Gehalt Pflegefachkraft im öffentlichen Dienst – TVöD-P (P7–P16)
Das Gehalt von Pflegefachkräften im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem TVöD-P. Der Einstieg erfolgt meist in der Entgeltgruppe P7 und liegt – je nach Stufe – bei rund 3.000 bis 3.400 Euro brutto monatlich. Mit Berufserfahrung, Zuschlägen und Zusatzqualifikationen sind deutlich höhere Einkommen möglich.
Welche Berufe zählen zur Pflege nach TVöD-P?
Im Sinne des TVöD-P umfasst die Pflege insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Altenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Hebamme / Entbindungspfleger/in
- Operationstechnische Assistenz (OTA)
- Anästhesietechnische Assistenz (ATA)
- Heilerziehungspfleger/in
Das Gehalt richtet sich zumeist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD, Fassung VKA).
Gehaltstabelle TVöD-P 2026-2027
Für Berufsanfänger liegt das Einstiegsgehalt häufig in P7 Stufe 2 TVöD-P (typischer Einstieg als examinierte Pflegefachkraft)
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| P 16 | - | 5.240 | 5.416 | 5.984 | 6.646 | 6.938 |
| P 15 | - | 5.132 | 5.293 | 5.696 | 6.177 | 6.361 |
| P 14 | - | 5.014 | 5.171 | 5.563 | 6.097 | 6.194 |
| P 13 | - | 4.895 | 5.048 | 5.431 | 5.707 | 5.779 |
| P 12 | - | 4.657 | 4.803 | 5.166 | 5.389 | 5.493 |
| P 11 | - | 4.420 | 4.557 | 4.901 | 5.130 | 5.234 |
| P 10 | - | 4.184 | 4.312 | 4.675 | 4.851 | 4.961 |
| P 9 | - | 3.992 | 4.184 | 4.312 | 4.559 | 4.662 |
| P 8 | - | 3.701 | 3.863 | 4.076 | 4.248 | 4.489 |
| P 7 | - | 3.510 | 3.701 | 3.998 | 4.150 | 4.305 |
| P 6 | 3.012 | 3.187 | 3.363 | 3.738 | 3.833 | 4.013 |
| P 5 | 2.907 | 3.146 | 3.217 | 3.334 | 3.422 | 3.629 |
Welche Faktoren beeinflussen das Gehalt?
- Berufserfahrung: Mit den Jahren erfolgt ein automatischer Stufenaufstieg.
- Einstufung bei Einstellung: Vorherige Berufserfahrung kann berücksichtigt werden.
- Tätigkeitsbereich: Intensivstation, Psychiatrie oder Spezialbereiche führen oft zu höheren Gruppen.
Zulagen und zusätzliche Leistungen
Neben dem Tabellenentgelt erhalten Pflegekräfte häufig weitere Leistungen:
- Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld)
- Fahrradleasing
- Vermögenswirksame Leistungen
- Zusatzversorgung (Betriebsrente)
Je nach Einsatz kommen außerdem Zuschläge hinzu:
- Pflegezulage, Intensivzulage, Infektionszulage
- Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste
- Praxisanleiter-Zulage
- Leistungsentgelt / Leistungsprämie
Bei Fachkräftemangel können Kommunen zusätzlich eine Fachkräfte-Zulage zahlen.
Karriere und höhere Entgeltgruppen
Mit zunehmender Verantwortung und Qualifikation steigen Pflegefachkräfte in höhere Entgeltgruppen auf. Dies wirkt sich direkt auf das Gehalt aus.
- Fachweiterbildungen in der Pflege führen häufig zu höheren Eingruppierungen.
- Besonders schwierige Tätigkeiten können zur Entgeltgruppe P8 TVöD führen, z.B. Wundmanagement, Stroke Unit oder Case Management.
- Mit Fachweiterbildung oder Hygienefachkraft-Tätigkeit ist auch Entgeltgruppe P9 TVöD möglich.
- Leitungs- und Spezialfunktionen erreichen häufig Entgeltgruppen zwischen P9 und P16 TVöD.
Praxisfragen (FAQ)
Welche Entgeltgruppe ist typisch für Pflegefachkräfte?
Der Einstieg erfolgt meist in P7 TVöD-P, je nach Aufgabe auch höher.
Gibt es Zuschläge in der Pflege?
Ja. Besonders Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste bringen zusätzliche Zuschläge.
Was ist der Unterschied zwischen P7 und P8?
P8 wird in der Regel bei besonders schwierigen Tätigkeiten oder zusätzlichen Qualifikationen erreicht, z. B. in Spezialbereichen.
Wie kommt man in höhere Entgeltgruppen?
Durch Fachweiterbildungen, Spezialbereiche oder Leitungsaufgaben (z.B. P8–P16).
Ist das Gehalt im öffentlichen Dienst gut?
Ja. Pflegekräfte profitieren von tariflicher Sicherheit, Stufenaufstieg und Zusatzleistungen.
Fazit
Das Gehalt eines Pflegers bzw. einer Pflegefachkraft im öffentlichen Dienst ist tariflich geregelt. Zulagen und Weiterbildungsmöglichkeiten bieten langfristig sehr gute Perspektiven.
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