Dienstherrnwechsel Kommune BY - Freistaat BY
#1

Hallo,
ich bin Kommunalbeamtin in BY (A10 über modulare Qualifizierung vom mD in gD)  und möchte evt. zum Freistaat Bayern (Regierung oder Bezirk) wechseln. Leider bin ich komplett blank. Vielleicht kann mir jemand bei der Beantwortung meiner Fragen helfen:

1. Ist der Ablauf so richtig: annehmende Behörde beantragt Versetzung bei abgebender Behörde, danach stelle ich einen formlosen Antrag auf Versetzung?

2. Nehme ich alle meine Dienstzeiten mit?

3. Läuft meine Beförderungswartezeit weiter oder fange ich von vorne an?

4. Muss ich noch zum Amtsarzt? (bin seit mehr als 20 Jahren Lebenszeitbeamtin)

5. Habe ich durch einen Dienstherrenwechsel bei Beihilfe bzw. Pensionsansprüchen irgendwelche Nachteile?

6. Als Kommunalbeamtin musste ich mir, was den Dienstort betrifft, ja keine großen Gedanken machen. Kann ich mir den neuen Dienstort irgendwie "festschreiben" lassen um sicher zu gehen, dass nicht irgendwann eine Abordnung erfolgt?

Ich danke schon mal allen, die mir ein bisschen auf die Sprünge helfen können!
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#2

1. Kannste auch zeitgleich machen.
2. An sich schon, da du nie schlechter gestellt werden darfst.
3. läuft normal weiter. Außer du hättest weniger als 6 Monate, dann kannste frühestens bei deiner neuen Behörde nach 6 Monaten befördert werden.
4. Nein, außer es bestehen Zweifel oder die neue Stelle bedarf es. Im Regelfall aber nicht.
5. Nein!
6. Nein.
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