Geschrieben von: Gast, 16.11.2010, 19:47, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo alle zusammen,

Ich bin bei einer Doppik-Projektgruppe in M-V beschäftigt und da habe ich mal mal eine Frage an euch: Wie werden Grabensysteme (offene und verrohrte Gräben) bewertet??? Ganz konkret komme ich gerade nicht weiter wie die Nutzungsdauer zu ermitteln ist. in der AfA-Tabelle wird auf die branchenüblichen Empfehlungen hingewiesen die zu beachten sind... Was soll das heißen und welche Stellen können mir Auskunft geben?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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Geschrieben von: Gast, 16.11.2010, 13:48, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

P033
Da geht mr doch der Hut hoch. Die neue rot- grüne Landesregierung in NRW will die Bürgermeister-Stichwahlen wieder einführen. Erst in der vorhergehenden Legislaturperiode waren diese von der schwarz-gelben Regierung abgeschafft worden.
Anders in Niedersachsen: Dort will die schwarz-gelbe Regierung die Bürgermeister- Stichwahlen abschaffen.
Das ist doch eine Farce. Tatsächlich geht es nicht um die vorgeschobenen Argumente höhere demokratische Legitimation oder geringere Wahlkosten, sondern ausschließlich darum, welche Partei in welcher Wahlform mehr Kandidaten durchbringt.
Die Schäden für die kommunale Selbstverwaltung und die Demokratie werden in Kauf genommen. Beschämend !!!

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Geschrieben von: Gast, 16.11.2010, 08:37, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Gibt es für Tage vor der Prüfung eine bezahlte Freistellung, wie ist die Regelung generell?

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Geschrieben von: Frido, 13.11.2010, 10:26, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Das hört man gerne: Fußballprofi Roberto Hilbert, der in der Türkei für Besiktas Istanbul spielt, wurde von der BILD gefragt, was er aus Deutschland vermisst. Antwort: "Definitiv unsere Ämter. Meine Tochter hier anzumelden, war eine mittlere Katastrophe. Das wäre zu Hause ruckizucki gegangen.“

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Geschrieben von: candarch, 11.11.2010, 15:26, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

hallo,
schön, dass es dieses portal gibt und man so hoffentlich anstatt ? nur noch ! sieht.Icon_cheesygrin

hätte 2 fragen:
1) in welchem § ist die Stufenbeschleunigung geregelt?
2) wenn man bei ausführung höherwertiger tätigkeiten (ministerium) die möglichkeit hätte als anderer bewerber ins beamtenverhältnis zu wechseln, erfolgt dann ein Übergang von der entgeltdstufe (z.b. e12) in die entsprechende beamtenstufe (also a12)? oder wie erfolgt die umstellung? gleiche stelle und gleiche tätigkeit natürlich vorausgesetzt.

schonmal vielen dank für eure antworten!
candarch

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Geschrieben von: Gast-2, 09.11.2010, 17:16, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallöchen zusammen,
ich bin seit September Angestellte in einer großen Kommune in Sachsen. Vorher habe ich eine Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst absolviert. Nach der sechsmonatigen Probezeit habe ich die Möglichkeit, mich verbeamten zu lassen. Allerdings würde ich mich auch sehr gern weiterbilden, um in den gehobenen Dienst zu kommen. Nun weiß ich nicht, wie ich mich entscheiden soll? Mir wurde gesagt, dass man als Beamte wenig Chancen hat, aufzusteigen und als Angestellte könnte ich den AII-Lehrgang machen. Vielleicht habt ihr ein paar tolle Ratschläge für mich, um mir meine Entscheidung zu erleichtern. Was gibt es als Beamtin für Möglichkeiten, in den gehobenen Dienst zu kommen oder gibt es überhaupt Möglichkeiten, wie Fernstudium o. ä., die anerkannt werden?

Vielen Dank im Voraus.K045

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Geschrieben von: Lemmur, 09.11.2010, 09:27, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Kennt jemand Statistiken, aus denen ein Personalschlüssel "Mitarbeiter in der kommunalen Verwaltung/je 1000 Einwohner einer Kommune" oder ähnliches ersichtlich ist?

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Geschrieben von: Hoschi76, 07.11.2010, 17:44, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Eure Hilfe.
Ich bin Beamter im mittleren Dienst in Baden-Württemberg in A9z und 32 Jahre alt.
Jetzt bin ich auf der Suche nach Möglichkeiten wie ich mich verbessern könnte.
Nach meinen Informationen könnte ich erst mit 37 Jahren ( mit Zustimmung des Arbeitgebers ) die Aufstiegsprüfung für den gehobenen Dienst machen oder mit 47 Jahren ohne Prüfung aufsteigen.
Hat jemand von Euch eine tolle Idee, wie ich mich mit Home-Learning oder VHS-Kursen, etc. günstig und gut fort- und weiterbilden könnte ?
Oder kennt jemand eine Möglichkeit wie man noch in den gehobenen Dienst kommen könnte, ohne eine neue Ausbildung zu machen ?
Bin für jeden Tipp dankbar !!!
Viele Grüßle & Dankeschön
Hoschi76

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Geschrieben von: Gast, 06.11.2010, 12:02, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ein 60-jähriger Beamter hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Erfolg gegen eine Zwangspensionierung errungen.

Dem Rechtsstreit war vorausgegangen, dass der Amtsarzt dem Finanzbeamten aufgrund einer Herzerkrankung bescheinigt hatte, dass er dienstfähig sei, wenn er einen nicht zu stressigen Arbeitsplatz erhalte. Die Finanzverwaltung war der Auffassung, dass es dort keine stressfreien Arbeitsplätze gebe, so dass man den Beamter vorzeitig pensioniert hat. Die Pensionierung brachte für den Beamten erhebliche Gehaltseinbußen von mehr als 1.000 EU im Monat mit sich. Der Beamte hat gegen die Frühpensionierung geklagt, da er sich beschwerdefrei und einsatzbereit fühle.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts war die Zwangsversetzung in den Ruhestand rechtswidrig, der Beamte muss weiter beschäftigt werden. Die Finanzverwaltung könne zum einen den Begriff "stressfrei" gar nicht objektiv auslegen, da dieser stark von subjektivem Empfinden geprägt sei. Ferner habe die Behörde den Versuch unterlassen, den Beamten in anderen Dienststellen zu beschäftigen.

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Geschrieben von: Maddyliebe, 05.11.2010, 21:18, Forum: TV-L, Antworten (9)

Hallo,

ich benötige mal Eure HilfeIcon_wink Ich trete eine neue befristete Stelle im öffentlichen Dienst an. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe TVL 6 bewertet. Nun geht es um die Frage der Stufe. Ich war die letzten 4 Jahre ohne Beschäftigung aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit (2 Kinder). Vorher kann ich ca. 8 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und ca. 2 Jahre im öffentlichen Dienst (in der gleichen Verwaltung wo ich jetzt wieder arbeiten werde!!!!, auch fast die gleiche Tätigkeit!!!!) nachweisen. Wer kann mir helfen, welche Stufe für mich in Frage kommen würde? Die vom Personalrat konnte mir nach meinem Anruf heute auch nicht gleich weiterhelfen, sie will erstmal die einschlägigen Gesetze studieren. Gibt es hier eine zeitliche Begrenzung für Berufserfahrung oder ist es völlig egal wann ich diese Erfahrungen gesammelt habe?

Lieben Dank im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 05.11.2010, 11:59, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Nach einem Bericht der Sueddeutschen plant Finanzminister Schäuble, den Kommunen einen eigenen Hebesatz für die Einkommensteuer zu ermöglichen. Interessanter Vorschlag. Einerseits spüren die Bürger dann unmittelbar die Folgen kommunaler Ausgaben. Andererseits dürfte dies langfristig dazu führen, dass sich Städte für die Oberschicht (hoher Hebesatz / hoher kommunaler Leistungsstandard), Städte für die Mittelschicht (mittlerer Hebesatz / mittlere Leistungen) und Städte für die Unterschicht (niedriger Hebesatz / nur Grundleistungen) bilden.

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Geschrieben von: Gast, 04.11.2010, 13:52, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Guten Tag liebe Seniorenbeirats-Kollegen,
in unserer Stadt gibt es 2 große Altenheime mit jeweils mehr als 300 Bewohnern. Unsere Stadtverwaltung hat in der Vergangenheit eine normale Wahl mit Wahlurne in den Altenheimen durchgeführt. Bettlägige Senioren wurden sogar von den Wahlhelfern in ihren Zimmern besucht.
Diesen Service möchte man beginnend mit der kommenden Landtagswahl einstellen, das heißt die Bewohner sollen das reguläre Wahllokal (Schulen) aufsuchen oder die Stimme per Briefwahl abgeben. Das Wahlamt begründet das damit, dass der Aufwand für die Wahlen in den Heimen zu hoch sei und dass man keine Wahlhelfer für die Heime finden könne.
Ich sehe das sehr skeptisch und befürchte, dass viele Bewohner mit der Briefwahl überfordert sind und auch, dass es zu Manipulationen kommt. Wie sind die Erfahrungen in anderen Kommunen ? Funktioniert die Briefwahl für die Bewohner ? Öffnet dies nicht Tür und Tor für Manipulationen durch Pfleger, Betreuer oder Mitbewohner ?

Am Rande: Die eigentliche Motivation des Bürgermeister ist wohl eher die Wahlbeteiligung der Senioren zu verringern, da sie vermeintlich eher dem anderen Lager zuzuordnen sind.

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Geschrieben von: Gast, 04.11.2010, 11:22, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr unglücklich auf der Arbeit. Ich habe im Juli 2009 meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten abgeschlossen. Während der Ausbildung war ich in verschiedenen Abteilungen. Die Abteilungen, in denen ich selbständig arbeiten konnten haben mir sehr viel Spaß gemacht und haben mir gezeigt, dass das der richtige Beruf für mich ist. In Abteilungen, in denen ich nicht viel arbeiten konnte sondern nur kopieren musste, Ablage gemacht habe usw. haben mir hingegen überhaupt nicht gefallen. Ich war immer sehr froh, wenn ich die Abteilung wieder wechseln konnte.
Wie oben geschrieben hab ich letztes Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und wurde LEIDER in eine Vorzimmerstelle gesetzt. Seitdem sitz ich hier und es wird von Tag zu Tag schlimmer. Ich mach nur die Post und schreibe ab und an Briefe für meinen Chef usw..
Es ist für mich echt die Hölle =( Ich würde so gerne auf einer Sachbearbeiterstelle sitzen.. in der ich gefordert werde und selbständig arbeiten kann!! Es ist sooo langweilig hier.. ich guck schon die ganze Zeit nach Stellenausschreibungen bei Kreisen, Städten und sogar schonbei den kleinsten Gemeinden.. aber es wird einfach keine Stelle in der Nähe meines Wohnortes ausgeschrieben und intern wird auch nichts frei.. ich frage mich echt, wieso ich eine Ausbildung zur VfA gemacht habe.. die Arbeiten die ich hier erledige kann jeder Mensch ohne Ausbildung auch machen..
Was soll ich nur tun?

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Geschrieben von: robi-67, 03.11.2010, 23:48, Forum: Landesbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich habe seit einiger Zeit folgendes Problem mit meinem Dienstherr (bzw. DienstfrauIcon_wink). Es geht darum, dass ich als Landesbeamter (mittlerer Dienst) mein Kind in einen speziell für Landesbeamte, mit unterschiedlichen Dienstzeiten, eingerichteten Kindergarten untergebracht habe. Bisher lief die Hinbringung, durch meine Frau und Abholung durch mich ohne Probleme ab.
Ich habe bisher auch nur Dienst von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr gehabt und konnte Ihn abholen. Inzwischen sind meine Dienstzeiten länger geworden (teilweise Stunden bis nach 18:00 Uhr) und so mußte ich meiner Frau das abholen aufs "Auge drücken".
Da meine Frau aber inzwischen wieder arbeitet (10:00 - ca. 19:00) ist ihrerseits ein Abholen nicht mehr möglich. Das ist meinem Dienstherr (oh... Dienstfrau ) egal. "Der Dienst geht vor" ist ihr Argument und so werde ich (absichtlich Icon_question) in längere Dienste eingeteilt.

Dieser Kindergarten, der speziell für Beamtenkinder eingerichtet wurde, wurde vor einigen Jahren von einigen Ministerien u.a. auch meiner Dienststelle allen Mitarbeitern mit Kindern angeboten, nun widerspricht sich das doch.

Kennt sich jemand damit aus?
Ist es gut, wenn ich mich an die nächst höhere Stelle wende (also meinen Dienstherrn übergehe)?
Personalrat einschalten (der für mich zuständige Personalrattyp sitzt leider in der Führungsebene Icon_frown)? Gesamtpersonalrat?

Gruß Robi

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Geschrieben von: minimaus, 03.11.2010, 08:59, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo,

folgende Frage beschäftigt mich: In unserer Nachbarschaft steht seit Anfang 2007 ein großes Wohnhaus leer. An wen kann man sich wenden, damit dieses Haus wieder vermietet bzw. verkauft werden kann, wenn es der Besitzer nicht für nötig hält, das Haus zu bewohnen bzw. es zu vermieten ?

Vielen Dank für eure Antworten

minimaus

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Geschrieben von: Gast, 02.11.2010, 17:22, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,

ich arbeite seit 2003 im Schuldienst. Zu Beginn war ich 22 Jahre alt und bis zu meinem 27. Geburstag somit Beamtin auf Probe. Meine Besoldung kommt mir im Nachhinein "spanisch" vor, da der Betrag, den ich über Jahre hinweg bekommen habe in keinster Weise in der Tabelle zu finden ist. Erst nach meinem 27. LJ habe ich mich in der Tabelle wiedergefunden.
Geht es jmd genauso? Hat jmd. Infos diesbezüglich die mir weiterhelfen könnten?

Vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 01.11.2010, 15:40, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Bei einem Beamten im Land NRW (kein Lehrer) wird ab Januar 2011 die Arbeitsstelle umstrukturiert. Die Urlaubsplanung "soll" sich dann der Arbeitslage anpassen, was genau das heißt, sagt aber niemand.
Nun muss der Partner des Beamten (auch berufstätig) immer im November des Vorjahres den gesamten Urlaub eintragen (also jetzt im Nov.2010 den für 2011). Was nicht eingetragen wurde, gibt es später auch nicht (und das ist aufgrund des Berufsbildes dort auch nicht anders möglich).

Die Amtsleitung des Beamten lehnt eine Vorplanung ab (wird sich alles schon irgendwie ergeben). Nun will der Beamte aber für Juni und Sept 2011 eine Reise buchen .
Gibt es irgendwo eine Vorschrift die regelt, ab wann man Anspruch auf eine Aussage hat, ob der Urlaub in der fraglichen Zeit genehmigt wird? Wann kann ein Urlaubsantrag gestellt werden? Bisher wurde dies immer 2 Wochen vorher gemacht (aus Gewohnheit) aber wenn es dann eine Absage gibt? Und die Reise ist gebucht?
Die Bestrebung der Amtsleitung ist, möglichst alles abzuwiegeln und keine Aussage zu treffen. Der Personalrat will es sich mit der Amtsleitung nicht verderben und sagt auch nichts dazu.

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Geschrieben von: iggelpitz, 01.11.2010, 14:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo Zusammen!!

Ich habe von verschiedenen Seiten gehört, dass man als Angestellter im öffentlichen Dienst verschiedene Sachen günstiger bekommt.
Leider weiß ich nicht mehr was alles. Kann mir jemand sagen was u. wo ich Info´s herbekomme ?
Lg iggelpitz

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Geschrieben von: Gast, 01.11.2010, 09:58, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (8)

Hallo!

Ich habe ein Studium der Sozialpädagogik abgeschlossen, bin aber nicht ganz zufrieden damit und träume schon seit einiger Zeit in der Verwaltung tätig zu sein.

Nun habe ich eine Zusage für eine Ausbildung als VFA erhalten.

Mein Ausbildungsleiter erzählte was von einer Beschäftigung als Dienstordnungsangestellter (beamtenähnlich). Er sagte auch, dass ich schon die Laufbahnprüfung durch mein Studium absolviert habe.

Besteht nun die Möglichkeit, nach der Ausbildung zur VFA eine Qualifizierung zum DO-Angestellten zu machen?

Ich möchte nicht mein Leben lang, nur eine VFA sein, sondern strebe den DO-Angestellten an.

Noch ein Studium nach der Ausbildung zur VFA ist sicher utopisch. Wie kann ich mein Ziel trotzdem erreichen?

Wenn es nicht klappen sollte, weiß ich nicht wofür ich mich entscheiden soll.

Danke sehr!

Brauche dringend euren Rat!

LG

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Geschrieben von: Gast, 28.10.2010, 21:53, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo Kollegen,

kann mir jemand bei folgendem Problem helfen oder mich wenigstens auf die richtige Spur bringen:
Unter welchen Voraussetzungen ist es zulässig, eine Stelle von Ax auf Ax-1 abzuwerten (natürlich innerhalb der gleichen Laufbahngruppe), wenn die dabei ausgeübten Tätigkeiten seit Anstellung des Beamten gleich geblieben sind?

Wäre schön, wenn mich jemand auf die richtige Spur bringen könnte!

Viele Grüße,
Thomas

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Geschrieben von: Gast, 28.10.2010, 16:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
ich bin in der 2. Periode im PR in einem Krankenhaus tätig.
Innerhalb des PR habe ich nach einer speziellen Schulung noch die Arbeit der Mobbingbeauftragten übernommen.
Jetzt habe ich einen Fall von Mobbing übernommen und erste Gespräche mit verschiedenen Beteiligten geführt.
Die eigentlich ganz positiv verlaufen sind....
Das Opfer hat mich auch oft zu hause angerufen und bis hin zu Selbstmord- gedanken geäußert.
Ich habe wirklich Schwerstarbeit geleistet um die Person insoweit aufzubauen, dass sie weitrr arbeiten geht und sie sich sachlich zur wehr setzt.
Nun hat sie mich gebeten, mich an weiteren Gesprächen um ihre Person zu beteiligen, da sie mir vollstes Vertrauen schenkt.
Also habe ich unseren Personalratsvorsitzenden gebeten, mich zu informieren, wenn ein Gesprächstermin bekannt ist und angeboten, dass ich auch an dem Termin teilnehmen würde, wenn ich frei habe.
Zusätzlich habe ich ihm mitgeteilt, dass ich heute und morgen im Frühdienst bin und man die Termine so organisieren kann, dass sie in meine Dienstzeit fallen.
Als ich heute zur Arbeit kam, sprach mich das Opfer an, warum ich gestern nicht zu dem Termin eingeladen war.
Leider wusste ich bis dahin nicht, dass der Termin / das Gespräch überhaupt stattgefunden hatte.
Als ich den PRVorsitzenden darauf ansprach, hatte er tausend Ausreden.
Das war auch nicht das erste Mal wo ich davon ausgehen musste, dass man mich ganz bewusst ausgeschlossen hatte.
Ich hab ihm gesagt, dass ich das alles hinschmeiße weil so wenig auf meinen Schichtdienst Rücksicht genommen wird.
Er fühlt sich als Alleinherscher, das war schon immer so....
Aber mein Entschluss steht fest ich trete zurück....
Darf ich mich bei meinen Kollegen schriftlich bedanken, dafür, dass sie mich gewählt hatten und als Grund die Meinungsverschiedenheiten mit dem PRVorsitzenden angeben ?
Ich finde, dass ich meinen Wählern, die mir ihr Vertrauen geschenkt haben, eine Erklärung schuldig bin....
Mir hat die PR Arbeit immer großen Spass gemacht und ich habe schon manche Freizeit investiert....aber unter solchen Voraussetzungen habe ich keine Lust mehr...
Ich muss mir jede Minute, die Kollegen mich sprechen wollen erkämpfen, da ich auf der Intensivstation arbeite und wenig Zeit zum Reden habe.
Oder ich muss die Gespräche wie schon ganz oft in meiner Freizeit führen.
Ich will aber mit dem Dankesschreiben rechtlich keinen Fehler machen.
Ich hoffe ihr könnt das nachvollziehen...
Ich bin maßlos enttäuscht und die Entscheidung ist mir nicht leicht gefallen.
Aber es sind schon viele Dinge gelaufen, die mir nicht ganz fair erschienen und ich hab keine Lust mehr diese Spiel mit zu machen.
Ganz lieber Gruß
Chris

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Geschrieben von: Gast, 26.10.2010, 15:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
darf sich ein PR Mitglied, in den Sachen wo es seinen Familienangehörigen betrifft, an den Gespächen beteiligen? Und mitbestimmen?.. Wie ist es genau laut BPersVG definiert?

Besten Dank.

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Geschrieben von: Gast, 26.10.2010, 09:09, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Es gibt erste Stellungnahmen der Verhandlungsführer zu den Tarifverhandlungen 2011.
Der DBB fordert für die Beamten der Länder eine Steigerung von mindestens 7 %. Der Vorsitzende Rainer Wendt begründet dies in der NOZ u.a. mit den geringen Steigerungen in den vergangenen Jahren, der Verlängerung Wochenarbeitszeit und der Streichungen beim Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Ferner müssten die Beamten am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben.
Eine erste Zahl gibt es auch von Seiten der Arbeitgeber. Der Vorsitzende der Tarifgemeinschaft der Länder Möhring will die Ausgabesteigerungen auf 1 % begrenzen.
Da die Wirtschaft boomt und selbst Bundeskanzlerin Merkel und zahlreiche Bundesminister wie Brüderle oder Schäuble kräftige Lohnzuwächse gefordert haben, vermute ich mal, dass am Ende für Tarifbeschäftigte (frühere Arbeiter und Angestellte) und Beamte eine lineare Erhöhung von 3,x % herausspringen wird

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Geschrieben von: Sylvie, 23.10.2010, 09:52, Forum: Fortbildung , Antworten (3)

Hallo,

ab September 2012 wird bei uns höchstwahrscheinlich der ALII angeboten. Davor muss ich an einem Eignungstest teilnehmen. Weiß jemand von euch, ob es dafür Vorbereitungsmaterial gibt? Auf was wird genau Wert gelegt? Ich würde auch gerne wissen, ob ich den ALII auch ohne Arbeitgeber mitmachen kann (ich zahle selber und reduziere auf eine Halbtagsstelle), er hat ja dadurch keine Nachteile? Meint ihr das könnte klappen ?

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2010, 17:24, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
Frau A ist Kommunalbeamtin auf Lebenszeit und bekommt eine Stelle beim Bund angeboten. Es läuft wohl über eine 3 monatige Abordnung als Probezeit.
A hat erfahren, dass sie schwanger ist, aber noch in der kritischen Phase. Wann muss A es dem Bund mitteilen und kann die Abordnung aufgrund dessen dann wieder aufgelöst werden? Was passiert, wenn A es erst nach Abordnung bekannt gibt? Danke

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2010, 16:00, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo, ich habe vom LRA die Info erhalten, dass man als Beamter generell einen Anspruch hat auf eine Vollzeitbeschäftigung. Leider finde ich dazu keine Regelung in meinen Gesetzen.
Könnt ihr mir bitte helfen?!?

Danke !

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Geschrieben von: Gast, 19.10.2010, 12:01, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo,
ich bin seit zwei Jahren wegen Krankheit frühpensioniert (Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit). Es erfolgt Jahr für Jahr eine Nachuntersuchung beim Amtsarzt. Bei der letzten Untersuchung wurde mir dann seitens der Amtsärztin gesagt, dass ich mir mal bloß nicht einbilden solle, dass die Frühpensionierung ewig fortdauert.
Die Kommune, bei der ich gearbeitet habe, ist stark verschuldet und hat einen Sparkommissar. Glaubt Ihr, dass man damit rechnen muss, wieder arbeiten gehen zu mûssen, obwohl die finanzielle Lage der Stadt so bescheiden ist? Wenn eine Stelle wieder besetzt werden soll, dann wohl doch mit jungen, gesunden Mitarbeitern und nicht mit jemandem, der eh schon viel und lange krank war und aus gesundheitlichen Gründen nie wieder volle Leistungen erbringen kann und wahrscheinlich recht schnell wieder ausfällt.
Gut, finanziell gesehen, käme es mir schon sehr entgegen, wieder arbeiten zu können. Aber gesundheitlich ist das im Moment nicht möglich und die Vorstellung, trotzdem arbeiten zu müssen, macht mir sehr zu schaffen.
Geht es einem von Euch ähnlich? Hat jemand von Euch Erfahrung und musste krank wieder in den Dienst zurück, obwohl die Stadt für angeschlagene Mitarbeiter doch eigentlich kein Geld hat?
Ich würde mich wirklich freuen, von Euch zu lesen.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Stefanie, 14.10.2010, 12:36, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
meine Frage: Kann meine Vertreterin (Fachhochschulabschluss) gegen ihren Willen zur Abteilungsleiterin "befördert" werden, wenn ich (ebenfalls Fachhochschulabschluss) in Altersteilzeit gehe und sie keinen qualifizierten Ersatz für die Stellvertretung bekommt, sondern ein Azubi und eine unausgebildete 400,-Euro-Kraft als Kompensation angeboten werden. Und wenn ja, mit welchem Argument?

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Geschrieben von: Talax, 13.10.2010, 21:09, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Servus!

Zu den meisten Gesetzestexten gibt es auch Randnummern.
Ich fände es echt super, wenn man diese auch im Internet
nachlesen könnte. Doch vermute ich mal, dass dann die
Verlage ihre Felle weg schwimmen sähen....

Oder kennt da jemand entsprechende Quellen?

Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Maddyliebe, 12.10.2010, 11:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,

da ich bereits von 2001 bis 2003 beim Freistaat Sachsen beschäftigt war habe ich nunmehr durch diesen Passus:

"Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden"

keine Chance mehr mich beim öffentlichen Dienst zu bewerben oder? Okay es gibt auch Ausschreibungen mit Sachbefristungen, die den Passus nicht enthalten, aber habe ich denn so gar keine Chance? Ich frage mich, ob denn sowas evtl. auch verjährt? Oder ob man einfach erklären kann, dass man sich da nicht drauf berufen will bzw. es in Kauf nimmt, dass es eine erneute Befristung gibt? Wisst Ihr wie ich meine?

Danke!

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