VBL
Geschrieben von: etlam, 08.01.2010, 10:38, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,

ich habe eine Frage zur VBL.

Ich bin seit April 2009 an meiner Hochschule angestellt. Damals meinte der Personaler, es wäre schon richtig von mir auf die "VBL" Versorgung "nicht" zu verzichten. Er wusste aber schon, dass ich nicht ewig an der Hochschule bleiben möchte. Auch mein Fehler, habe nur Zusatzversorgung gelesen und meinte das wäre toll....
Wenn ich es richtig sehe, hätte ich damals "ja" sagen müssen um in diese "VBL Extra" reinzukommen - diese wo man auch was bekommt wenn man die 60 Monate nicht erreicht.

Was habe ich für Möglichkeiten?
- Wechseln in die VBL Extra geht wohl nicht
- Privat die fehlenden Monate mitzahlen auch nicht?
- Wenn ich die 60 Monate nicht erreiche ist das ja so ähnlich wie mit Geld geheizt zu haben (wobei mir das ja noch Wärme gebracht hätte)
- Auf Teufel komm raus die 60 Monate hier bleiben
- Davon ausgehen, dass ich irgendwann wieder mal im offentl. Dienst tätig bin

Mehr fällt mir momentan nicht ein. Die VBL Stelle meinte verkürzt, entweder 60 Monate oder keine Kohle...

Grüße
Malte

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Geschrieben von: Nobby, 06.01.2010, 10:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Ich bin niedersächsischer Beamter der Bes.Gr. A9.
Mit dem Dezembergehalt erhält man in Niedersachsen Sonderzahlungen für Kinder.
Für das erste und zweite Kind jeweils 120,-- Euro. Für das dritte Kind 400,-- Euro.
Maßgebend ist, ob man für die Kinder im Dezember Kindergeld erhält.
Nun musste mein Ältester am 01.10.2009 seinen Grundwehrdienst antreten und ich bekomme
für ihn kein Kindergeld und entsprechend auch keine Sonderzahlung mehr. Soweit korrekt.
Jedoch sehe ich bei der derzeitigen Länge des Grundwehrdienstes hier eine Ungleichbehandlung.
Wäre er erst zum 01.01.10 eingezogen worden, hätte ich für Dezember 2009 noch die Sonderzahlung erhalten und für Dezember 2010 schon wieder, weil dann der Grundwehrdienst schon beendet ist. Künftig bei sechsmonatigem Grundwehrdienst trifft dies auch für zum 01.04. eingezogene Kinder zu.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2010, 23:36, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,

ein Ratsmitglied hat angefragt, ob es möglich wäre, die Ratssitzungen per Webcam live auf der Website unserer Stadt zu präsentieren und auch als Videoaufzeichnung dort in ein öffentliches Archiv zu stellen. Da ich mich mit Videos weder technisch noch inhaltlich beschäftigt habe, wäre ich für Hinweise dazu dankbar.

Welche Hardware und wieviel Menpower benötigt man ? Daraus müsste ich dann auch die Kosten ableiten. Eine Webcam dürfte ja nicht ausreichen ...

Gibt es rechtliche Einschränkungen ? Muss zum Beispiel ein Bürger, der in der Ratssitzung eine Frage stellt, die Präsentation und Aufzeichnung dulden ?

Bin für jeglichen Tipp dankbar !

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Geschrieben von: Gast, 05.01.2010, 17:33, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (12)

Hallo ihr da draußen!
Ich steh momentan vor der schweren Entscheidung: Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK oder Beamtenausbildung???
Ich wäre echt heilfroh, wenn mir jemand Tipps geben könnte, oder auch jemand da is, der eine Ausbildung macht und mir sagen kann, was mich erwartet!!!

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Geschrieben von: f07, 04.01.2010, 14:25, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Benötige eure Hilfe !
Ich bin Beamter beim Land Berlin im gartenbautechnischen Dienst mit Besoldung A 10. Derzeit sollen wir Stellenbeschreibungen anfertigen. Ich habe sowas noch nicht gemacht. In Hinblick auf die Bewertung möchte ich wissen, welche Anforderungen an eine Stellenbeschreibung gestellt werden und welche Inhalte den Unterschied zwischen einer Stellenbeschreibung für eine A 10 und eine für A 11 darstellen.
Vielen Dank für eure Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2010, 13:30, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

hallo,

wegen ploetzlicher geschaeftsaufgabe durch meinen chef bin ich kurzfristig zum 31.12.09 arbeitslos geworden und werde hartz 4 beantragen muessen. ich verfuege nur ueber eine kleine witwenrente, anspruch auf arbeitslosengeld 1 habe ich wohl nicht.

bevor ich morgen den antrag stellen konnte (amt war geschlossen) wurde mir von meinem vermieter bereits die miete fuer januar abgebucht. ich hatte noch 3000 EU erspartes auf dem konto.

kann mir jemand sagen, ob die arge die miete trotzdem zahlen muss, obwohl sie bereits ueberwiesen ist ? falls nicht faende ich dies sehe ungerecht, denn ich konnte wahrend der feiertage und am wochenende ja keinen antrag stellen.

ich werde morgen mir einem bekanntenten den antrag stellen.

danke

cathrin

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Geschrieben von: Gast, 03.01.2010, 21:24, Forum: Kämmerei, Antworten (3)

Die FAZ hat beispielhafte Maßnahmen beschrieben, mit denen Kommunen versuchen, ihren Haushalt 2010 auszugleichen: Im wesentlichen Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen, z.B. höhere Elternbeiträge für Kindergärten. Dazu kürzere Öffnungszeiten und niedrigere Wassertemperaturen im Hallenbad ...

http://www.faz.net/s/Rub050436A85B3A4C64...ntent.html

Ich denke, dass diese eiligen Maßnahmen meist unüberlegt sind. Sie zeugen von operativer Hektik anstelle von strategischem Denken und Handeln.

Wenn ich die Finanzkrise und die antizyklische Steuerpolitik der Bundesregierung (Wachstumsgesetz) richtig verstanden habe, ist davon auszugehen, dass spätestens ab 2011 wieder höhere Steuereinnahmen (Gewerbesteuer, Einkommensteuer, Umsatzsteuer) fließen. Es macht daher m.E. keinen Sinn, auf diese vorübergehende kommunale Finanzkrise mit drakonischen Maßnahmen zu reagieren. Stattdessen müssten die Kommunen tolerieren, dass ein Haushaltsausgleich in 2010 vorübergehend nicht möglich ist und die aufzunehmenden Kredite ab 2011 wieder abbauen.

Die Bürger und Unternehmen sollten ein Auge darauf werfen, ob die nun vorgenommenen Steuer- und Gebührenerhöhungen in den kommenden Jahren auch wieder zurückgenommen werden oder hier nur ein Vorwand für dauerhafte Steuererhöhungen gesucht wurde.

Kommunen allerdings, die auch in den Steuer-Rekordjahren 2007 und 2008 Defizite gemacht haben, müssen ihre strukturellen Probleme nun erst recht anpacken...

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Geschrieben von: Gast, 30.12.2009, 22:20, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

In Niedersachsen will man Kommunen, die mit besonders großen Defiziten kämpfen, helfen. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände unterzeichneten am 17.12.09 einen "Zukunftsvertrag". U.a. wurde darin geregelt, dass überschuldete Kommunen zu mehr oder wenig freiwilligen Fusionen motiviert werden. Als Anreiz übernehmen das Land und die niedersächsischen Kommunen je zur Hälfte bis zu 75 % der bestehenden Kassenkredite fusionierender Kommunen (Zinsen und Tilgungen). Die Fusionsbeschlüsse müssen bis Oktober 2011 gefasst werden.

Grundsätzlich eine gute Idee. Auch der demographische Wandel wird das Thema "Städtefusionen" bundesweit in den Vordergrund rücken. Man muss allerdings abwarten, ob diese finanziellen Anreize ausreichen, um die Kommunen zur Aufgabe ihrer Eigenständigkeit zu bewegen. Auch bei den Bürgern bestehen häufig große Widerstände gegen Zusammenschlüsse; zahlreiche Bürgerentscheide sind vorprogrammiert.

Ferner werden sich jetzt sparsame Kommunen darueber ärgern, dass sie ihre (möglicherweise) schlecht wirtschaftenden Konkurrenten um Einwohner, Touristen und Wirtschaftsunternehmen noch mit eigenen Steuergeldern unterstützen müssen. Wenn die armen Kommunen dann z.B. noch über teure Freizeitbäder, viele Schulen oder neue Industriegebiete verfügen, kann es "böses Blut" geben. Es würde mich wundern, wenn es nicht zu Klagen von zahlenden Kommunen kommen würde.

Problematisch ist in diesen Modellen auch, dass man zumindest kurzfristig Anreize zum Schuldenmachen setzt, da die Entschuldungs-Zuschüsse mit steigenden Schulden auch ansteigen.

Man darf gespannt sein, wie sich der "Zukunftsvertrag" in der Praxis bewähren wird.

H. L.

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2009, 22:33, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo Leute!!!
Wie sollte den eurer Meinung nach die Finanzbuchhaltung organisiert sein?
Habt ihr gute Praxistipps oder Quellen zum nachlesen?

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2009, 01:06, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Berlin verlangt ab 2011 für den Kita-Kesuch von 3-6-Jährigen keine Kindergartenbeiträge mehr.

Angesichts unseres demographischen Wandels und der gar nicht mehr so neuen Erkenntnis, dass gerade in diesem Alter wesentliche Bildungsgrundlagen gelegt werden, eine längst überfällige Entscheidung.

Knappe Kassen hin oder her - wenn die Kommunen ihre Bildungsaufgabe ernst nehmen, muss das Beispiel Berlin bundesweit Schule machen !

PS: Liebe Kommunen, vergesst dann bitte nicht, auch die Qualität der Kitas zu verbessern, denn diese ist heute noch vielfach mangelhaft !

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Geschrieben von: 1225_de, 16.12.2009, 11:11, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich bin Justizvollzugsbeamter auf Lebenszeit in RLP und würde jetzt gern bei einer anderen Landesbehörde die Ausbildung für den gehobenenen Dienst absolvieren ( ganz von vorn, nochmal als Anwärter).

Kann ich meinen Status als Lebenszeitbeamter im mittleren Dienst beibehalten?

Macht sich der Status bei der an die Ausbildung folgende Probezeit positiv bemerkbar?

Danke für eure Antworten

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Geschrieben von: Ratsuchende, 15.12.2009, 17:02, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Im Rahmen meiner Einstellung im öD habe ich gerade einen Bescheid über die tarifliche Einstufung bekommen, und möchte ihn anfechten. Meine Frage: kann man in diesem Fall einen "Einspruch" einlegen, oder gilt hier ein anderes Rechtsmittel? Es wäre super, wenn sich jemand auskennt.

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Geschrieben von: AndreasHL, 15.12.2009, 11:34, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo,

es interessiert mich, wie die Erfahrungen mit der dienstlichen Nutzung von Mails sind, ob unsere lieben Mitbürger viele Mails schreiben, und wie die Akzeptanz ist.

Ich arbeite ja in einer Landesbehörde und habe viel mit älteren und/oder behinderten Menschen zu tun. Die Nutzung dieser modernen Kommunikationsform ist da eher gering. So grob geschätzt erhalte ich maximal eine dienstliche Mail pro Woche. Ich schreibe auch ca. 2-3 Mails, mehr ist das nicht.

Eigentlich schade, denn Mails sind ja sehr günstig.

Vor einiger Zeit habe ich mich einmal mit einem Rechtspfleger eines Amtsgerichtes darüber unterhalten. Also, erstmal wollen die keine Mails. Teilweise wissen die gar nicht, wie ein Anhang zu öffnen ist. Und das Postfach wird vielleicht ein Mal in der Woche geöffnet. Dabei gibt es eine Dienstanweisung, dass das Postfach täglich kontrolliert werden muss.

Wir haben dienstlich auch viel mit Ärzten und Krankenhäusern zu tun. Aber z. B. ein Krankengeschichtenarchiv mit Mailadresse ? Davon kann man träumen. Und die Ärzte ? Sehen die Mails nicht regelmäßig durch, oder sie werden als Spam aussortiert.

Man sieht, es herrscht wohl noch Wildwuchs in dieser Hinsicht. Wie sind denn so die eigenen Erfahrungen mit EMail ?

Gruss

Andreas

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Geschrieben von: wolfgang, 13.12.2009, 22:22, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Die Verpflichtungen aus dem Vergaberecht scheinen von der Öffentlichen Hand nicht sehr ernst genommen zu werden. Diesen Schluss legen zwei Urteile des EuGH gegen öffentliche Auftraggeber nahe, in denen die Bundesrepublik Deutschland peinliche Niederlagen erlitten hat:

So weist der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 15.10.09 (C 275/08) darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen das Vergaberecht verstoßen hat, indem die Datenzentrale Baden-Württemberg die Lieferung einer Software im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Öffentlichen Vergabebekanntmachung vergeben hat.

Nur wenige Wochen später stellt der EuGH in einem weiteren Urteil vom 29.10.09 (C-536/07) fest, dass die Stadt Köln den Auftrag zum Bau von vier neuen Messehallen rechtswidrig ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens vergeben hat. Die Stadt Köln hatte den "Oppenheim-Esch-Fonds" ohne förmliches Vergabeverfahren, insbesondere ohne europaweite Ausschreibung, beauftragt.

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Geschrieben von: Bella1209, 12.12.2009, 13:56, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo alle zusammen,

ich bin durch Zufall auf das Forum hier gestoßen, da ich Infomaterial etc. über Fortbildung zur Personalfachkauffrau gesucht habe.

Ich arbeite schon über 20 Jahre im öffentlichen Dienst und dieses Jahr sind bei mir schon wieder 10 Jahre auf meinem jetzigen Posten rum. Ich arbeite in der kommunalen Jugendarbeit und erledige alle Personalarbeiten, außer Eingruppierung. Nun juckt es mich - ich habe mich auch schon bei der DAA in Nürnberg angemeldet - eine Fortbildung zur Personalfachkauffrau zu absolvieren.

Meine Frage an Euch: hat irgend eine/r von Euch auch diese Fortbildung absolviert, obwohl er/sie im kommunalen Bereich arbeitet und könnt Ihr den Stoff gut ins Praktische umsetzen??? Es ist ja schon ein Unterschied zwischen freier Wirtschaft und Kommune.

Mich würde Eure Meinung dazu interessieren, am besten auch Eure Erfahrung, da diese Fortbildung ja knapp über 2 Jahre dauern wird und wie ich gehört habe, kein Zucker schlecken sein soll.

Danke für Eure Unterstützung.


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Geschrieben von: Gast, 12.12.2009, 11:43, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

R035
Nach grossem oeffentlichen Druck hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, die Kommunalwahlen (Oberbuergermeister, Rat, Bezirksvertretungen) vom 30.08.09 zu wiederholen. Hintergrund ist, dass wenige Tage nach der ersten Wahl eine Haushaltssperre verhaengt worden war, waehrend des Wahlkampfes aber durch den Buergermeister und die Mehrheitsfraktion (beide SPD) nicht ueber die schlechte Finanzlage informiert worden war. Nun treten die gleichen Kandidaten und Parteien erneut gegeneinander an. Man darf gespannt sein, wie der Waehler jetzt entscheidet.

Kommentar: Ein Sieg fuer die Demokratie. Das sollte den Poltikern auf allen Ebenen eine Lehre sein.

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2009, 21:25, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo,

wie wird man während des Aufstiegs besoldet und was ist die Rechtsgrundlage dafür (wo steht das) ??

Danke und lg

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Geschrieben von: huschkusch, 11.12.2009, 12:36, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,

in unserer Dienststelle besteht eine Dienstanweisung, die die private Internetnutzung verbietet. Dort ist auch eine stichprobenartige Überprüfung der aufgerufenen Seiten geregelt. Nun sind leider sehr viele Seiten erfasst worden, die eine private Nutzung sehr nahe legen, wie z. B. youtube oder ähnliches.
Die Dienststelle wollte ca. 50 Seitenaufrufe weiterverfolgen, also den Nutzer identifizieren und bat um Zustimmung. Der PR hat die gewünschten Seiten weiter eingeschränkt und die Zustimmung dafür erteilt.

Nun gibt es unterschiedliche Meinungen zw. Dienststelle und PR welche Seiten an welchem Tag ausgewertet werden dürfen.

Da es hier in der Folge um Abmahnungen bzw. Kündigungen gehen kann, möchte der PR jetzt einen Rechtsanwalt beauftragen. Welche Argumente muss der PR vorbringen, um diese Ausgabe zu rechtfertigen? Schließlich steht im PersVG ja nur, dass der Arbeitgeber die "notwendigen" Kosten übernehmen muss.

Wer kann mir den Ablauf einer solchen Maßnahme erklären, damit kein formaler Fehler gemacht wird?

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Geschrieben von: Gast, 11.12.2009, 09:33, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

aus gesundheitlichen Gründen soll eine Versetzung in den Ruhestand angedacht werden (Kommunalbeamter, Bayern).

Dazu sind noch so viele Fragen offen Icon_frown :
1. Was ändert sich außer der Höhe der Bezüge noch?
2. Wie hoch sind die Bezüge > sind sie wie das Ruhegehalt (halt mir den entsprechenden altersbedingten Abzügen)?
3. z.B. bleibt die Beihilfe wie bisher und auch Krankenkasse?
4. Oder auch z. B. "Beamtenstatus" bei Versicherungen?
5. Gibt es irgendwo Informationen, wo man nachlesen kann?
6. was muss bei einem GdB von 30 % berücksichtigt werden?

Dankeschön schon mal im Voraus!

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Geschrieben von: Sebastian, 10.12.2009, 13:22, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 1949 geb.und seit dem 01.04.1964 im öffentlichen Dienst(Gemeinde)unkündbar als Angestellter beschäftigt und habe einen GDB von 60 % unbefristet.
Nun meine Frage.
Müsste ich falls ich nicht mehr arbeiten möchte,da es mir gesundheitlich nicht sehr gut geht,auch eine "Kündigungsfrist" einhalten und wie wäre die in meinem Fall,oder ist es besser einen Auflösungsvertrag zu machen,so das ich mit 63 J.ohne Abschlag meine Rente bekommen kann.
Für eine baldige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.135
Gruß
Sebastian

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Geschrieben von: wolfgang, 10.12.2009, 00:02, Forum: TVöD, Antworten (5)

Ich habe hier mal einige Infos zu den demnächst anstehenden Tarifverhandlungen 2010 für Arbeitnehmer von Bund und Kommunen zusammengestellt:

Gewerkschaft Verdi: "Realistisch, aber nicht bescheiden!“
Im Zentrum steht die Forderung einer "spürbaren" linearen Entgelterhöhung für alle (Arbeitnehmer und Beamte), genannt werden fünf bis sieben Prozent. Bsirske beschrieb 2,8 % als Ausgleich für Produktivitätszuwachs und Preissteigerungen, dazu ein Ausgleich für die höheren Krankenkassenbeiträge (insbes. Zusatzbeiträge). Weitere Aspekte sind Altersteilzeit (Finden einer Anschlussregelung nach Auslaufen der Förderung Ende 2009) und Bewährungsaufstiege (Problematik für Einstellungen ab Oktober 2005). Die Leistungsorientierte Bezahlung - LOB - darf nicht zulasten der linearen Entgelterhöhung gehen.

Kommentar der Arbeitgeber (noch recht dünn):
Eine Nullrunde wird bereits ausgeschlossen. Die Einkommen im öffentlichen Dienst sollen künftig stärker von der individuellen Leistung der Beschäftigten abhängen, d.h. die LOB sollen ausgebaut werden.

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Geschrieben von: AlleinZuHaus, 09.12.2009, 11:58, Forum: Beamte, Antworten (4)

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Beamtendarlehen. Ich meine damit nicht den Kredit vom Arbeitgeber, sondern die Form der Lebensversicherung, wird z.B. von 'Herrn Kaiser' angeboten ;-) Kann mir jemand mehr dazu sagen, evt. ein anderes (seriöses) Institut empfehlen? Es wird doch nicht so häufig angeboten, wie ich angenommen habe. Außerdem befinde ich mich im Vorruhestand, könnte diese Tatsache dieses Darlehen verhindern..?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2009, 18:03, Forum: Kommunalpolitik, - Keine Antworten

Der DStGB regt auf seiner Website eine regionale Pauschalierung der Mieten bei Hartz 4 an. Damit koenne man so viel Buerokratie sparen, dass man hoehere Mieten uebernehmen koenne.

Das ist doch wohl keine gute Idee! Das wuerde doch zwangslaufig dazu fuehren, dass sich in unattraktiven Gegenden vermehrt Hartz 4 - Empfaenger ansiedeln, da diese hier mehr Geld zum Leben haben. Die Empfaenger ziehen also gerade NICHT dorthin, wo es freie Arbeitsstellen gibt. Ausserdem foerdert man so eine Ghettobildung.

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2009, 13:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo Zusammen,

ich habe einige Fragen zu der Beurteilung eines Dienstwagens für Beamte:

Ist es richtig, dass auch Beamte / Wahlbeamte einer Stadtverwaltung die Nutzung eines Dienstwagens als Geldwerten Vorteil versteuern müssen, oder gibt es da irgendwelche anderen Regelungen. Ich konnte bislang nur etwas für Arbeitnehmer finden aber keine speziellen Regelungen für Beamte.

Ist folgende Berechnung (Beispiel) richtig?

Listenneupreis: 20.000 €; Entfernung zur Arbeitsstätte 5 km
==> mtl. geldwerter Vorteil: 230 €

Muss ich sonst noch etwas beachten?
Wie genau funktioniert die Pauschalisierung der Lohnsteuer?

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
W.

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Geschrieben von: hampc, 06.12.2009, 19:35, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (10)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich nun in der Endphase zum staatlich geprüften Betriebswirt, mit der Fachrichtung Personalmanagement. Ich strebe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten an. Inwiefern kann meine Weiterbildung zum Betriebswirt auf die möglichen Aufstiegschancen Einfluss nehmen?

Ich stehe kurz vor einem Vorstellungsgespräch. Wie kann so ein Gespräch ablaufen? Mein letztes Vorstellungsgespräch liegt ca. 16 Jahre zurück. Damalige Ausbildung zum Speditionskaufmann. Ich bin derzeit noch Soldat auf Zeit.

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
Marcus

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Geschrieben von: Dietmar, 02.12.2009, 21:21, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!
Ich bin Personalrat in Bayern! Momentan gibt es einen Streitpunkt bei der Dienstplanung. Der Dienstplaner will die Planung von bisher 6 Wochen auf jetzt 4 Wochen kürzen. Einige Kollegen haben insofern Probleme, dass die Ehepartner auch im Schichtdienst tätig sind und deren Dientspläne für 6 Wochen geplant werden. Nun meine Frage. Weiss jemand, ob es hier etwas gibt, womit man gegen diese Maßnahme vorgehen könnte? Bisher habe ich nur ein BGH-Urteil gefunden, dass eine Frist von 2 Wochen vorgibt. Momentan sehe ich kein Druckmittel, womit ich die Dienstplanung von ihrem Vorhaben abbringen kann.

Für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar!

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Geschrieben von: hinzel, 02.12.2009, 16:48, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo zusammen,

nach meinem Studium der BWL und 2 Jahren Berufserfahrung in der freien Wirtschaft habe ich die Möglichkeit als Verwaltungsleiter an einer Berufsbildenden Schule zu arbeiten.
Die Stelle ist mit E11 nach TV-L ausgeschrieben.

Meine Frage ist nun inwieweit so eine Stelle finanzielle Aufstiegsmöglichkeiten bietet. Mir wurde gesagt, E11 wäre da schon das Höchste. Stimmt das? Oder geht ein Wechsel nach E12 oder gar keine Verbeamtung?
Und viel wichtiger wäre mir, zu erfahren, inwieweit man sich von dieser Stelle später weiterentwickeln kann. Wohin kann man gehen, kann man dort verbeamtet werden (wie würde man da eingruppiert werden) und wie sind die generellen Chancen von der Position eines Verwaltungsleiter an der Schule sich in andere Bereiche zu entwickeln? Was würde man da dann verdienen?
Ich möchte einfach ein Überblick über meine zukünftigen Perspektiven in fachlicher Hinsicht bekommen.

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Geschrieben von: torsten1978, 02.12.2009, 16:37, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
vielleicht kann mir ja hier einer helfen.
Folgender Fall.

Ich möchte gerne einen Antrag auf Verbeamtung stellen. Im Stellenplan ist eine A9 stelle frei.

Ich bin 31 Jahre alt und werde zurzeit als Angestellter nach TVÖD E 8 Stufe 3 bezahlt.

Ich habe den Angestelltenlehrgang 2 im Jahr 2006 mit "befriedigend" abgeschlossen.

Weiter habe ich den Bilanzbuchhalter "Neues Kommunales Rechnungswesen" erfolgreich mit der Note gut abgeschlossen.

Ist es möglich und unter welchen Voraussetzungen verbeamtet zu werden?

Gibt es eine Probezeit? Muss ich eventuell noch eine Fremdausbildung machen?

Wäre schön, wenn mir hier jemand etwas helfen könnte.

Vielen Dank schon mal

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Geschrieben von: Fara, 30.11.2009, 20:21, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Ich bin 60 Jahre alt und seit August in Altersteilzeit. Da ich nun weniger verdiene, mache ich mir Sorgen wegen der Bezahlbarkeit meiner Krankenversicherung. Nun hat meine Krankenkasse zum ersten Mal den Standarttarif als Angebot unterbreitet. Ich möchte gern wechseln und suche Menschen, die mir über ihre Erfahrungen berichten können. Wie kommen die Ärzte damit klar, wenn man nicht mehr Privatpatient ist ?Entsprechen die Leistungen den Leistungen der gesetzlichen Kassen?Seit einiger Zeit bin ich wohl ein Risikopatient (Herzprobleme). Kann das beim Wechsel Schwierigkeiten geben ? Wer kann mir helfen? FaraIcon_razz

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Geschrieben von: saby2004, 27.11.2009, 16:50, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Ich, Beamtin mittlerer Dienst, angestellt bei der Regierung von Oberbayern, bin seit Oktober 2002 auf meiner jetztigen Stelle in einem Landratsamt, Wegfall z.A. war im Dezember 2004, seither Besoldung nach A6, mittlerweile Stufe 3.
In meinem Sachgebiet wird zum Jahreswechsel eine Stelle in leitender Funktion nach Entgeltgruppe 8 bzw. A8 frei, die wir sachgebietsintern nachbesetzen sollen. Mein Vorgesetzter hat bereits eine gleichaltrige Kollegin und mich auf diese Stelle angesprochen.

Meine Frage wäre nun:

Meine Kollegin - E 6 - KEIN Abschluss zur Verwaltungsfachangestellten - würde diese Stelle ebenso gerne haben wie ich. Sie würde direkt nach E 8 eingegliedert werden und ohne Wartezeit die höhere Bezahlung erhalten,

ich (sämtliche Abschlüsse und Ernennungen) jedoch würde EVENTUELL wenn die Wartezeiten erfüllt wären nach A7 gruppiert und würde DANN nach angemessener Wartezeit nach A8 höhergruppiert.

Habe ich das richtig verstanden?! Der Beschäftigte bekommt für mehr Leistung sofort eine um 2 (!!) Entgeltgruppen bessere Bezahlung, der Beamte vielleicht eine und die auch nur wenn er schon lange genug gewartet hat?

Ist es dann überhaupt sinnvoll, sich um eine höher eingestufte Stelle zu bewerben wenn es nur wesentlich mehr Verantwortung und keinerlei Vorteile mit sich bringt??


Meine letzte Beurteilung hatte ich im Winter 2006, seither nichts mehr gehört ausser kommt schon noch, geht doch bei ihnen eh alles automatisch. Der Personalchef ebenso wie der Personalrat sind untätig, da die Regierung ja für mich zuständig ist.

Unser Sachgebietsleiter hat bereits geäussert dass er meine Kollegin bevorzugen würde, da diese bereits seit 2000 im Sachgebiet ist und daher mehr Erfahrung hat (obwohl diese bereits geäussert hat dass mit einer Schwangerschaft zu rechnen ist). Wenn diese dann in Mutterschutz gehen würde, würde automatisch ich dann nachrücken... auch wenn das dann bereits in 3 Monaten der Fall sein könnte...


Etwas frustriert hoffe ich auf Rat...

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