Praxisanleiter-Zulage

Die Weiterbildung zur Praxisanleiterin / zum Praxisanleiter lohnt sich im öffentlichen Dienst auch finanziell.
Zum einen kann die Praxisanleitung eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen.
Zum anderen wird oftmals eine monatliche Zulage gezahlt. In den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes ist dies unterschiedlich geregelt:

1.) Öffentlicher Dienst der Kommunen (TVöD)

Praxisanleiter -Zulage für Beschäftigte der Kommunen (VKA):
"Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin / Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen / Erziehern, von Kinderpflegerinnen / Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen / Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen / Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben."

Hinweis zur Eingruppierung: Für Praxisanleiter besteht eine spezielle Fallgruppe in der P 8 TVöD. Voraussetzung für die Eingruppierung in diese Fallgruppe ist, dass die Praxisanleitung zeitlich mindestens die Hälfte der Arbeitszeit umfasst.

2.) Öffentlicher Dienst der Länder (TV-L)

(für Beschäftigte der Länder mit Ausnahme von Hessen)

2.1) Pflege:
"Praxisanleiter in der Pflege mit berufspädagogischer Zusatzqualifikation nach bundesrechtlicher Regelung und entsprechender Tätigkeit erhalten für die Dauer der Tätigkeit als Praxisanleiterin eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 9. Die Zulage verändert sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz; Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt."
Anmerkung: Ab dem 1. Dezember 2022 beträgt die Zulage 80,53 €.

2.2) Rettungsdienst:
"Notfallsanitäter, die als Praxisanleiter eingesetzt sind und die berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden absolviert haben, erhalten für die Dauer der Tätigkeit als Praxisanleiter eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 9. Die Zulage verändert sich bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den von den Tarifvertragsparteien für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatz; Sockelbeträge, Mindestbeträge und vergleichbare nichtlineare Steigerungen bleiben unberücksichtigt."
Anmerkung: Ab dem 1. Dezember 2022 beträgt die Zulage 80,53 €.

2.3) Sozial- und Erziehungsdienst (SuE):
Es besteht aktuell noch keine Praxisanleiter-Zulage (Stand 1.2.2024). Die Vereinbarung einer Praxisanleiter-Zulage in Anlehnung an die Regelungen der VKA im TVöD wird jedoch geprüft. Möglicherweise wird im Rahmen der Redaktionsverhandlungen für den TV-L im Jahr 2024 ein Anspruch geschaffen.

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