Geschrieben von: Kreeworzl, 12.07.2010, 16:13, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich habe vom Kommunalen Prüfungsverband Bayern eine Stellenbeschreibung zum Ausfüllen erhalten. Kann mir jemand ein Muster zuschicken/mailen, wie Arbeitsvorgänge gebildet werden müssen und die Zeitangaben?

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Geschrieben von: Dxxx, 11.07.2010, 22:54, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo
Bei uns werden die Aufgaben eines Vorabeiters von Monat zu Monat mehr. Die Gartenbaumeister wälzen immer mehr Aufgaben auf uns ab. Ist es möglich, auch eine Vorarbeiter Stelle zu bewerten? Für 100 € mehr im Monat habe ich bald keine Lust mehr auf Stress.

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2010, 01:34, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Eine Gemeinde hatte ihren stellvertretenden Bauamtsleiter (Angestellter) ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt, da dieser zahlreiche private E-Mails empfing und schrieb sowie eine Sportübertragung während der Arbeitszeit ansah. An einigen Tagen hatte der langjährige Angestellte über 150 Flirt E-Mails pro Tag empfangen. Der Vorwurf lautet Arbeitsbetrug und Verletzung der Arbeitspflicht.

Das Landesarbeitsgericht in Hannover hat diese Kündigung als zulässig bestätigt (Urteil vom 31. Mai 2010, AZ: 12 SA 875/09).

Dabei spielte offenbar keine Rolle, dass die Gemeinde die private E-Mail-Nutzung gar nicht per Dienstanweisung verboten hatte.

In dem Prozess hat die Gemeinde (Samtgemeinde Eystrup in Niedersachsen) i.ü. sogar die E-Mails ihres ehemaligen Bediensteten zum Bewis vorgelegt (Umfang: 774 DIN A4-Seiten). Die Bediensteten im öffentlichen Dienst können sich also hier nicht auf Datenschutz oder das Fernmeldegeheimnis berufen.

Links:
http://www.berlinonline.de/berliner-kuri...11174.html

http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/l...32782.html

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Geschrieben von: Défi, 06.07.2010, 17:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

D020
Hallo zusammen,
bin hier neu, brauche aber dringend einen Rat. Ich bin seit fast sieben Jahren Angestellte in einer Kommune als Sachbearbeiterin. War auch zwei Jahre bei der ARGE. Aufgrund eines Burn-Out-Syndroms nahm ich an einer REHA teil, dort stellte man auch noch fest, dass ich an Arthrose in den Hüftgelenken leide. Ich ließ mich operieren, fiel ein Jahr insgesamt aus. In dieser Zeit versetzte man mich einfach auf eine sog. Springerstelle und besetzte die Stelle in der ARGE neu.
Als ich wieder arbeiten konnte, gab man mir eine Stelle an der Telefonzentrale, die unter meiner tariflichen Eingruppierung liegt, mit dem Hinweis auf die Wiedereingliederung und dass ich mich später auf eine andere Stelle ja bewerben könne. Natürlich funktionierte das nicht. Ich habe mich an VERDI gewandt, mit dieser Hilfe konnte man mir plötzlich wieder eine andere Stelle meiner Eingruppierung anbieten, die ich seit Oktober 2009 inne habe. Leider wurde ich wieder krank und musste in diesem Jahr zwei mal operiert werden, so dass ich seit März fehlte. Im Mai versetzte man mich wieder ohne Rücksprache einfach auf eine Springerstelle und jetzt wollte man mich wieder auf die Telefonstelle setzen. Ich kann mich zur Zeit nur dadurch wehren, dass ich einen Hörsturz hatte und die Ärztin mich weiter krankschreibt.
Was kann ich tun, um mich vor dieser Versetzung zu schützen?
Ich empfinde es auch als absolut degradierend, was nicht gerade zu meiner Gesundung beiträgt. Ach ja, ich bin schwerbehindert 50 %.
Hat jemand eine Idee??
Liebe Grüße
Défi

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Geschrieben von: Gaulloi, 04.07.2010, 18:01, Forum: Bürgerfragen, - Keine Antworten

An der Giebelseite meines 250 Jahre alten Fachwerkhauses führt ein 5.40 m breiter Weg entlang, der bisher durch einen 1m breiten Grünstreifen von der Hauswand=Grundstücksgrenze getrennt war.
Dieser Grünstreifen wurde jetzt bis an meine Hauswand asphaltiert. Der Weg hat keinen Bürgersteig, er wird in beiden Richtungen befahren und es wird auf beiden Seiten geparkt.
Somit sind die Autofahrer gezwungen Schlangenlinien zu fahren, bzw fahren sie so dicht an meinem Haus vorbei, dass bereits zweimal die Hausecke beschädigt wurde (Fahrerflucht).
Durch das unmittelbare Fahren entlang alter Bausubstanz (auch nachts) bin ich erheblichen Lärm- und Erschütterungsbelästigungen ausgesetzt.

Frage 1.; gibt es eine Mindestabstandsfläche zwischen Wohnhaus und Fahrbahn?
Frage 2: Habe ich Anspruch auf eine verkehrsberuhigende Maßnahme ?

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Geschrieben von: Madonna2010, 01.07.2010, 09:46, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (2)

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, seit 12 Jahren arbeite ich als Jugendarbeiter in einem Jugendhaus, bezahlt nach einem Erzieher(habe aber keinen staatlich, anerkannten Erzieher) in der S 6.
Jetzt ist man der Meinung, doch lieber einen studierten Sozialpädagogen einzustellen und mich umzusetzen.
Ich soll demnächst in verschiedenen Kindergärten, putzen, saubermachen, Gartenarbeit u.s.w. also mehr oder weniger Pampelarbeiten erledigen.
Bezahlt werde ich dann in der 2. darf man den eigentlich so extrem runtergestuft werde, das nach 12 Jahren ?

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Geschrieben von: fragestellen, 29.06.2010, 01:19, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgende Fragen an alle hier im Forum, die im Bereich Sozialamt / Jugendamt beschäftigt sind:

Arbeitet das Jugendamt mit dem Sozialamt zusammen?
Weiß das Sozialamt, dass ein Bürger Hilfe vom Jugendamt bekommt/ bekommen hat ?
Darf der Bürger Einsicht in seine Akte vom Sozialamt nehmen?
Was bedeutet: „Das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungen wird von Amts wegen überprüft". Was wird da gemacht?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen und respektvollen Grüßen

fragestellen

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Geschrieben von: mber2010, 28.06.2010, 15:44, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ausgangslage: Lehrer, befristete Anstellung (Schwangerschaftsvertretung)

Vor Vertragsunterzeichnung wurde mündlich von der Schulleitung mitgeteilt, dass die angebotene Stelle sich nicht nur auf das aktuelle Schuljahr 2009/2010 beschränkt, sondern, aufgrund der anschließenden Elternzeit, auch für 2010/2011. Es wurde jedoch nur ein Vertrag für das laufende Schuljahr bis Juli 2010 erstellt.

Im Mai 2010 wurde dreimal nach der Möglichkeit der Weiterbeschäftigung gefragt, jedoch keine Aussage hierzu erhalten („Noch keine Information bekannt“). Vor der Schulkonferenz (ebenfalls Mai) wurde sogar gebeten, „Unterrichtswünsche“ für das nächste Schuljahr (2010/2011) abzugeben. Ergo ergibt sich daraus für den normalen Arbeitsnehmer eine Annahme, dass das Beschäftigungsverhältnis weitergeführt wird (wieso sollte man jemanden zu Pläne auffordern, wenn es diesen nicht mehr betrifft). In der Schulkonferenz, bei der allg. Information über Neuerungen / Einteilung für das neue Schuljahr mitgeteilt wurden, erfuhr der Lehrer öffentlich (!), dass es keine Weiterbeschäftigung geben wird. Danach wurde erst auf Druck und Nachfrage des Lehrers ein persönliches Gespräch geführt. Grund der Nichtweiterbeschäftigung: Umstrukturierung

Minuspunkte Schulleitung:
kein persönliches Gespräch vor der Schulkonferenz über die Personalentscheidung, obwohl mehr als ausreichend bekannt war, unter welchen Voraussetzungen der Lehrer eingestellt wurde

Fragen :
Inwieweit gilt eine mündliche Absprache im öffentlichen Dienst als bindend ?

Inwieweit gibt es im öffentlichen Dienst ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung (auch nach Ablauf des geschl. befristeten Vertrages), wenn die Schwangerschaft/Elternzeit der zu vertretenden Person weiter andauert ?

Inwieweit sind Formfehler seitens der Schulleitung zu monieren ? Schließlich hat auch die Schulleitung bei einem befristeten Vertrag eine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer.

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Geschrieben von: Floekle, 23.06.2010, 17:37, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen

Habe folgende Frage bzw. folgendes Problem...

Fange am 01.08. meine Ausbildung an.
Ursprünglich war vereinbart, dass ich diese als Stadtsekretäranwärterin mache.
Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden, allerdings wird eine erneute Vorstellung in einem Jahr empfohlen (wegen einem GdB von 50).
Nun wurde mir das Angebot unterbreitet, dass ich die Ausbildung auch als Verwaltungsfachangestellte machen könnte.
Habe zwei Tage Zeit, mich zu entscheiden (also bis Freitag.)

Mir wurde gesagt, dass ich mit der Anwärter Ausbildung nichts anfangen kann, wenn mir die Verbeamtung auf Lebenszeit untersagt wird.

Nun würde ich gerne wissen was da dran ist.

Vom Inhalt her sind die beiden Ausbildungen ja schließlich fast identisch, außer dass die Beamtenausbildung 2 und die Angestelltenausbildung 3 Jahre dauert. Bei dem ersten sind 3 Jahre Anwärterzeit und bei dem 2. zwei... Womit ich ja bei beiden Ausbildungen auf 5 Jahre inkl. Probe-/ Anwärterzeit komme...

Was sind die Vor- und was sind die Nachteile für das jeweilige Angebot?
(Wie gesagt, ich habe noch beide Möglichkeiten...)

Wäre froh, wenn mir jemand antworten könnte.

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Geschrieben von: Maddyliebe, 19.06.2010, 13:25, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,

wäre super, wenn mir jmd. erklären könnte was das bedeutet. Die Stellenausschreibung beginnt nämlich so:

Diese Stellenausschreibung richtet sich nur an Bewerberinnen und Bewerber, die in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis zum Freistaat .... stehen. Diese Einschränkung gilt nicht für schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten Bewerberinnen / Bewerber.

Können sich demnach nur Leute bewerben, die bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind?

Danke!

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Geschrieben von: HakunaMatata, 14.06.2010, 17:38, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo zusammen,

inwieweit ist der Personalrat miteinzubeziehen, wenn es um die Umsetzung eines Organisationsgutachtens geht?

Wer kennt sich denn da aus?

VG
HakunaMatata

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2010, 00:51, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Unter den WM-Tröten leiden nicht nur die WM-Zuschauer am TV. Spätestens ab Sonntag, dem ersten Spiel der dt. Nationalmannschaft, wird dies auch viele Anwohner von Public-Viewings treffen, sofern deren Ordnungsämter nicht vorgesorgt haben: Viele Städte haben sich rechtzeitig über den gewaltigen Lärm der Fußball-WM-Tröten aus Südafrika ("Vuvuzuelas") informiert und den Gebrauch beim Public Viewing verboten. Andere Ordnungsämter sollten diese Auflage noch schnell nachholen, ansonsten könnte die Akzeptanz für Public-Viewings dauerhaft leiden. P033

Links:
http://www.derwesten.de/sport/fussball/w...82197.html

http://www.mt-online.de/lokales/minden/3...ewing.html

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Geschrieben von: troete, 11.06.2010, 10:45, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,
ich habe eine Frage zur Einarbeitung einer neuen Kollegin. Ich bin "normale" Sachbearbeiterin A10. Jetzt arbeite ich seit ca. 6 Monaten eine neue Kollegin ein. Die Einarbeitung ist sehr zeitintensiv und schwierig. Da es immer wieder Probleme gibt und ich aufgrund der Einarbeitung kaum noch zur Bearbeitung meines Sachgebietes komme, stellt sich mir die Frage, ob ich die weitere Einarbeitung ablehnen kann ? In meiner Stellenbeschreibung steht übrigens nichts von dieser zusätzlichen Aufgabe. Wäre toll, wenn ich auf diese Weise Hilfe bekommen kann. Danke, troete

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2010, 18:22, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

Gibt es schon Informationen über die Schwerpunkte der Klausuren für die Diplom-Verwaltungswirte in der Staatsprüfung 2010?
Klausuren werden jetzt ab Mitte Juni in den Fächern ÖBWL, Staatsrecht, AVR, KFM, Sozialrecht und Kommunalrecht geschrieben.

Würde mich mal interessieren, ob da etwas absehbar ist.

Danke und Gruß

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Geschrieben von: Gast, 06.06.2010, 11:47, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo,

ich arbeite in einer Verwaltung in einem technischen Beruf.

Ich habe von 2002-2005 in dieser Verwaltung meine Ausbildung gemacht und wurde ab dem 01.09.05 für 1,5 Jahre übernommen und mit E5 vergütet. Nach diesen 1,5 Jahren wurde ich für knapp 4 Monate arbeitslos und bin dann aber wieder in der gleichen Verwaltung als Schwangerschaftsvertretung eigestellt worden und in E8 Stufe 2 eingruppiert worden, obwohl die Stelle eigentlich mit E9 bewertet ist.

Im letzten Jahr habe ich dann einen festen Arbeitsvertrag bekommen. Vor einem Jahr musste ich mit einer Kollegin, die auch die E9 bekommt, die Stelle tauschen. Jetzt ist es immer noch so, dass sie weiterhin die E9 bekommt und ich nur die E8, obwohl ihre Stelle mit E9 vergütet worden ist. Ich muss dazu sagen, dass alle anderen Techniker, mit der gleichen Qualifikation auch die E9 bekommen und ich in der gesamten Abteilung der einzige bin, der immer noch mit E8 vergütet wird.

Ich habe vor ca. 3 Monaten einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung gestellt. Vorab wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass es bei mir wenig Chancen auf eine Höhergruppierung gibt, weil ich nicht die entsprechende Qualifikation habe (alle anderen mit E9 haben genau die gleiche Qualifikation) Mein Abteilungsleiter soll jetzt eine Stellenbewertung für mich schreiben.

Jetzt werde ich natürlich schon eine ganze Weile hingehalten.
Wie stehen denn meine Chancen auch in die E9 eingruppiert zu werden und wie kann ich vorgehen, falls mein Antrag abgelehnt wird?

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Geschrieben von: Gast, 03.06.2010, 21:26, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo Kollegen,
ich habe folgendes Problem.....

Wir sind hier im ÖD Land Berlin! Folgendes: Auf unserer Dienststelle sind 7 Kraftfahrerstellen vom Vorstand genehmigt worden. Es standen Laut meinem PR 16 Qualifizierte Kollegen zur Verfügung. Alle 7 Stellen sind von Kollegen besetzt worden, die recht kurz im Unternehmen sind!

Nun die Frage: Zählt sowas wie Betriebszugehörigkeit was, oder gehts nur darum Geld zu Sparen indem man Kollegen, die grad mal 4 Jahre im Betrieb, sind einfach mal hochgruppiert.

Wo kann man evt den Hebel ansetzen, damit auch die länger Betriebsangehörigen zu Ihrem Recht kommen? Nach welchen Kriterien werden solche Stellen intern besetzt?!

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Geschrieben von: Schnuddelchen, 03.06.2010, 13:42, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich habe gehört, dass es eventuell eine Sonderzahlung im Juli geben soll, die alle bekommen, die nach dem Beginn des TVöD ihre Erstanstellung hatten.

Hat das schon einmal jemand gehört?
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

Gruß
Schnuddelchen

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Geschrieben von: olima, 31.05.2010, 22:58, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,
in unserem Unternehmen gibt es zwar ein Dienstplanprogramm, aber ich suche ein gutes und günstiges Programm um meine persönlichen Arbeitszeiten für mich zu erfassen. Kann jemand eine Lösung empfehlen?

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2010, 17:53, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich bin gerade durch Zufall bzw. aktuellen Anlass auf dieses Forum gestossen.

Vielleicht hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt bzw. kann hierzu mehr sagen.

Sachverhalt:

Die Beförderung in A12 (Endgrundgehalt) erfolgte ohne die erforderliche Wartezeit (§26 Landeslaufbahnverordnung BW). Zwischenzeitlich bin ich aber Stadtkämmerer (Stelle nach A13 bewertet), wonach eine entsprechende Wartezeit entfallen würde. Wäre die Beförderung beim alten Arbeitgeber Ende 2008 nicht ausgesprochen worden, wäre eine Beförderung nach A12 zum 01.06.2009 und anschließend nach A13 zum 01.06.2010 möglich gewesen. Derzeit liegt die Personalakte beim Landespersonalausschuss mit der Bitte um nachträgliche Genehmigung der Beförderung. Sollte dies nicht der Fall sein, würde dies bedeuten, dass ich wieder A11 werden würde, der Gemeinderat der A12 umgehend zustimmen würde - allerdings anschließend eine 1jährige Wartezeit erfolgen müsste. Dies würde einen Verzögerung von über einem Jahr bedeuten.

Eine Rückforderung der Bezüge wäre ggf. auch noch möglich.

Wie seht ihr die Sache ? Gibt es ähnliche Fälle bzw. Erfahrungen hierzu ?

Im Voraus vielen Dank,

Gruß,

Andi

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Geschrieben von: kqnud, 28.05.2010, 17:49, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo zusammen,
im Januar hat die Polizei geringe Mengen Marihuana und Amphetamine gefunden (ich war zu Fuß unterwegs und nüchtern). Habe also gegen das BTM verstoßen und kann rein theoretisch als fahrunfähig eingestuft werden, da ich im Besitz des Führerscheins bin. Nur frage ich mich inzwischen, ob es das Straßenverkehrsamt überhaupt interessiert? Ich mein das ganze liegt jetzt schon fast ein halbes Jahr zurück. Eigentlich dachte ich, dass ich zumindest zu einem Drogentest aufgefordert werde. Ist es 100% sicher, dass sich das Straßenverkehrsamt bei mir meldet? Oder kann es sein, dass da nie was vom Straßenverkehrsamt kommen wird? Ich bin 18 Jahre jung und wohne noch bei meinen Eltern. Den Brief vom Amtsgericht abfangen hab ich geschaft, aber auf ewig morgens als erster in den Briefkasten schauen möchte ich auch nicht :S

Hoffe ihr könnt mir Auskunft geben.
MfG

EDIT: Niemand da der mir auskunft geben kanns? Sad

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Geschrieben von: Tamina, 27.05.2010, 01:21, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

habe mal ne Frage..., habe BWL studiert und möchte in der Öffentlichen Verwaltung arbeiten.
Mich würde interessieren, welche Chancen ich hätte, einen Job als Verwaltungsfachangestellte zu bekommen ??!

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2010, 20:25, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hi,
ich bin mir nicht sicher ob diese Frage eher in den Bereich Baurecht fällt, aber ich fange einfach mal an. Ich arbeite im Ordnungsamt einer kleinen Gemeinde, jetzt kam vor einigen Tagen ein Frau zu einem meiner Kollegen und meinte die Baustelle ihres Nachbarn wäre eine Gefahr für spielende Kinder. Zu erwähnen ist, dass es sich um ein zu 90 % abgerissenes Haus handelt und das Grundstück bis auf eine Garageneinfahrt mit einer Treppe zum restlichen Haus eingezäunt ist. Die Dame, die vorsprach, ist nur eine Verwandte der tatsächlichen Nachbarin, eigentlich handelt es sich um einen Nachbarschaftsstreit, der nun über die Verwaltung ausgetragen werden soll. Mein Kollege lehnte ein Tätigwerden ab, er begründete es damit, dass die Gefahr nicht so hoch wäre, als dass man mit allen auf Teufel komm raus zur Verfügung stehenden verwaltungsrechtlichen Mitteln dem Eigentümer einen Bauzaun aufdrücken müsste. Kinder, die auf das Grundstück wollen, würden sich von solch einem Zaun nicht abhalten lassen und außerdem hätten ja auch die Eltern eine gewisse Aufsichtspflicht. Liegt er mit dieser Annahme richtig?

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Geschrieben von: wasserwart, 25.05.2010, 09:00, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (5)

Hallo,
wir sind eine Verwaltung mit ca. 25 Beschäftigten. Die Stellen sind unserer Meinung nach total schlecht eingruppiert. Wir, der Personalrat (gibt es erst seit ca. 2 Jahren), verlangte die Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen für die Arbeitsplätze (Bürgerbüro= EG 3,Kasse=EG 6,Standesbeamtin=EG 6). Leider konnte uns unser Geschäftsführer keine vorlegen, da es noch nie welche gegeben hat und willkürlich eingruppiert worden ist. Unser Geschäftsführer fertigte auf unser Verlangen Stellenbeschreibungen und Bewertungen an, die total inakzeptabel sind. Wir konnten keine Einigung erzielen und sind jetzt zu dem Entschluss gekommen, die Stellen vom Kommunalen Prüfungsverband zu beschreiben und bewerten zu lassen. Hat jemand schon mal Erfahrung mit dem Prüfungsverband gemacht?
Vielen Dank für Antworten,Wasserwart.

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2010, 00:37, Forum: Beamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich mache eine duales Studium BWL (FH) und Ausbildung zum Fachinformatiker.

Habe ich damit eine Chance in den Öffentlichen Dienst zu kommen bzw. auf Verbeamtung ?

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Geschrieben von: Gast_123, 20.05.2010, 01:14, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallihallo,

mich würde einmal interessieren, welche Möglichkeiten ich habe als Beamtin im mittleren Dienst den Aufstieg in den gehobenen Dienst zu machen? Ich weiß, dass es den Aufstiegslehrgang in meinem Bundesland gibt, mich würde aber vor allem interessieren, ob ein Aufstieg auch durch ein externes Studium möglich ist. So könnte ich mich ja beurlauben lassen und ein Studium an einer ganz normalen Hochschule machen - wobei bei verwaltungsspezifischen Studiengängen sogar meist die Laufbahnbefähigung mit drin ist, ohne dass ich Anwärter bin oder so etwas, einige Bundesländer wie Berlin haben ihre Beamtenausbildung ja mittlerweile externalisiert. Was aber ist, wenn ich ein solches Bachelorstudium im Bereich Public Management absolviere, das keine Laufbahnbefähigung enthält? Kann ich mich dann bei meinem Dienstherrn trotzdem auf Beamtenstellen im gehobenen Dienst bewerben?

Wenn nicht, wäre es ja fast cleverer, wieder Angestellte zu werden, wo ein solcher Wechsel ja kein Problem sein dürfte, seh ich das richtig?

Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 18.05.2010, 12:23, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Die Wartezeiten bis zu einer Beförderung haben in einigen Kommunen absurde Längen angenommen. Die Zeitung "Der Westen" berichtet, dass in Dorsten (NRW) ein Beamtenanwärter, der 2010 seine Ausbildung beginnt, aufgrund der Wartelisten bis zur Pensionierung keine Chance auf eine Beförderung hat.
Link: http://www.derwesten.de/staedte/dorsten/...35813.html

Wie viele andere Kommunen in NRW hat die Stadt Dorsten keinen ausgeglichenen Haushalt und befindet sich in der Haushaltssicherung.

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Geschrieben von: Gast, 18.05.2010, 12:16, Forum: Fortbildung , Antworten (4)

Hallo,

ich möchte mich bei euch informieren welche Möglichkeiten ich habe um mich im Beruf Verwaltungsfachangestellter weiterzubilden in den gehobenen Dienst.

Zu meiner Person:
Ich bin 27 Jahre alt, hab im Jahr 2000 meine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten erfolgreich absolviert, war danach 2 Jahre in der Landesverwaltung und seit 2005 in der Kommunalverwaltung (Arbeitsplatz ist die Arge) beschäftigt.

Da ich momentan immer noch befristet angestellt bin und die Nachfrage eines Angestelltenlehrgang II extrem hoch ist, werde ich noch sehr lange nicht die Möglichkeit haben den Angestelltenlehrgang II über den Arbeitgeber zu beginnen.

Soweit ich mich jetzt im Internet informiert habe, gibt es keine andere Möglichkeit um den Angestelltenlehrgang II zu beginnen. (zumindest nicht in Bayern)

Jetzt habe ich gelesen, dass der Betriebswirt VWA bei der Kommune auch für den gehobenen Dienst angesehen wird bzw. als gute Alternative zum AL II.

Jetzt habe ich hierzu einige Fragen:
1. Ist es mir möglich mit meiner Qualifikation den Betriebswirt VWA zu beginnen?
2. Zu den Voraussetzungen steht, dass man entweder den AL II haben soll oder die Ausbildung zum VFAK; ich frage mich wieso man mit AL II den Betriebswirt VWA beginnen sollte, denn man hat doch schon die Qualifikation für den gehobenen Dienst.
3. Findet Ihr den Betriebswirt VWA in meiner Situation sinnvoll oder gibt es noch eine andere Alternative sich in dem Beruf weiterzubilden?
4. Wisst ihr wieviel Kosten ich insgesamt für den Betriebswirt VWA veranschlagen muss? (Bayern)

Vielen Dank für eure Mithilfe!

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Geschrieben von: Gast, 14.05.2010, 13:55, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Ich werde in Kürze innerhalb des öffentlichen Dienstes von einer Kreisverwaltung zu einer Bezirksregierung wechseln.
Mein Vertrag bei meinem jetzigen Dienstherren endet Ende Juni, soll aber verlängert werden bis Ende des Jahres. Etwas Vertragliches habe ich noch nicht bekommen.
Von der Bezirksregierung habe ich auch noch nichts Schriftliches, so dass ich bisher meinem jetzigen Dienstherren noch nicht in Kenntnis gesetzt habe, dass ich meinen Vertrag nicht verlängern werde. Dies möchte ich auch erst machen, wenn ich die Vertragssachen vom neuen Dienstherren habe, was aber nach telefonischer Aussage erst Ende Mai etwas wird.
Das heißt also, ich würde meinem jetzigen Dienstherren erst ca. Anfang Juni meine Nicht-Vertragsverlängerung mitteilen. Derzeit arbeite ich als Projektleiter in einem größeren Projekt, was ich dann noch an eine bisher noch nicht benannte Person (Problem: wer soll es machen? wird auch nicht innerhalb eines Tages geklärt sein!) übergeben müsste.
Mein Problem: Ich habe noch neun Tage Urlaub (berechnet bis Ende Juni). Da ich bis einschließlich der ersten Juniwoche keinen Urlaub nehmen kann (bedingt durch dieses Projekt) und das Projekt ja auch noch sinnig an einen Nachfolger übergeben muss, befürchte ich, dass ich meinen Urlaub nicht in gänze nehmen kann vor dem Stellenwechsel.
Lange Rede, kurzer Sinn:
Ist es im öffentlichen Dienst möglich, sozusagen Restansprüche auf Urlaub in das neue Dienstverhältnis mitzunehmen oder muss ich mir den Urlaub auszahlen lassen?

Vielen Dank für die Antworten!

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Geschrieben von: patrick81, 13.05.2010, 17:51, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,

hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse bezüglich verminderte Dienstfähigkeit?

Wo kann ich etwas in Erfahrung bringen?
Wer legt diese Verminderung fest? Hausarzt mit Amtsarzt oder nur Amtsarzt mit Berichten vom Arzt?
Ist diese daraus folgende Teilbeschäftigung gleichzusetzen mit der "normalen" Teilbeschäftigung, oder bekommt man bei verminderter Dienstfähigkeit einen finanziellen Zuschuß ?

Vielen Dank für Eure Ratschläge.

Gruß, Patrick

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Geschrieben von: angel-, 12.05.2010, 19:44, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo zusammen,

für eine - hoffentliche erfolgreiche - Bewerbung für eine Stelle in einem Jugendamt benötige ich dringend Hilfe. Bislang habe ich nie in diesem Bereich gearbeitet und wollte fragen, ob mir jemand fachliche Info´s zu wirtschaftlichen Jugendhilfen bzw. Beistandschaften / Vormundschaft geben kann. Sehr gerne nehme ich natürlich auch vorhandenes Schulungsmaterial.

Wer mir weiterhelfen kann, meldet sich bitte am besten per Nachricht an mich.

Vielen lieben Dank schon mal.

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