Zusammenarbeit von Sozialamt und Jugendamt
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe folgende Fragen an alle hier im Forum, die im Bereich Sozialamt / Jugendamt beschäftigt sind:

Arbeitet das Jugendamt mit dem Sozialamt zusammen?
Weiß das Sozialamt, dass ein Bürger Hilfe vom Jugendamt bekommt/ bekommen hat ?
Darf der Bürger Einsicht in seine Akte vom Sozialamt nehmen?
Was bedeutet: „Das weitere Vorliegen der Voraussetzungen für Leistungen wird von Amts wegen überprüft". Was wird da gemacht?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen und respektvollen Grüßen

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#2

Beide Behörden haben Schweigepflicht. Die gilt nur dann nicht, wenn das Kindeswohl gefährdet ist (Kurz: Ein ALG2-Bearbeiter darf dem Jugendamt Familien melden, bei denen er denkt, dass ein Kind in Gefahr ist).

Für alles andere brauchen beide Behörden eine Schweigepflichtentbindung. Bei der ARGE oder dem Sozialamt ist die oft schon in Anträgen mit enthalten, wo dann drin steht "Nachfragen bezüglich finanzieller Leistungen sind gestattet". Dann kann es schonmal zu einer Anfrage kommen, um sicher zu stellen, dass es nicht zu Doppelbezug kommt.

Akteneinsicht ist theoretisch möglich. Muss auf Antrag geschehen. Jugendämter haben aber Schweigepflicht gegenüber allen Personen, die in Akten vorkommen. Daher ist eine Akteneinsicht nicht so einfach möglich. Wie es im Sozialamt aussieht, weiß ich nicht Wink
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