Was verdient ein Pflegehelfer / eine Pflegehelferin im öffentlichen Dienst?
Pflegehelferinnen und Pflegehelfer verdienen im öffentlichen Dienst je nach Qualifikation und Ausbildung meist in den Entgeltgruppen P 5 oder P 6 TVöD-P. Entscheidend für die Höhe der Vergütung sind vor allem die absolvierte Ausbildung, die zurückgelegte Berufserfahrung sowie der konkrete Einsatzbereich.
Das Gehalt richtet sich bei kommunalen Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in der Fassung der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD VKA).
Gehaltstabelle TVöD-P 2026-2027
Für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger gelten in der Praxis folgende Einstiegseingruppierungen:
- Entgeltgruppe P 5 Stufe 1: Einstieg für Hilfskräfte in der Pflege ohne qualifizierte staatliche Ausbildung.
- Entgeltgruppe P 6 Stufe 1: Einstieg mit staatlich anerkannter mindestens einjähriger Ausbildung (z. B. Krankenpflegehelfer/in, Altenpflegehelfer/in oder Pflegefachassistent/in).
| Entgelt-Gruppe | Stufen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | |
| Neu (P 5+6) | Neu (P 7-16) / nach 1 Jahr (P 5+6) | nach 2 Jahren in Stufe 2 | nach 3 Jahren in Stufe 3 | nach 4 Jahren in Stufe 4 | nach 5 Jahren in Stufe 5 | |
| P 16 | - | 5.240 | 5.416 | 5.984 | 6.646 | 6.938 |
| P 15 | - | 5.132 | 5.293 | 5.696 | 6.177 | 6.361 |
| P 14 | - | 5.014 | 5.171 | 5.563 | 6.097 | 6.194 |
| P 13 | - | 4.895 | 5.048 | 5.431 | 5.707 | 5.779 |
| P 12 | - | 4.657 | 4.803 | 5.166 | 5.389 | 5.493 |
| P 11 | - | 4.420 | 4.557 | 4.901 | 5.130 | 5.234 |
| P 10 | - | 4.184 | 4.312 | 4.675 | 4.851 | 4.961 |
| P 9 | - | 3.992 | 4.184 | 4.312 | 4.559 | 4.662 |
| P 8 | - | 3.701 | 3.863 | 4.076 | 4.248 | 4.489 |
| P 7 | - | 3.510 | 3.701 | 3.998 | 4.150 | 4.305 |
| P 6 | 3.012 | 3.187 | 3.363 | 3.738 | 3.833 | 4.013 |
| P 5 | 2.907 | 3.146 | 3.217 | 3.334 | 3.422 | 3.629 |
Welche Faktoren beeinflussen das Gehalt?
Neben der Grundgruppierung bestimmen folgende Kriterien das tägliche Bruttoeinkommen:
- Berufserfahrung (Erfahrungsstufen): Mit den zurückgelegten Dienstjahren steigen Pflegehelferinnen und Pflegehelfer automatisch von Stufe 1 bis Stufe 6 innerhalb ihrer Entgeltgruppe auf.
- Stufenzuordnung bei Neueinstellung: Nachgewiesene einschlägige Berufserfahrung aus vorherigen Arbeitsverhältnissen in der Pflege kann bei der Einstellung für eine höhere Stufeneinstufung angerechnet werden.
Zusätzliche Leistungen und Zulagen nach TVöD
Neben dem Grundgehalt aus der Entgelttabelle erhalten Pflegehelferinnen und Pflegehelfer im öffentlichen Dienst umfangreiche Zusatzleistungen:
- Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“ im November).
- Fahrradleasing (Jobrad per Entgeltumwandlung).
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL).
- Zusatzversorgung (betriebliche Altersvorsorge über die ZVK/VBL).
Pauschale Monatszulagen im TVöD-P:
Neben variablen Zeitzuschlägen stehen Pflegehelfern feste Tarifzulagen zu. Hierzu gehören die monatliche Pflegezulage sowie bei Arbeit im Schichtdienst die Schichtzulage bzw. bei ständiger Nacht- und Wechselschicht die Wechselschichtzulage.
Je nach Einsatzbereich kommen weitere Zuschläge und spezifische Zulagen hinzu:
- Monatliche Pflegezulage sowie ggf. Intensiv-, Infektions- oder Gerontopsychiatriezulage.
- Zeitzuschläge für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Wechselschicht und Überstunden.
- Leistungsentgelt (jährliche Leistungssonderzahlung).
Bei regionalem Fachkräftemangel können kommunale Arbeitgeber zusätzlich eine Fachkräfte-Zulage gewähren.
Entwicklungsmöglichkeiten und Karriere
Durch Weiterbildungen oder den Erwerb höherer Berufsabschlüsse sind Aufstiege in deutlich höher vergütete Pflege-Entgeltgruppen möglich:
- Ausbildung zur dreijährigen Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann (Eingruppierung im Regeleinsatz ab Entgeltgruppe P 7 / P 8).
- Weiterbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA).
- Weiterbildung zur Anästhesietechnischen Assistenz (ATA).
Fazit
Das Gehalt von Pflegehelfern im öffentlichen Dienst ist solide und tariflich verlässlich abgesichert. Durch automatische Stufenaufstiege, Schichtzulagen und Nachqualifizierungen zur Pflegefachkraft bestehen sehr gute Verdienst- und Entwicklungsperspektiven.
Praxisfragen (FAQ) zum Pflegehelfer-Gehalt
In welcher Entgeltgruppe starten Pflegehelfer im öffentlichen Dienst?
Ungelernte Hilfskräfte steigen in der Regel in P 5 TVöD-P ein. Qualifizierte Pflegehelferinnen und Pflegefachassistenten mit staatlich anerkannter einjähriger Ausbildung werden direkt in P 6 TVöD-P eingruppiert.
Steigt das Gehalt als Pflegehelfer automatisch?
Ja. Durch das tarifliche Stufensystem im TVöD-P steigen Beschäftigte mit zunehmender Berufserfahrung automatisch von Stufe 1 bis Stufe 6 auf, wodurch sich das Grundgehalt regelmäßig erhöht.
Welche Zuschläge werden in der Pflege zusätzlich gezahlt?
Zusätzlich zum Tabellenentgelt werden die monatliche Pflegezulage (120 Euro) sowie steuerfreie Zuschläge für Nachtarbeit, Wochenendarbeit, Feiertagsdienste und Schichtarbeit gewährt.
Lohnt sich eine Weiterbildung zur Pflegefachkraft?
Ja. Mit der dreijährigen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gelingt der direkte Gehaltssprung von P 5/P 6 in die Entgeltgruppe P 7 (Einstieg in Stufe 2) und höher.
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