerkmale

Merkmal EG 9a EG 9b EG 9c
Schwierigkeitsgrad Schwierige Tätigkeiten Schwierige + überwiegend selbstständige Leistungen Besonders schwierige Tätigkeiten mit hoher Verantwortung
Entscheidungsspielraum Begrenzter Spielraum innerhalb klarer Vorgaben Deutlicher Ermessensspielraum, Auslegung von Vorschriften Breiter Ermessensspielraum, teils richtungsweisende Entscheidungen
Verantwortung Eigenverantwortliche Sachbearbeitung Erhöhte Verantwortung für komplexe Vorgänge Besondere Verantwortung für Risiko-, Prüf- oder Koordinierungsaufgaben
Anteil relevanter Tätigkeiten Schwierige Tätigkeiten > 50 % Selbstständige Leistungen > 50 % Besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten > 50 %
Typische Einsätze Regelentscheidung, erhöhte Komplexität Fallentscheidungen mit Ermessenscharakter Koordination, Fachverantwortung, Prüfaufgaben

3. Muster-Stellenbeschreibungen

Stellenbezeichnung: Sachbearbeitung (EG 9a)

Aufgaben und Verantwortungsbereich:

  • Bearbeitung schwieriger Einzelfälle in einem klar abgegrenzten Rechtsbereich
  • Prüfung und Entscheidung nach gesetzlich definierten Vorgaben
  • Erstellen von Bescheiden nach standardisierten Leitlinien
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung von Arbeitshilfen und Prozessbeschreibungen
  • Beratung von Bürger*innen sowie Klärung von Rückfragen
  • Erfassung, Pflege und Auswertung von Falldaten in den Fachverfahren
  • Mitwirkung bei internen Qualitätsprozessen

Anforderungen:

  • Abgeschlossene Verwaltungsausbildung (z. B. Verwaltungsfachangestellte*r, Angestelltenlehrgang I)
  • Grundkenntnisse im jeweiligen Rechtsgebiet
  • Sorgfältige, zuverlässige und strukturierte Arbeitsweise
  • Kommunikationsfähigkeit und Bürgerorientierung
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in fachliche Vorschriften

Besondere Hinweise:
Die Tätigkeit erfordert die Bearbeitung komplexerer Einzelfälle, jedoch stets innerhalb klar definierter Vorgaben und Standards.


Stellenbezeichnung: Sachbearbeitung (selbstständige Leistungen) – EG 9b

Aufgaben und Verantwortungsbereich:

  • Rechtliche Prüfung komplexer Sachverhalte und eigenständige Ableitung von Entscheidungen
  • Selbstständige Auslegung von Gesetzen, Richtlinien und Satzungen
  • Ermessensentscheidungen mit fachlicher Beratung für andere Organisationseinheiten
  • Bearbeitung schwieriger Sonder- und Ausnahmefälle
  • Konzeptionelle und projektbezogene Mitarbeit an fachlichen Weiterentwicklungen
  • Erstellung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen
  • Begleitung und fachliche Betreuung digitaler Prozesse im Sachgebiet

Anforderungen:

  • Abgeschlossene Qualifikation für den gehobenen Verwaltungsdienst oder Angestelltenlehrgang II
  • Fundierte Rechtskenntnisse im einschlägigen Fachgebiet
  • Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten und sicheren Ermessensentscheidungen
  • Analytisches Denkvermögen sowie Problemlösungskompetenz
  • Sicherheit im Umgang mit digitalen Fachanwendungen

Besondere Hinweise:
Die Tätigkeit umfasst eigenständige, qualitativ anspruchsvolle Entscheidungen sowie die Entwicklung von Lösungsansätzen über standardisierte Verfahren hinaus.


Stellenbezeichnung: Sachbearbeitung mit besonderer Verantwortung – EG 9c

Aufgaben und Verantwortungsbereich:

  • Koordination komplexer Verwaltungsverfahren mit hoher Außenwirkung
  • Fachverantwortung und Steuerung eines Spezialgebiets
  • Qualitätssicherung von Entscheidungen anderer Beschäftigter, einschließlich fachlicher Rücksprachen
  • Beratung von Führungskräften, externen Partnern und politischen Gremien
  • Vertretung der Verwaltung in Anhörungen, Arbeitsgruppen und überregionalen Gremien
  • Fachliche Begleitung strategischer Vorhaben im Zuständigkeitsbereich
  • Erarbeitung von Grundsatzpapieren, Konzepten und fachlichen Leitlinien

Anforderungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium geeignetes Fachgebiet oder vergleichbare Qualifikation
  • Vertiefte Fachkenntnisse und umfassende Erfahrung im betreffenden Aufgabenbereich
  • Hohes Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit
  • Ausgeprägte Kommunikations-, Moderations- und Beratungskompetenz
  • Fähigkeit zur Leitung fachlicher Prozesse und Koordination komplexer Vorgänge

Besondere Hinweise:
Die Tätigkeit beinhaltet herausgehobene Verantwortung für die fachliche Steuerung und Qualitätssicherung sowie Aufgaben mit erheblicher Bedeutung für Organisation und Öffentlichkeit.


4. Typische Einsatzbereiche

5. FAQ

Wie wird entschieden, ob ich 9a, 9b oder 9c bin?

Maßgeblich für die Eingruppierung ist die rechtliche Bewertung deiner Arbeitsvorgänge. Konkret bist du der höheren Entgeltgruppe (z.B. E 9c) zugeordnet, wenn entsprechende Arbeitsvorgänge zeitlich überwiegend anfallen (d.h. zu mehr als 50 % deiner Gesamtarbeitszeit).

Kann ich eine Höhergruppierung verlangen?

Ja. Wenn dir dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen wurden, besteht grundsätzlich ein Anspruch. Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn erforderliche Studien bzw. Lehrgänge nicht abgelegt wurden.

Was ist, wenn ich die höherwertigen Aufgaben nur kurzfristig wahrnehmen muss?

Es kann Anspruch auf Zahlung einer Zulage nach § 14 TVöD bestehen.

Wer prüft die Eingruppierung?

Die Dienststelle und – auf Wunsch – das Arbeitsgericht, wenn es zum Streit kommt. Beispielhaftes Urteil: Eingruppierung einer Standesbeamtin nach TVöD - Erbringen von selbständigen Leistungen

Wie kann ich eine Höhergruppierung beantragen?

Es sollte ein förmliches Schreiben aufgesetzt werden, siehe Muster Antrag für Höhergruppierung.

Wie hoch ist das aktuelle Gehalt im TVöD?

Monatliches Brutto-Entgelt in Euro v. 01.04.2025 - 30.04.2026 nach TVöD VKA (Kommunen)
Entgelt-Gruppe Stufen Voraussetzung (in der Regel)
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
Neuein-stellung nach 1 Jahr in Stufe 1 nach 2 Jahren in Stufe 2 nach 3 Jahren in Stufe 3 nach 4 Jahren in Stufe 4 nach 5 Jahren in Stufe 5
E 15 5.669 6.040 6.453 7.018 7.599 7.981 wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
E 14 5.154 5.490 5.928 6.415 6.957 7.346
E 13 4.768 5.136 5.554 6.009 6.544 6.835
E 12 4.295 4.719 5.214 5.762 6.407 6.712 Fachhochschulstudium / Bachelor / Verwaltungsfachwirt (AL 2)
E 11 4.153 4.543 4.909 5.306 5.849 6.154
E 10 4.012 4.317 4.664 5.040 5.459 5.597
E 9c 3.901 4.174 4.470 4.789 5.131 5.377
E 9b 3.677 3.929 4.089 4.563 4.843 5.169
E 9a 3.559 3.772 3.986 4.462 4.569 4.844 mindestens dreijährige Berufsausbildung
E 8 3.391 3.597 3.739 3.884 4.040 4.116
E 7 3.205 3.442 3.582 3.724 3.861 3.935
E 6 3.152 3.347 3.483 3.618 3.750 3.819
E 5 3.039 3.228 3.355 3.490 3.615 3.680
E 4 2.913 3.104 3.264 3.363 3.463 3.522 An- und Ungelernte
E 3 2.873 3.078 3.128 3.242 3.328 3.406
E 2 2.692 2.894 2.945 3.017 3.175 3.340
E 1 - 2.466 2.499 2.541 2.579 2.679
* Stufenlaufzeit in Entgeltgruppe 1: 4 Jahre



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