Geschrieben von: Therme, 01.09.2010, 11:04, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hallo liebe Forengemeinde,

bin relativ neu in der kommunalen Verwaltung und soll u.U. auch die Feuerbeschau machen.
Dass dieses Thema sehr heikel sein kann habe ich mittlerweile schon bemerkt.
Mich würde es interessieren wie die Feuerbeschau in den Kommunen so gehandhabt wird?
Nach der Verordnung über die Feuerbeschau und einem Schreiben des BMI vom 14.05.2007 müssen Sonderbauten wie Kindergärten, Schulen mind. einmal jährlich "feuerbeschaut" werden. --> Das Ganze ist aber sehr sehr schwammig formuliert und der "schwarze Peter" wurde deutlich in Richtung Kommunen verschoben.
Wie wird das bei Hotels, Gaststätten, Restaurants, Eisdielen,...etc. gesehen?
Wie handhabt ihr das?
Ich glaube dass hier ein Erfahrungsaustausch sehr von Nutzen wäre.
Sollte bzgl Feuerbeschau eine Trennung her von bauaufsichtlichen Vorschriften zu verhaltensbezogenem Brandschutz. Oder sollen beide Bereiche aus einer Hand gemacht werden?

Gruß an alle Leidensgenossen
Therme

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Geschrieben von: Gast, 29.08.2010, 22:46, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo an alle Smile

Ich bin neu hier und hab gleich eine Frage, die mir superwichtig ist und hoffe, eine Antwort zu finden.


Es geht darum, dass ich mit meiner Freundin ausziehen möchte. Sie ist aber ein Pflegekind. Meine Mutter meinte, ihr steht eine sogenannte "Trägerwohnung" zu, meine Freundin aber meinte, ihr stehe diese nicht mehr zu.
Sie ist 18 Jahre alt und in einer Ausbildung, in der sie die Probezeit bestanden hat, hat also ein regelmäßiges Einkommen.

Kann sie trotzdem eine Wohnung beantragen, die ihr der Staat finanziert, wenn sie es zu Hause absolut nicht mehr aushält?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Mit freundlichen Grüßen, Savodka89

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Geschrieben von: Georg2, 27.08.2010, 16:39, Forum: Bürgerfragen, Antworten (10)

Hallo

Ich bin 19 (noch Schüler) und wohne in einer recht kaputten Familie. Der Mann meiner Mutter weigert sich immer mehr, für uns - meine Mutter, mich und meinen 12jährigen Bruder - zu sorgen. Wir müssen mehr und mehr auf unser einziges "Einkommen" zurückgreifen: 328€ (oder so) Kindergeld und max. paar hundert Euro, die meine Mutter als Aushilfe im Gasthaus bekommt. Früher haben wir (genauer gesagt er) nur ca. 250€ den Monat für Lebensmittel/Kleidung/Haushaltsbedarf ausgegeben - für 4 Personen wohlgemerkt. Aber auch die werden jetzt "storniert". Zudem wollte er die Zahnarztrechnungen nicht bezahlen, sodass wir mit dessen Anwälten einen Deal aushandeln müssen, wie wir mit unseren bescheidenen Mitteln die bereits auf 1000€ angestiegenen Schulden abbezahlen können. Alles, was ich beim Ferienjob bekommen hab, wird dafür draufgehen müssen. Sogar noch mehr. Auch will er niemanden von uns mehr mit seinem Auto fahren, wenn einer mal einen Termin hat u.Ä.

Wir mussten schon früher weit unter dem Durchschnitt leben, weil er ein geiziger und zugleich kaufsüchtiger Mensch ist, der sich nie wäscht und dieselbe Kleidung trägt bis sie absolut abgenutzt und hoffnungslos zerrissen ist und dasselbe wohl auch von uns erwartet. Nun müssen wir zudritt in den letzten paar Monaten in Panik hier und da Löcher stopfen und jedes Mal wirds schlimmer. An wen kann man sich da wenden, wenn der Familienvater seine Frau und ihre beiden Sprösslinge (für die sie das alleinige Sorgerecht hat... wobei wohl nur mein Bruder betroffen ist, weil ich ja volljährig bin) finanziell dermaßen im Stich lässt?

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Geschrieben von: Gast, 26.08.2010, 21:35, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo an alle!
In 2 Wochen nehm ich an den Einstellungstests für Inspektoranwärter (Staatl. Schulämter Hessen) teil.
Hat jemand Erfahrung, wie sowas abläuft, auf welche Themen man sich vorbereiten sollte und wo man Informationen dazu findet? (z.B. zum Schulsystem in Hessen - bin leider erst paar Jahre in Hessen und nicht hier zur Schule gegangen :-) )
Besten Dank!!!
M.

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Geschrieben von: Hypnofrog, 26.08.2010, 21:27, Forum: TVöD, Antworten (1)

sagt die 50-Prozent-Regel

mindestens 50 % also >=50 %
oder
größer 50% also > 50% aus?

finde die Textstelle nicht im TvöD / BAT oder passt da §22BAT

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Geschrieben von: Hypnofrog, 26.08.2010, 19:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,

ich arbeite jetzt zu 50% in der Patientenaufnahme und zu 50% in der EDV-Abteilung bekomme (für die Aufnahme EG 5) für die höherwertige EDV Tätigkeit würde ich EG 8 bekommen, doch mein AG begründet unter 50% , ...

ich denke §14 TVÖD fällt auch raus von wegen "vorübergehend" ist es ja nicht.

was kann ich noch tun / sind Urteile in solch einem Fall bekannt?

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Geschrieben von: Scully888, 26.08.2010, 17:01, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiterhelfen kann...

Eigentlich hatte ich es nicht mehr vor, mich noch einmal weiterzubilden. Bis auf soeben... Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit meinem neuen Bürgermeister und jetzt gehen mir einige Fragen durch den Kopf...

Also, jetzt mal zu mir: Hab ne Ausbildung im mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer Stadt, danach die Fachhochschulreife gemacht, leider war ich zu schlecht um den gehobenen Dienst zu machen, nochmals ne Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation, derzeit mache ich den Wirtschaftsfachwirt, arbeite aber mittlerweile bei einer Gemeinde als Verwaltungsangestellte. Kann mir jemand sagen, wie ich mich in dieser Richtung weiterbilden kann? ggf. Studium gehobener Dienst oder ähnliches?? Wie läuft das mittlerweile ab?? Als ich mich für den gehobenen Dienst interessiert habe, war das vor 8 Jahren. Da hat sich jetzt einiges geändert...

Hoffe auf ein paar AntwortenIcon_smile
Gruß

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Geschrieben von: Manhattan007, 25.08.2010, 21:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,

ich muss mich und die Situation erst mal kurz beschreiben.

Nach 12 Jahren Bund habe /musste ich eine Ausbildung zum VFA machen. Musste, weil zu der Zeit meiner mittlerweile verstorbenen Frau erkrankt ist und ich pendeln musste. Somit blieb mir die Landesfinanzschule Edenkoben "erspart".
Meine Ausbildung begann ich zum 01.09.2005. Keine Rede zur Zeit der Einstellungsgespräche, dass der BAT abgeschafft wird und ein TVÖD mit Beschäftigungsstufen kommt!!
Also nach erfolgreicher Ausbildung mal locker flockig in die E6 Stufe 1 !!!!
Hätte mir jemand vorher gesagt, dass man die Soldaten welche "Umschulen" in Übergangswerken vergessen hat, hätte die Ausbildung ohne mich stattgefunden. Da mir natürlich keine Zeiten anerkannt wurden, hatte ich aufgrund der Tarifvertrages ohne Berücksichtigung des Lebensalters geschätzte 600,00 - 800,00 Brutto weniger.

Mit Ausbildungsende habe ich dann im Sozialamt direkt die Tätigkeit eines Sachbearbeiters, besoldet mit A9 und A10 Beamte, E 9 für Angestellte,aufgenommen. Nach einem halben Jahr erfolgte dann die Höhergruppierung in die E8 Stufe 2 TVÖD.

Den Kollegen wird immer wieder mitgeteilt, dass die fachliche Voraussetzung (Angestelltenprüfung II) fehle für die Höhergruppierung. Allerdings erfolgen wegen hoher Fluktuation immer wieder Neueinstellungen ohne jegliche Verwaltungsausbildungen mit der E9!

Meine erste Frage:
Da der TVÖD ja sagt, man bekommt das, wie die Stelle bewertet ist, unabhängig von den Voraussetzungen, die die Person erfüllt, die die Tätigkeit ausübt Wo steht das genau? Den Text habe ich aus einem anderen Beitrag raus kopiert.

Kollegen, die über die Vorgesetzen mit Einklagen der E 9 gedroht haben, sind quasi mundtot gemacht worden. Denen wurde dann gesagt, dass man gerne wieder die Tätigkeit eines Mitarbeiters (Eingruppierung E8) aufnehmen könnte. Zur Beruhigung wird dann noch mitgeteilt, dass man in einem Jahr noch mal darüber sprechen könnte. Der Personalrat zuckt nur mit den Schultern.

Ich würde ja echt ungern mit Klage oder sonstigem drohen, denn dann ist man für die Zukunft sicher ziemlichen Ärger ausgesetzt und die Tätigkeit macht mir auch ziemlichen Spaß.

Dann reicht man eventuell eine Klage ein und wird dann Rückzug wieder mit den Tätigkeiten eines Mitarbeiters betraut! Ohne Ende Beschiss und das in der Verwaltung, damit die Ämter ein bisschen mit ihren Budgets jonglieren können.

Wer hat hilfreiche Verhaltenstipps für mich?

Ach ja, noch was vergessen. Voll der Hipp..... Heute kam meine Chefin zu mir und sagte, dass ich ab dem 01.10.2010 meine Stelle auf dem Papier für eine Üpl-Stelle räumen müsste. Meine "viele" Arbeit darf ich weiter machen wie bisher. Begründung: Sie braucht für unsere 30h-Kraft (Beamtin in Elternzeit) die Stelle, damit Sie die A10 bekommt! Hey hab ich sie noch alle. Ich mach die Arbeit für wenig Geld und muss die Stelle auf dem Papier räumen für unsere "Hilfskraft", damit diese die A10 bekommen kann Icon_evil

Das hört sich ja schon fast strafbar an! Muss man selbst oder der Personalrat bei solchen internen Umbesetzungen gehört werden bzw. eventuell etwas unterzeichnen?

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Geschrieben von: sTeRnLoS, 25.08.2010, 19:30, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

Hallo,

seit einigen Monaten bin ich in einem Psychiatrischen Pflegeheim.
Ich bekomme einen (SGB) Eckregelsatz von mindestens 27% - ein Taschengeld von 96,93 Euro. Das reicht aber nicht aus, meine finanziellen Bedürfnisse und Interessen zu verwirklichen.
Ich habe bereits einen Antrag beim Sozialamt gestellt, in dem ich folgendes schrieb. Meine Kosten: Internet, Fahrrad, Rassierapparat u.s.w.
Das Sozialamt teilte mir mit, den Antrag abzulehen weil ich mir die Gegenstände vom Taschengeld kaufen könne.
Wie soll ich einen Widerspruch schreiben oder sollte ich mir, um mehr Taschengeld zu bekommen oder soll ich einen Anwalt nehmen ? Falls ja: Welchen ?
Außerdem habe ich einen Schwerbehinderten Ausweis mit 100% - kann dieser hilfreich sein, um meine finanziellen Forderungen beim Sozialamt zu begründen ?

MFG
sTeRnLoS

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Geschrieben von: OnkelRick, 24.08.2010, 17:40, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Servus ,
erstmal , eine tolle Seite die Ihr hier habt . Ich bin mal froh sie gefunden zu haben .

So aber nu zu meiner Frage .
Im April diesen Jahres wurde ich in den PR unserer Stadtverwaltung gewählt .So weit , so gut . Seit dieser Zeit dränge ich auf eine Erstschulung , damit ich meine Aufgaben auch dementsprechend erledigen kann .
Ich machte den Vorschlag , da ich auch Gewerkschaftsmitglied bin , die Seminarangebote der Gewerkschaft zu nutzen . Ich wurde aber abgeblockt mit der Begründung , zu teuer !!! , wir müssen auch die Kosten im Auge behalten .Man strebte ein Inhouse-Seminar an , damit alle neuen PR-Mitglieder gleichzeitig geschult werden und so Kosten gespart werden .
Jetzt ist das aber geplatzt aus welchen Gründen auch immer und ich stehe immer noch ohne Erstschulung da .

Nun meine Frage , kann mir der PR-Vorsitzende oder überhaupt jemand vorschreiben , in welcher Art und Weise bzw in welcher Form ich meine Erstschulung absolviere ?? Weil langsam reicht mir der Spaß .

Oder kann ich einfach den Antrag auf Erstschulung mit in die Tagesordnung bringen?? Ich habe das Netz schon nach einer Rechtsprechung zu diesem Thema durchsucht und nix finden können . Jetzt hoffe ich mal auf Eure Hilfe .

Vielen Dank und bis denne

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Geschrieben von: Gast, 19.08.2010, 19:29, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo an Alle!
Ich habe eine Frage und bräuchte eine schnelle Antwort.
Bin seit 1999 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.
Seit 13 Monaten bin ich arbeitsunfähig. Habe zwei ärztliche Gutachten, daß ich aus gesundheitlichen Gründen auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden soll.
Nun endlich scheint eine Stelle gefunden zu sein.
Der Rentenversicherungsträger ist mit im Boot und wird die Einarbeitungszeit, bzw die Weiterbildungskurse, die nötig sind finanziell übernehmen.
Nun will mein Arbeitgeber mich eine Entgeltstufe niedriger eingruppieren.
Ist das zulässig? Immerhin übernimmt ja die Rentenversicherung schon einen ganzen Batzen an Kosten. Und ich habe es mir ja nicht ausgesucht, daß ich aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitstelle wechseln muß.
Wer kann mir weiterhelfen????
Danke im voraus.
Regine

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Geschrieben von: Berghofer, 19.08.2010, 19:18, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Liebe Lesende,

im Öffentlichen Dienst müssen neue Mitarbeiter ein Führungszeugnis vorlegen, und sich ärztlich untersuchen lassen. Ist es im Öffentlichen Dienst auch überall so, dass neue Mitarbeiter das Originalzeugnis ihres letzten Arbeitgebers vorlegen müssen ?

Gruß
Berghofer

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Geschrieben von: bauing, 19.08.2010, 18:42, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,

vorab habe ich folgende Fragen:
1. Mein AG ist aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ausgetreten. Welche rechtliche Auswirkung hat dies für mich als Angestellter?
2. Der AG verweigert die Aufstellung einer Arbeitsplatzbeschreibung. Hat der AG in diesem Fall recht? Und wenn nein, was kann ich dann unternehmen?
3. Unser Personalrat hat keine professionelle Unterstützung im Hintergrund. Höchstens eine Kollegin, Gewerkschaftsmitglied, um Fragen abzuklären. Bei Problemen mit dem AG, wo kann ich mir Unterstützung holen?

Ich bin seit 9 Jahren bei einer Stadt mit 10.000 Einwohnern beschäftigt. Bauamt - allein zuständig für Tief- und Straßenbau. Selbst Bauingenieur (FH). Stelle wurde als Bautechniker in 65 % Teilzeit ausgeschrieben. Funktionierte finanziell - um 12.30 Uhr Feierabend. 3 Jahre später wollte Vorgesetzte Vollzeit. Ich lehnte ab. Mehrere Gespräche danach - ich gab auf 85 % nach. Bei Termin mit Personalchef wird überraschend mitgeteilt, dass Verwaltung Vollzeittätigkeit erwartet. Begründung: Vorgesetzte kommt nicht mit Arbeitsvolumen klar. Anschließend bemerkte der Personalchef (präventiv), dass es mir ja unbenommen bliebe, mich anderweitig umzuschauen. Mir wurde “die Pistole auf die Brust gesetzt”.

Ab jetzt zuständig für alle Details bis zu den größten Problemen (Dammbruch). Jeder kann Arbeit oder Probleme bringen. Zuarbeit findet fast nicht statt. Zur Abgrenzung des Arbeitsbereiches habe ich nach Arbeitsplatzbeschreibung 1994 (Tipp) gefragt. Mitteilung durch Mitarbeiterin des Personalchefs, dass keine Einsicht möglich, da veraltet, überholt und eine aktuelle gäbe es nicht. Die Gründe von mir wurden nicht nachgefragt.

Seit 2008 (zusätzlich zwei Rechtsstreitigkeiten) komme ich mit der Arbeitsmenge nicht mehr klar. Da mehrere Nachfragen bei Leiterin ohne Ergebnis, jetzt schriftlich beantragt, dass zugearbeitet werden soll, Überprüfung der Eingruppierung (Tätigkeitsbeschreibung, -bewertung) und Ausstellung Zwischenzeugnis. Nach 4 Wochen per e-Mail nachgefasst, Gesprächbereitschaft signalisiert und auf mangelnde Zuarbeit als Ursache verwiesen. Zudem Aussagen meiner Vorgesetzten hinzugefügt: a) “Leider keine Unterstützung möglich, da Kolleginnen nicht qualifiziert”, b) Zu Zuständigkeit als Abteilungsleiterin für Tief- und Straßenbau hieß es “aufgrund Ihrer Ausbildung als Architektin nicht zuständig, dies sei meine Sache”. Jetzt wurde bei Termin mitgeteilt, dass zugewartet werden muss, bis neuer Bürgermeister eingearbeitet ist. Die schwerwiegenden Vorwürfe müssten geklärt werden. Prüfung ob hohe Arbeitsmenge vorübergehend, ob ich als Bautechniker qualifiziert bin oder ob ich tatsächlich Unterstützung benötige. Soll 6-Augengespräch werden. Nach Möglichkeit halten wir den Personalrat raus.

Zwischenzeugnis Gesamtnote 3,5 “stets zu unserer Zufriedenheit” gegen das letzte Zeugnis mit Note 2,5 “jederzeit voll zufrieden”. Das Zeugnis kann ich auf keinen Fall so stehen lassen!

Ich bin erschüttert wie brachial gegen mich vorgegangen wird, nur weil ich mehr Unterstützung benötige.
Wie verhalte ich mich in dieser Situation? Gibt es Stellen wo ich mich hinwenden kann, etc.?

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Geschrieben von: Gast, 14.08.2010, 19:11, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,
ich bin Angestellter bei der Stadt(Stadtbücherei).
Kann man als Angestellter der Stadt dazu gezwungen werden, bei einer Hausdurchsuchung als Zeuge zu fungieren, wenn man das nicht möchte ? Bei uns ist es wohl so, dass jeden Monat eine andere Abteilung dran ist, die Zeugen zu stellen. Die Abteilung an sich ist dazu verpflichtet, aber gilt das auch für mich ?
Ich habe per Google irgendwie nichts zu dem Thema gefunden

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Geschrieben von: Gast, 09.08.2010, 17:15, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

zum 01.04.2009 ist der Status "z.A." durch Erlass des Beamtenstatusgesetz entfallen, was jedoch keine Auswirkungen auf die Probezeit haben dürfte, hoffentlich richtig. Genau hier liegt auch meine Frage.

Ich selbst bin leider "fast Laie" in diesem Rechtsgebiet und Kommunalbeamter g.D.. Jedoch kommt meine liebe Personalabteilung nun auf die Idee, mit Erlass des Beamtenstatusgesetztes zum 01.04.2009 sei die Probezeit weggefallen (dies wurde nicht so gesagt, lässt sich jedoch nicht anders logisch erklären).

Zum 14.08.2008 wurde ich erneut verbeamtet. Davor habe ich nach Abschluss meiner Ausbildung zum Dipl. Verwaltungswirt 3 Jahre gleichwertige Tätigkeiten im Angestelltenverhältnis wahrgenommen. Am 14.08.2009 wurde ich auf Lebenszeit verbeamtet. Als Mindestprobezeit wurde somit 1 Jahr berechnet, da meine Angestelltenzeiten in voller Höhe angerechnet werden mussten. Gem. § 21 Abs. 3 BLW NRW habe ich nun einen Antrag auf Nachteilsausgleich gestellt. Da meine Zivildienstzeiten nicht berücksichtigt wurden, wären 9 Monate auf die Wartezeit nach A10 anzurechen und entsprechend zu verkürzen. Nach Verbeamtung auf Lebenszeit und Ende der Probezeit würde ich somit 1 Jahr Wartezeit auf A10 + eine interne Wartezeit auf Beförderungen abwarten müssen. Die Mindestwartezeit von einem Jahr kann laut Nachteilsausgleich verkürzt werden!

Ergebnis:
14.08.2008 Verbeamtung
14.08.2009 Beamter auf Lebenszeit (Mindesprobezeit 1 Jahr, gleichwertige Tätigkeit als Angestellter)
14.08.2010 Mindestwartezeit nach A10 erfüllt
14.02.2011 Interne Wartezeit erfüllt
14.06.2010 A10 durch Anrechnung Nachteilsausgleich in voller Länge (9 Monate)

Nun habe ich gesagt bekommen, dass ich zum 01.10.2010 befördert werden würde. (was aufgrund der haushaltsrechtl. Situation derz. nicht möglich sei, korrekt) Wenn ich jedoch zurückrechne, bedeutet dies, dass zum 01.04.2009 meine Probezeit geendet habe. 1 Jahr Mindestwartezeit auf A10: 01.04.2010, interne Wartezeit 6 Monate: 01.10.2010.

Stimmt das? Ich kann es mir in keinster Weise erklären. 2 Kolleginnen wären somit mit Verbeamtung zum 28.02.2010 zum gleichen Zeitpunkt fällig wie ich. Es ist doch lediglich das "z.A." entfallen, aber eine Probezeit kann doch niemals durch Gesetzerlass "entfallen", insbesondere: wo steht das bitte?!. Dies würde bedeuten, dass meine Kolleginnen lediglich eine Probezeit von 2 Monaten gehabt hätten.

Ist meine Berechnung korrekt? Verstehe ich etwa etwas falsch? p.s. auf meinen Antrag auf Nachteilsausgleich wird nicht eingegangen. Lediglich ein Eingangsschreiben samt Hinweis "der Haushalt lässt eine Beförderung nicht zu blabla" habe ich erhalten. Jedoch werden fällige Beförderungen auf eine Warteliste eingetragen und ich sehe es nicht ein, an Stelle 50 zu stehen, obwohl 30 richtig wäre.

Meine Kolleginnen haben nebenbei gesagt, ebenfalls den 01.10.2010 als Zeitpunkt der Beförderung genannt bekommen, mit eben der o.g. Verbeamtung zum 28.02.2009. Ohne Antrag auf einen Nachteilsausgleich oder sonstiges.

Danke im Voraus! Leider bin ich nach mehreren Rückfragen beim Personalamt immer noch nicht schlauer!

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Geschrieben von: Gast, 08.08.2010, 19:10, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

hallo ich hab mal eine frage...
und zwar bin ich vor paar tagen zu hause raus geflogen und verdiene in meiner lehre nicht genug geld, um mir eine eigene wohnung zu leisten. ich bekomme zwar dann das kindergeld, aber selbst damit reicht das nicht vorne und nicht hinten. meine mutter weigert sich aber, mir geld zu geben... jetzt wollte ich mal fragen ob mir das amt geld geben muss und wieviel das ungefähr wäre... würde mich um schnelle antworten freuen...

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2010, 15:37, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Hallo Doppiker,

eine ganz bescheidene Doppik-Frage: Wie werden Umschuldungen bei gleichen Kreditgebern in der Finanzrechnung und in der Vermögensrechnung gebucht? Sie muss in beiden Rechnungen aufgeführt sein.

Jan

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Geschrieben von: Gast, 03.08.2010, 09:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

In England hatte die Regierung ein unmoderiertes Online-Forum eingerichtet, in dem die Bürger Sparvorschläge machen konnten.

Nun musste die Regierung das Forum teilweise sperren, da eine Flut rassistischer, beleidigender oder illegaler Beiträge gepostet wurde. Zum Beispiel wurde vorgeschlagen, Sozialhilfeempfänger zwangssterilisieren zu lassen.

Links:
Presseartikel "Der Westen"
Das Spar-Forum

Es zeigt sich einmal mehr, dass staatliche Diskussionsforen zwingend einer Moderation bedürfen. Ein ähnliches Fiasko hatte die Stadt Duisburg auch schon einmal erlebt, als öffentliche Bedienstete im Sozialamts-Forum vermutlich scherzhaft forderten, dass Sozialhilfeantargsteller zunächst nicht benötigte Körperorgane verkaufen müssen, bevor sie Leistungen des Staates erhalten können.

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Geschrieben von: Gast, 01.08.2010, 14:10, Forum: Kämmerei, - Keine Antworten

Ver.di zeigt die möglichen Folgen einer Abschaffung der Gerwerbesteuer auf, wie sie die Bundesregierung plant. Betroffen sind demnach die Kommunen, aber auch die Bürger. Im einzelnen:

  • Erhöhung der Lohnsteuer
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • Schließung von kommunalen Einrichtungen wie Sportanlagen oder Bibliotheken
  • Erhöhung der Gebühren für Kitas und Krippen
Statt einer Abschaffung befürwortet Ver.di eine Ausdehnung der Gewerbesteuerpflicht auf die Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, etc.).

Das Video:
[my-youtube width=425 height=344]http://www.youtube.com/watch?v=hubuInn3pg4[/my-youtube]

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Geschrieben von: Gast, 28.07.2010, 12:53, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Ich bekomme nur eine neue Befristung aus betrieblichen Gründen, hier zeitweise Mehraufwand, wenn ich gleichzeitig unterschreibe, dass ich dagegen nicht klage.

Bekomme ich dann eine 3 monatige Sperre ALG I und ist das überhaupt rechtens?

ich habe keine großen Möglichkeiten, woanders etwas zu finden und wenn ich diese Sache nicht annehme bin ich bald ohne Job...

HELFT MIR!!!!

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Geschrieben von: nullpe12, 27.07.2010, 14:55, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Gibt es noch die Entgeldfortzahlung bei mehr als 6 Wochen Krankheit für gesetzlich Versicherte?

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Geschrieben von: Gast, 26.07.2010, 21:24, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Nach der Loveparade-Katastrophe steht mit der Stadt Duisburg auch eine Kommune im Focus der Kritik.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Landsberg fordert nun im Handelsblatt, dass die Sicherheitsstandards für Großveranstaltungen überprüft und gegebenenfalls verschärft werden müssen.

Ich frage mich allerdings, ob die geltenden Vorschriften, dazu die Kooperationsmöglichkeiten mit Polizei und Feuerwehr und ein wenig gesunder Menschenverstand nicht bereits ausreichen, um derartige Veranstaltungen vernünftig zu organisieren oder besser abzulehnen.

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Geschrieben von: Gast, 23.07.2010, 19:39, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

hallo,

ich muss für meine theorieprüfung die papiere abschicken.habe es 2 mal gemacht, beim ersten mal fehlte eine unterschrift, beim 2ten mal war die unterschrift nicht mit dem richtigen stift gekennzeichnet, ich fühle mich jetzt wirklich etwas verascht, weil mir niemand davon was gesagt hat. Könnte ich die papiere (foto,erstehilfeschein, ect) direkt zum straßenverkehrsamt bringen? Wird es dann schneller gemacht? Ich brauche meinen führerschein nämlich dringend, weil ich sons die probezeit meiner ausbildung nicht überstehen werde, das hat mir mein ausbilder klar gemacht.

Mit freundlichen grüßen.

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Geschrieben von: BeamterNW, 22.07.2010, 21:36, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Bezügl. der Sonderzahlungen wurden im Land NRW meines Wissens Musterstreitverfahren geführt. Kennt jemand den Stand? Muss die Auszahlung weiterhin beantragt werden, um evtl. Ansprüche zu wahren? Wo kann man ggf. ein Muster downloaden?

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Geschrieben von: Kreeworzl, 12.07.2010, 16:13, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe vom Kommunalen Prüfungsverband Bayern eine Stellenbeschreibung zum Ausfüllen erhalten. Kann mir jemand ein Muster zuschicken/mailen, wie Arbeitsvorgänge gebildet werden müssen und die Zeitangaben?

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Geschrieben von: Dxxx, 11.07.2010, 22:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo
Bei uns werden die Aufgaben eines Vorabeiters von Monat zu Monat mehr. Die Gartenbaumeister wälzen immer mehr Aufgaben auf uns ab. Ist es möglich, auch eine Vorarbeiter Stelle zu bewerten? Für 100 € mehr im Monat habe ich bald keine Lust mehr auf Stress.

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2010, 01:34, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Eine Gemeinde hatte ihren stellvertretenden Bauamtsleiter (Angestellter) ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt, da dieser zahlreiche private E-Mails empfing und schrieb sowie eine Sportübertragung während der Arbeitszeit ansah. An einigen Tagen hatte der langjährige Angestellte über 150 Flirt E-Mails pro Tag empfangen. Der Vorwurf lautet Arbeitsbetrug und Verletzung der Arbeitspflicht.

Das Landesarbeitsgericht in Hannover hat diese Kündigung als zulässig bestätigt (Urteil vom 31. Mai 2010, AZ: 12 SA 875/09).

Dabei spielte offenbar keine Rolle, dass die Gemeinde die private E-Mail-Nutzung gar nicht per Dienstanweisung verboten hatte.

In dem Prozess hat die Gemeinde (Samtgemeinde Eystrup in Niedersachsen) i.ü. sogar die E-Mails ihres ehemaligen Bediensteten zum Bewis vorgelegt (Umfang: 774 DIN A4-Seiten). Die Bediensteten im öffentlichen Dienst können sich also hier nicht auf Datenschutz oder das Fernmeldegeheimnis berufen.

Links:
http://www.berlinonline.de/berliner-kuri...11174.html

http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/l...32782.html

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Geschrieben von: Défi, 06.07.2010, 17:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

D020
Hallo zusammen,
bin hier neu, brauche aber dringend einen Rat. Ich bin seit fast sieben Jahren Angestellte in einer Kommune als Sachbearbeiterin. War auch zwei Jahre bei der ARGE. Aufgrund eines Burn-Out-Syndroms nahm ich an einer REHA teil, dort stellte man auch noch fest, dass ich an Arthrose in den Hüftgelenken leide. Ich ließ mich operieren, fiel ein Jahr insgesamt aus. In dieser Zeit versetzte man mich einfach auf eine sog. Springerstelle und besetzte die Stelle in der ARGE neu.
Als ich wieder arbeiten konnte, gab man mir eine Stelle an der Telefonzentrale, die unter meiner tariflichen Eingruppierung liegt, mit dem Hinweis auf die Wiedereingliederung und dass ich mich später auf eine andere Stelle ja bewerben könne. Natürlich funktionierte das nicht. Ich habe mich an VERDI gewandt, mit dieser Hilfe konnte man mir plötzlich wieder eine andere Stelle meiner Eingruppierung anbieten, die ich seit Oktober 2009 inne habe. Leider wurde ich wieder krank und musste in diesem Jahr zwei mal operiert werden, so dass ich seit März fehlte. Im Mai versetzte man mich wieder ohne Rücksprache einfach auf eine Springerstelle und jetzt wollte man mich wieder auf die Telefonstelle setzen. Ich kann mich zur Zeit nur dadurch wehren, dass ich einen Hörsturz hatte und die Ärztin mich weiter krankschreibt.
Was kann ich tun, um mich vor dieser Versetzung zu schützen?
Ich empfinde es auch als absolut degradierend, was nicht gerade zu meiner Gesundung beiträgt. Ach ja, ich bin schwerbehindert 50 %.
Hat jemand eine Idee??
Liebe Grüße
Défi

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Geschrieben von: Gaulloi, 04.07.2010, 18:01, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

An der Giebelseite meines 250 Jahre alten Fachwerkhauses führt ein 5.40 m breiter Weg entlang, der bisher durch einen 1m breiten Grünstreifen von der Hauswand=Grundstücksgrenze getrennt war.
Dieser Grünstreifen wurde jetzt bis an meine Hauswand asphaltiert. Der Weg hat keinen Bürgersteig, er wird in beiden Richtungen befahren und es wird auf beiden Seiten geparkt.
Somit sind die Autofahrer gezwungen Schlangenlinien zu fahren, bzw fahren sie so dicht an meinem Haus vorbei, dass bereits zweimal die Hausecke beschädigt wurde (Fahrerflucht).
Durch das unmittelbare Fahren entlang alter Bausubstanz (auch nachts) bin ich erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelästigungen ausgesetzt.

Frage 1.; gibt es eine Mindestabstandsfläche zwischen Wohnhaus und Fahrbahn?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme ?

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Geschrieben von: Madonna2010, 01.07.2010, 09:46, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, seit 12 Jahren arbeite ich als Jugendarbeiter in einem Jugendhaus, bezahlt nach einem Erzieher(habe aber keinen staatlich, anerkannten Erzieher) in der S 6.
Jetzt ist man der Meinung, doch lieber einen studierten Sozialpädagogen einzustellen und mich umzusetzen.
Ich soll demnächst in verschiedenen Kindergärten, putzen, saubermachen, Gartenarbeit u.s.w. also mehr oder weniger Pampelarbeiten erledigen.
Bezahlt werde ich dann in der 2. darf man den eigentlich so extrem runtergestuft werde, das nach 12 Jahren ?

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