vom Angestellten zum Beamten
#1

hallo,
schön, dass es dieses portal gibt und man so hoffentlich anstatt ? nur noch ! sieht.Icon_cheesygrin

hätte 2 fragen:
1) in welchem § ist die Stufenbeschleunigung geregelt?
2) wenn man bei ausführung höherwertiger tätigkeiten (ministerium) die möglichkeit hätte als anderer bewerber ins beamtenverhältnis zu wechseln, erfolgt dann ein Übergang von der entgeltdstufe (z.b. e12) in die entsprechende beamtenstufe (also a12)? oder wie erfolgt die umstellung? gleiche stelle und gleiche tätigkeit natürlich vorausgesetzt.

schonmal vielen dank für eure antworten!
candarch
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#2

014

Zu 1: § 17 Abs. 2 TV-L
Zu 2: Keine Ahnung.

Icon_cheesygrin
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#3

(11.11.2010, 15:26)candarch schrieb:  hallo,
schön, dass es dieses portal gibt und man so hoffentlich anstatt ? nur noch ! sieht.Icon_cheesygrin

hätte 2 fragen:
2) wenn man bei ausführung höherwertiger tätigkeiten (ministerium) die möglichkeit hätte als anderer bewerber ins beamtenverhältnis zu wechseln, erfolgt dann ein Übergang von der entgeltdstufe (z.b. e12) in die entsprechende beamtenstufe (also a12)? oder wie erfolgt die umstellung? gleiche stelle und gleiche tätigkeit natürlich vorausgesetzt.

schonmal vielen dank für eure antworten!
candarch

Regelhaft erfolgt eine Übernahme in das Beamtenverhältnis im Eingangsamt der jeweiligen Laufbahn (hier wohl A 9). Dann ist die jeweilige Probezeit nach dem Landesrecht zu absolvieren. Weitere Beförderungen sind dann unter Beachtung der Jahresfrist nur in jährlichen Abständen möglich. Im Laufbahnrecht gibt es aber eine Vielzahl von Möglichkeiten einer Ausnahementscheidung (z.B. Ausnahme vom Verbot der Sprungbeförderung). Genaue Aussagen kann aber nur der Dienstherr machen.
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