11.11.2010, 15:26
hallo,
schön, dass es dieses portal gibt und man so hoffentlich anstatt ? nur noch ! sieht.
hätte 2 fragen:
1) in welchem § ist die Stufenbeschleunigung geregelt?
2) wenn man bei ausführung höherwertiger tätigkeiten (ministerium) die möglichkeit hätte als anderer bewerber ins beamtenverhältnis zu wechseln, erfolgt dann ein Übergang von der entgeltdstufe (z.b. e12) in die entsprechende beamtenstufe (also a12)? oder wie erfolgt die umstellung? gleiche stelle und gleiche tätigkeit natürlich vorausgesetzt.
schonmal vielen dank für eure antworten!
candarch
schön, dass es dieses portal gibt und man so hoffentlich anstatt ? nur noch ! sieht.

hätte 2 fragen:
1) in welchem § ist die Stufenbeschleunigung geregelt?
2) wenn man bei ausführung höherwertiger tätigkeiten (ministerium) die möglichkeit hätte als anderer bewerber ins beamtenverhältnis zu wechseln, erfolgt dann ein Übergang von der entgeltdstufe (z.b. e12) in die entsprechende beamtenstufe (also a12)? oder wie erfolgt die umstellung? gleiche stelle und gleiche tätigkeit natürlich vorausgesetzt.
schonmal vielen dank für eure antworten!
candarch