Geschrieben von: fragestellen, 29.06.2010, 01:19, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgende Fragen an alle hier im Forum, die im Bereich Sozialamt / Jugendamt beschäftigt sind:

Arbeitet das Jugendamt mit dem Sozialamt zusammen?
Weiß das Sozialamt, dass ein Bürger Hilfe vom Jugendamt bekommt/ bekommen hat ?
Darf der Bürger Einsicht in seine Akte vom Sozialamt nehmen?
Was bedeutet: „Das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungen wird von Amts wegen überprüft". Was wird da gemacht?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen und respektvollen Grüßen

fragestellen

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Geschrieben von: mber2010, 28.06.2010, 15:44, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ausgangslage: Lehrer, befristete Anstellung (Schwangerschaftsvertretung)

Vor Vertragsunterzeichnung wurde mündlich von der Schulleitung mitgeteilt, dass die angebotene Stelle sich nicht nur auf das aktuelle Schuljahr 2009/2010 beschränkt, sondern, aufgrund der anschließenden Elternzeit, auch für 2010/2011. Es wurde jedoch nur ein Vertrag für das laufende Schuljahr bis Juli 2010 erstellt.

Im Mai 2010 wurde dreimal nach der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gefragt, jedoch keine Aussage hierzu erhalten („Noch keine Information bekannt“). Vor der Schulkonferenz (ebenfalls Mai) wurde sogar gebeten, „Unterrichtswünsche“ für das nächste Schuljahr (2010/2011) abzugeben. Ergo ergibt sich daraus für den normalen Arbeitsnehmer eine Annahme, dass das Beschäftigungsverhältnis weitergeführt wird (wieso sollte man jemanden zu Pläne auffordern, wenn es diesen nicht mehr betrifft). In der Schulkonferenz, bei der allg. Information über Neuerungen / Einteilung für das neue Schuljahr mitgeteilt wurden, erfuhr der Lehrer öffentlich (!), dass es keine Weiterbeschäftigung geben wird. Danach wurde erst auf Druck und Nachfrage des Lehrers ein persönliches Gespräch geführt. Grund der Nichtweiterbeschäftigung: Umstrukturierung

Minuspunkte Schulleitung:
kein persönliches Gespräch vor der Schulkonferenz über die Personalentscheidung, obwohl mehr als ausreichend bekannt war, unter welchen Voraussetzungen der Lehrer eingestellt wurde

Fragen :
Inwieweit gilt eine mündliche Absprache im öffentlichen Dienst als bindend ?

Inwieweit gibt es im öffentlichen Dienst ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung (auch nach Ablauf des geschl. befristeten Vertrages), wenn die Schwangerschaft/Elternzeit der zu vertretenden Person weiter andauert ?

Inwieweit sind Formfehler seitens der Schulleitung zu monieren ? Schließlich hat auch die Schulleitung bei einem befristeten Vertrag eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.

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Geschrieben von: Floekle, 23.06.2010, 17:37, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen

Habe folgende Frage bzw. folgendes Problem...

Fange am 01.08. meine Ausbildung an.
Ursprünglich war vereinbart, dass ich diese als Stadtsekretäranwärterin mache.
Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden, allerdings wird eine erneute Vorstellung in einem Jahr empfohlen (wegen einem GdB von 50).
Nun wurde mir das Angebot unterbreitet, dass ich die Ausbildung auch als Verwaltungsfachangestellte machen könnte.
Habe zwei Tage Zeit, mich zu entscheiden (also bis Freitag.)

Mir wurde gesagt, dass ich mit der Anwärter Ausbildung nichts anfangen kann, wenn mir die Verbeamtung auf Lebenszeit untersagt wird.

Nun würde ich gerne wissen was da dran ist.

Vom Inhalt her sind die beiden Ausbildungen ja schließlich fast identisch, außer dass die Beamtenausbildung 2 und die Angestelltenausbildung 3 Jahre dauert. Bei dem ersten sind 3 Jahre Anwärterzeit und bei dem 2. zwei... Womit ich ja bei beiden Ausbildungen auf 5 Jahre inkl. Probe-/ Anwärterzeit komme...

Was sind die Vor- und was sind die Nachteile für das jeweilige Angebot?
(Wie gesagt, ich habe noch beide Möglichkeiten...)

Wäre froh, wenn mir jemand antworten könnte.

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Geschrieben von: Maddyliebe, 19.06.2010, 13:25, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,

wäre super, wenn mir jmd. erklären könnte was das bedeutet. Die Stellenausschreibung beginnt nämlich so:

Diese Stellenausschreibung richtet sich nur an Bewerberinnen und Bewerber, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat .... stehen. Diese Einschränkung gilt nicht für schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen / Bewerber.

Können sich demnach nur Leute bewerben, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?

Danke!

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Geschrieben von: HakunaMatata, 14.06.2010, 17:38, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,

inwieweit ist der Personalrat miteinzubeziehen, wenn es um die Umsetzung eines Organisationsgutachtens geht?

Wer kennt sich denn da aus?

VG
HakunaMatata

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2010, 00:51, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Unter den WM-Tröten leiden nicht nur die WM-Zuschauer am TV. Spätestens ab Sonntag, dem ersten Spiel der dt. Nationalmannschaft, wird dies auch viele Anwohner von Public-Viewings treffen, sofern deren Ordnungsämter nicht vorgesorgt haben: Viele Städte haben sich rechtzeitig über den gewaltigen Lärm der Fußball-WM-Tröten aus Südafrika ("Vuvuzuelas") informiert und den Gebrauch beim Public Viewing verboten. Andere Ordnungsämter sollten diese Auflage noch schnell nachholen, ansonsten könnte die Akzeptanz für Public-Viewings dauerhaft leiden. P033

Links:
http://www.derwesten.de/sport/fussball/w...82197.html

http://www.mt-online.de/lokales/minden/3...ewing.html

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Geschrieben von: troete, 11.06.2010, 10:45, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich habe eine Frage zur Einarbeitung einer neuen Kollegin. Ich bin "normale" Sachbearbeiterin A10. Jetzt arbeite ich seit ca. 6 Monaten eine neue Kollegin ein. Die Einarbeitung ist sehr zeitintensiv und schwierig. Da es immer wieder Probleme gibt und ich aufgrund der Einarbeitung kaum noch zur Bearbeitung meines Sachgebietes komme, stellt sich mir die Frage, ob ich die weitere Einarbeitung ablehnen kann ? In meiner Stellenbeschreibung steht übrigens nichts von dieser zusätzlichen Aufgabe. Wäre toll, wenn ich auf diese Weise Hilfe bekommen kann. Danke, troete

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2010, 18:22, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

Gibt es schon Informationen über die Schwerpunkte der Klausuren für die Diplom-Verwaltungswirte in der Staatsprüfung 2010?
Klausuren werden jetzt ab Mitte Juni in den Fächern ÖBWL, Staatsrecht, AVR, KFM, Sozialrecht und Kommunalrecht geschrieben.

Würde mich mal interessieren, ob da etwas absehbar ist.

Danke und Gruß

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Geschrieben von: Gast, 06.06.2010, 11:47, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo,

ich arbeite in einer Verwaltung in einem technischen Beruf.

Ich habe von 2002-2005 in dieser Verwaltung meine Ausbildung gemacht und wurde ab dem 01.09.05 für 1,5 Jahre übernommen und mit E5 vergütet. Nach diesen 1,5 Jahren wurde ich für knapp 4 Monate arbeitslos und bin dann aber wieder in der gleichen Verwaltung als Schwangerschaftsvertretung eigestellt worden und in E8 Stufe 2 eingruppiert worden, obwohl die Stelle eigentlich mit E9 bewertet ist.

Im letzten Jahr habe ich dann einen festen Arbeitsvertrag bekommen. Vor einem Jahr musste ich mit einer Kollegin, die auch die E9 bekommt, die Stelle tauschen. Jetzt ist es immer noch so, dass sie weiterhin die E9 bekommt und ich nur die E8, obwohl ihre Stelle mit E9 vergütet worden ist. Ich muss dazu sagen, dass alle anderen Techniker, mit der gleichen Qualifikation auch die E9 bekommen und ich in der gesamten Abteilung der einzige bin, der immer noch mit E8 vergütet wird.

Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Vorab wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass es bei mir wenig Chancen auf eine Höhergruppierung gibt, weil ich nicht die entsprechende Qualifikation habe (alle anderen mit E9 haben genau die gleiche Qualifikation) Mein Abteilungsleiter soll jetzt eine Stellenbewertung für mich schreiben.

Jetzt werde ich natürlich schon eine ganze Weile hingehalten.
Wie stehen denn meine Chancen auch in die E9 eingruppiert zu werden und wie kann ich vorgehen, falls mein Antrag abgelehnt wird?

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Geschrieben von: Gast, 03.06.2010, 21:26, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo Kollegen,
ich habe folgendes Problem.....

Wir sind hier im ÖD Land Berlin! Folgendes: Auf unserer Dienststelle sind 7 Kraftfahrerstellen vom Vorstand genehmigt worden. Es standen Laut meinem PR 16 Qualifizierte Kollegen zur Verfügung. Alle 7 Stellen sind von Kollegen besetzt worden, die recht kurz im Unternehmen sind!

Nun die Frage: Zählt sowas wie Betriebszugehörigkeit was, oder gehts nur darum Geld zu Sparen indem man Kollegen, die grad mal 4 Jahre im Betrieb, sind einfach mal hochgruppiert.

Wo kann man evt den Hebel ansetzen, damit auch die länger Betriebsangehörigen zu Ihrem Recht kommen? Nach welchen Kriterien werden solche Stellen intern besetzt?!

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Geschrieben von: Schnuddelchen, 03.06.2010, 13:42, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich habe gehört, dass es eventuell eine Sonderzahlung im Juli geben soll, die alle bekommen, die nach dem Beginn des TVöD ihre Erstanstellung hatten.

Hat das schon einmal jemand gehört?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

Gruß
Schnuddelchen

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Geschrieben von: olima, 31.05.2010, 22:58, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es zwar ein Dienstplanprogramm, aber ich suche ein gutes und günstiges Programm um meine persönlichen Arbeitszeiten für mich zu erfassen. Kann jemand eine Lösung empfehlen?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2010, 17:53, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin gerade durch Zufall bzw. aktuellen Anlass auf dieses Forum gestossen.

Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt bzw. kann hierzu mehr sagen.

Sachverhalt:

Die Beförderung in A12 (Endgrundgehalt) erfolgte ohne die erforderliche Wartezeit (§26 Landeslaufbahnverordnung BW). Zwischenzeitlich bin ich aber Stadtkämmerer (Stelle nach A13 bewertet), wonach eine entsprechende Wartezeit entfallen würde. Wäre die Beförderung beim alten Arbeitgeber Ende 2008 nicht ausgesprochen worden, wäre eine Beförderung nach A12 zum 01.06.2009 und anschließend nach A13 zum 01.06.2010 möglich gewesen. Derzeit liegt die Personalakte beim Landespersonalausschuss mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung der Beförderung. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies bedeuten, dass ich wieder A11 werden würde, der Gemeinderat der A12 umgehend zustimmen würde - allerdings anschließend eine 1jährige Wartezeit erfolgen müsste. Dies würde einen Verzögerung von über einem Jahr bedeuten.

Eine Rückforderung der Bezüge wäre ggf. auch noch möglich.

Wie seht ihr die Sache ? Gibt es ähnliche Fälle bzw. Erfahrungen hierzu ?

Im Voraus vielen Dank,

Gruß,

Andi

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Geschrieben von: kqnud, 28.05.2010, 17:49, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo zusammen,
im Januar hat die Polizei geringe Mengen Marihuana und Amphetamine gefunden (ich war zu Fuß unterwegs und nüchtern). Habe also gegen das BTM verstoßen und kann rein theoretisch als fahrunfähig eingestuft werden, da ich im Besitz des Führerscheins bin. Nur frage ich mich inzwischen, ob es das Straßenverkehrsamt überhaupt interessiert? Ich mein das ganze liegt jetzt schon fast ein halbes Jahr zurück. Eigentlich dachte ich, dass ich zumindest zu einem Drogentest aufgefordert werde. Ist es 100% sicher, dass sich das Straßenverkehrsamt bei mir meldet? Oder kann es sein, dass da nie was vom Straßenverkehrsamt kommen wird? Ich bin 18 Jahre jung und wohne noch bei meinen Eltern. Den Brief vom Amtsgericht abfangen hab ich geschaft, aber auf ewig morgens als erster in den Briefkasten schauen möchte ich auch nicht :S

Hoffe ihr könnt mir Auskunft geben.
MfG

EDIT: Niemand da der mir auskunft geben kanns? Sad

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Geschrieben von: Tamina, 27.05.2010, 01:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

habe mal ne Frage..., habe BWL studiert und möchte in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten.
Mich würde interessieren, welche Chancen ich hätte, einen Job als Verwaltungsfachangestellte zu bekommen ??!

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2010, 20:25, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hi,
ich bin mir nicht sicher ob diese Frage eher in den Bereich Baurecht fällt, aber ich fange einfach mal an. Ich arbeite im Ordnungsamt einer kleinen Gemeinde, jetzt kam vor einigen Tagen ein Frau zu einem meiner Kollegen und meinte die Baustelle ihres Nachbarn wäre eine Gefahr für spielende Kinder. Zu erwähnen ist, dass es sich um ein zu 90 % abgerissenes Haus handelt und das Grundstück bis auf eine Garageneinfahrt mit einer Treppe zum restlichen Haus eingezäunt ist. Die Dame, die vorsprach, ist nur eine Verwandte der tatsächlichen Nachbarin, eigentlich handelt es sich um einen Nachbarschaftsstreit, der nun über die Verwaltung ausgetragen werden soll. Mein Kollege lehnte ein Tätigwerden ab, er begründete es damit, dass die Gefahr nicht so hoch wäre, als dass man mit allen auf Teufel komm raus zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln dem Eigentümer einen Bauzaun aufdrücken müsste. Kinder, die auf das Grundstück wollen, würden sich von solch einem Zaun nicht abhalten lassen und außerdem hätten ja auch die Eltern eine gewisse Aufsichtspflicht. Liegt er mit dieser Annahme richtig?

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Geschrieben von: wasserwart, 25.05.2010, 09:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,
wir sind eine Verwaltung mit ca. 25 Beschäftigten. Die Stellen sind unserer Meinung nach total schlecht eingruppiert. Wir, der Personalrat (gibt es erst seit ca. 2 Jahren), verlangte die Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen für die Arbeitsplätze (Bürgerbüro= EG 3,Kasse=EG 6,Standesbeamtin=EG 6). Leider konnte uns unser Geschäftsführer keine vorlegen, da es noch nie welche gegeben hat und willkürlich eingruppiert worden ist. Unser Geschäftsführer fertigte auf unser Verlangen Stellenbeschreibungen und Bewertungen an, die total inakzeptabel sind. Wir konnten keine Einigung erzielen und sind jetzt zu dem Entschluss gekommen, die Stellen vom Kommunalen Prüfungsverband zu beschreiben und bewerten zu lassen. Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Prüfungsverband gemacht?
Vielen Dank für Antworten,Wasserwart.

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2010, 00:37, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich mache eine duales Studium BWL (FH) und Ausbildung zum Fachinformatiker.

Habe ich damit eine Chance in den Öffentlichen Dienst zu kommen bzw. auf Verbeamtung ?

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Geschrieben von: Gast_123, 20.05.2010, 01:14, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallihallo,

mich würde einmal interessieren, welche Möglichkeiten ich habe als Beamtin im mittleren Dienst den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen? Ich weiß, dass es den Aufstiegslehrgang in meinem Bundesland gibt, mich würde aber vor allem interessieren, ob ein Aufstieg auch durch ein externes Studium möglich ist. So könnte ich mich ja beurlauben lassen und ein Studium an einer ganz normalen Hochschule machen - wobei bei verwaltungsspezifischen Studiengängen sogar meist die Laufbahnbefähigung mit drin ist, ohne dass ich Anwärter bin oder so etwas, einige Bundesländer wie Berlin haben ihre Beamtenausbildung ja mittlerweile externalisiert. Was aber ist, wenn ich ein solches Bachelorstudium im Bereich Public Management absolviere, das keine Laufbahnbefähigung enthält? Kann ich mich dann bei meinem Dienstherrn trotzdem auf Beamtenstellen im gehobenen Dienst bewerben?

Wenn nicht, wäre es ja fast cleverer, wieder Angestellte zu werden, wo ein solcher Wechsel ja kein Problem sein dürfte, seh ich das richtig?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 18.05.2010, 12:23, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Die Wartezeiten bis zu einer Beförderung haben in einigen Kommunen absurde Längen angenommen. Die Zeitung "Der Westen" berichtet, dass in Dorsten (NRW) ein Beamtenanwärter, der 2010 seine Ausbildung beginnt, aufgrund der Wartelisten bis zur Pensionierung keine Chance auf eine Beförderung hat.
Link: http://www.derwesten.de/staedte/dorsten/...35813.html

Wie viele andere Kommunen in NRW hat die Stadt Dorsten keinen ausgeglichenen Haushalt und befindet sich in der Haushaltssicherung.

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Geschrieben von: Gast, 18.05.2010, 12:16, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo,

ich möchte mich bei euch informieren welche Möglichkeiten ich habe um mich im Beruf Verwaltungsfachangestellter weiterzubilden in den gehobenen Dienst.

Zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt, hab im Jahr 2000 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich absolviert, war danach 2 Jahre in der Landesverwaltung und seit 2005 in der Kommunalverwaltung (Arbeitsplatz ist die Arge) beschäftigt.

Da ich momentan immer noch befristet angestellt bin und die Nachfrage eines Angestelltenlehrgang II extrem hoch ist, werde ich noch sehr lange nicht die Möglichkeit haben den Angestelltenlehrgang II über den Arbeitgeber zu beginnen.

Soweit ich mich jetzt im Internet informiert habe, gibt es keine andere Möglichkeit um den Angestelltenlehrgang II zu beginnen. (zumindest nicht in Bayern)

Jetzt habe ich gelesen, dass der Betriebswirt VWA bei der Kommune auch für den gehobenen Dienst angesehen wird bzw. als gute Alternative zum AL II.

Jetzt habe ich hierzu einige Fragen:
1. Ist es mir möglich mit meiner Qualifikation den Betriebswirt VWA zu beginnen?
2. Zu den Voraussetzungen steht, dass man entweder den AL II haben soll oder die Ausbildung zum VFAK; ich frage mich wieso man mit AL II den Betriebswirt VWA beginnen sollte, denn man hat doch schon die Qualifikation für den gehobenen Dienst.
3. Findet Ihr den Betriebswirt VWA in meiner Situation sinnvoll oder gibt es noch eine andere Alternative sich in dem Beruf weiterzubilden?
4. Wisst ihr wieviel Kosten ich insgesamt für den Betriebswirt VWA veranschlagen muss? (Bayern)

Vielen Dank für eure Mithilfe!

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2010, 13:55, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ich werde in Kürze innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer Kreisverwaltung zu einer Bezirksregierung wechseln.
Mein Vertrag bei meinem jetzigen Dienstherren endet Ende Juni, soll aber verlängert werden bis Ende des Jahres. Etwas Vertragliches habe ich noch nicht bekommen.
Von der Bezirksregierung habe ich auch noch nichts Schriftliches, so dass ich bisher meinem jetzigen Dienstherren noch nicht in Kenntnis gesetzt habe, dass ich meinen Vertrag nicht verlängern werde. Dies möchte ich auch erst machen, wenn ich die Vertragssachen vom neuen Dienstherren habe, was aber nach telefonischer Aussage erst Ende Mai etwas wird.
Das heißt also, ich würde meinem jetzigen Dienstherren erst ca. Anfang Juni meine Nicht-Vertragsverlängerung mitteilen. Derzeit arbeite ich als Projektleiter in einem größeren Projekt, was ich dann noch an eine bisher noch nicht benannte Person (Problem: wer soll es machen? wird auch nicht innerhalb eines Tages geklärt sein!) übergeben müsste.
Mein Problem: Ich habe noch neun Tage Urlaub (berechnet bis Ende Juni). Da ich bis einschließlich der ersten Juniwoche keinen Urlaub nehmen kann (bedingt durch dieses Projekt) und das Projekt ja auch noch sinnig an einen Nachfolger übergeben muss, befürchte ich, dass ich meinen Urlaub nicht in gänze nehmen kann vor dem Stellenwechsel.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es im öffentlichen Dienst möglich, sozusagen Restansprüche auf Urlaub in das neue Dienstverhältnis mitzunehmen oder muss ich mir den Urlaub auszahlen lassen?

Vielen Dank für die Antworten!

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Geschrieben von: patrick81, 13.05.2010, 17:51, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse bezüglich verminderte Dienstfähigkeit?

Wo kann ich etwas in Erfahrung bringen?
Wer legt diese Verminderung fest? Hausarzt mit Amtsarzt oder nur Amtsarzt mit Berichten vom Arzt?
Ist diese daraus folgende Teilbeschäftigung gleichzusetzen mit der "normalen" Teilbeschäftigung, oder bekommt man bei verminderter Dienstfähigkeit einen finanziellen Zuschuß ?

Vielen Dank für Eure Ratschläge.

Gruß, Patrick

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Geschrieben von: angel-, 12.05.2010, 19:44, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

für eine - hoffentliche erfolgreiche - Bewerbung für eine Stelle in einem Jugendamt benötige ich dringend Hilfe. Bislang habe ich nie in diesem Bereich gearbeitet und wollte fragen, ob mir jemand fachliche Info´s zu wirtschaftlichen Jugendhilfen bzw. Beistandschaften / Vormundschaft geben kann. Sehr gerne nehme ich natürlich auch vorhandenes Schulungsmaterial.

Wer mir weiterhelfen kann, meldet sich bitte am besten per Nachricht an mich.

Vielen lieben Dank schon mal.

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Geschrieben von: Snoopyone, 10.05.2010, 18:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo-vielleicht finde ich ja hier eine Idee, wie ich in meinem Vorhaben weiterkomme.
Ich arbeite mit einem befristeten Vertrag, der 2012 vorraussichtlich ausläuft.Seit einem Jahr habe ich einen Freund der in NRW lebt.Es ist eine Fernbeziehung, die uns beiden sehr zu schaffen macht.
Es gibt eine Dienststelle von uns in Bonn, zu der ich gern wechseln würde.
Weiß jemand, ob es eine Zusammenführung oder Versetzung für diesen Zweck geben kann?Wenn ja, was sollte ich tun??Hiiiiiilfe!!O030
Gruß

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Geschrieben von: Gast, 10.05.2010, 13:31, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

HILFE !!!

Hallo Zusammen,

ich bin seit 1998 im öffenlichen Dienst als Arbeiter beschäftigt, jetzt bin ich seit ca. 6 Monaten auf Grund eines Bandscheibenleidens krank.

Ich wurde von meinen Vorgesetzten als Simulant dargestellt und auf Grund dessen zu einem Gutachter geschickt. Vom Gutachter wurde entschieden, dass ich nicht mehr für meinen erlernten Beruf einsetzbar bin.

Was kann ich machen, ich will meine Arbeit beim öffentlichen Dienst nicht verlieren.

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Geschrieben von: patrick81, 09.05.2010, 11:31, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen.

Auch ich bin neu hier und brauch gleich Euren Rat. Bin zurzeit total überfordert und weiß mir nicht mehr zu helfen. Habe bereits ein Anschreiben an meine Gewerkschaft geschickt, mit Bitte um Rechtsauskunft (noch keine Rückantwort).

Erstmal ein Paar Info zur meiner Person und meiner Geschichte.

-29 Jahre alt, Kommunalbeamter (kommunaler Vollzugsbeamter)
bei Verbandsgemeinde (Rheinland Pfalz)
-verheiratet A7, Stufe 5
-krankgeschrieben seit 15.04.2009
-Bipolare affektive Störung (manisch-depressiv), Angstzustände, Schildrüsenunterfunktion
-stationäre Behandlung 2x 12 Wochen
-teilstationäre Behandlung 2x 9 Wochen
-ambulante Behandlung bei Neurologe sowie Therapeutin jeweils wöchentlich
-4x Amtsärztliche Untersuchung (sieht Behandlungen für notwendig)
-Schwerbehindertenausweis wurde beantragt; es wird von mindestens 50% ausgegangen


Und jetzt meine Fragen:

Der Amtsarzt hat mir beim letzten Besuch geäußert, dass er mich ab Juni 2010 vorläufig für ein Jahr dienstunfähig schreiben wird, wenn keine Verbesserung meines Gesundheitszustandes vorliegt.
Seit diesem Besuch geht es mir wieder sehr schlecht. War kurz davor wiederholt teilstationär zu gehen, da der Druck und die Angst hoch waren. Setze mich sehr unter Druck, da ich Angst habe, in den vorläufigen Ruhestand versetzt zu werden. Mache mir Gedanken über die finanzielle Situation. Auf der anderen Seite würden mein Neurologe, sowie meine Therapeutin für gut finden, wenn ich dieses Jahr nutzen könnt.
Ich habe jedoch Angst vor dem finanziellen Loch. Ich habe die Gewerkschaft bereits um Hilfe gebeten, jedoch noch keine Rückantwort bekommen……auch dies macht mir Angst.

Könnte mir vielleicht helfen, wie hoch die Besoldung wäre und ob ich bei einer hohen Geldeinbuße, mir mit einem 400- Euro Job (Briefe ausfahren, oder Medikamente) die Differenz etwas ausgleichen könnte.

Auch habe ich mir überlegt, vielleicht auf 30 Stunden die Woche zurückzufahren. Wäre dies möglich? Wie kann ich mir das Gehalt ausrechnen, bzw. wo kann ich darüber etwas lesen ? Kann man auch bei einer Krankheit auf 30 Stunden zurückgefahren werden ohne Geldeinbuße?

Wenn alles nichts hilft, bin ich gezwungen, den Dienst anzutreten und dann vielleicht denn ganzen Mist mit der Erkrankung wieder durch machen zu müssen.

Danke, dass ihr diesen Eintrag gelesen habt und vorab auch Danke für Eure Hilfe.

Gruß, Patrick

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Geschrieben von: dennisbrook, 06.05.2010, 11:33, Forum: Bürgerbüro, Antworten (15)

Ich habe mal eine Frage an alle hier im Forum, die im Bereich Bürgeramt/Melde- Pass-Personalausweiswesen beschäftigt sind: Wie steht es mit den Vorbereitungen für den neuen Personalausweis, der ab 1.11.2010 auf uns zukommt? Gibt es personelle und finanzielle Planungen? Nach unseren Informationen kommt da ein Paket auf uns zu, das mit den vorhandenen Mitteln kaum zu stemmen ist und etliche noch nicht gelöste Fragen enthält. Für einen regen Informationsaustausch wäre ich dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 06.05.2010, 11:32, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich möchte aus familiären Gründen von der Stadtverwaltung München zu einer Verwaltung ( egal ob Kommune oder andere Behörde ) in Köln bzw. den näheren Umkreis wechseln.

Nach 22 Bewerbungen, 16 Absagen wegen schlechter Finanzlage der Kommunen und nicht erfolgter Freigabe meines Arbeitgebers für eine zeitlich befristete ( 3 Jahre ) Stelle im Rahmen einer Abordnung, weiss ich langsam echt nicht mehr was ich machen soll.

Leider gibt es ja meines Wissens für die Kommunalbeamten keine Tauschbörse wie das Lehrertauschverfahren, wo bundeslandübergreifend gewechselt werden kann, insofern bleibt mir nur ein ganzer Haufen GEDULD, ausser jemand hier, hat eine andere, zündende Idee, für die ich unfassbar dankbar wäre! Auch wenn bei Euch ein Job im mittleren Dienst A8 frei ist, wäre hier ein Hinweis schon toll!

JK

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Geschrieben von: giroes, 05.05.2010, 21:30, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

hallo,

ich bin etwas ratlos und hoffe auf hilfe oder mitteilungen von erfahrungen. ich bin seit 12 jahren aus familären gründen (pflege eines angehörigen) in beurlaubung ohne bezüge nach § 71 lbg. da sich meine situation nicht geändert hat, möchte/muss ich meine beurlaubung weiter verlängern. nach allem, was ich bisher gelesen und auch gehört habe, ist das jedoch nicht möglich. nach 12 jahren ist ie höchstgrenze erreicht. zunächst dachte ich § 70 lbg (urlaub aus arbeitsmarktpolitischen gründen) könnte mich noch retten, aber da ist auch nichts mehr möglich, da ich noch 10 jahre bis zum erreichen der pensionsgrenze zu arbeiten habe. die entlassung aus dem beamtenstatus kann ich mir nicht leisten. da ich meinen arbeitgeber jedoch keinen cent koste und auch in den letzten 12 jahren nicht gekostet habe, weil ich über meinen ehepartner beihilfeberchtigt bin, hoffe ich auch eine möglichkeit die beurlaubung zu verlängern. hat jemand erfahrung?

gruß
girös

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